SECRETARIAT FOR THE COORDINATION OF T I fF LEAGUES FOR THE DEFENCE. OF HUMAN RIGHTS IN IRAN sEcRtr4.RIAr DE COORDIXATIOX DES LIGUES POLTR LA DEFEXCE DES DROITS DE L‘HOMME EX IRAN _ SEKRETARIAT FÜR DIEKOORDINATION DER LIGEN ZUR VERTEIDIGUNG DER MENSCHENRECHTE IM IRAN «‘ ‘ AUFRUF ZUR FREILASSUNG POIfl1SCHER GEFANGENER. IM: IRAN “Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden “ (Art. 9 d. AEdM) Tausende von Frauen und Männern werden seit Jahren in den iranischen Gefängnissen festgehalten. Ihre Zahl ist unter- schiedlich, weil tagtäglich neue Verhaftungen erfolgen. Sie gelangen alle in das ‘Land der Vergessenen“. Nur wenige von ihnen können in ihre ursprüngliche Welt zurückkehren. Über die Zahl der politischen Gefangenen im Iran gibt es keine verläßlichen Zahlenangaben. Man schätzt sie jedoch auf ca. 100.000. Unsere Aufmerksamkeit soll jedoch nicht der Zahl, sondern den herrschenden Zuständen in den iranischen Gefäng- nissen, die jedem humanen Verständnis widersprechen, gewidmet sein. Wenn Tausende, ja Hunderttausende von Menschen in der Welt der Vergessenen festgehalten werden, ist es unsere Pflicht, ihre unterdrückten Schreie der Weltöffentlichkeit zu vermitteln. ‚/2 AA000275 P0. Box 752 1) l‘nrliii .5. icic lon ‘CSS.5 52 Rerlinei (uIIIIIlcl/bulIk. k tc Nt.: . ‘ U 3 Ui! i(JU
—2— Der Grund, warum wir die iranischen Gefängnisse als die Welt der Stille oder der Vergessenen bezeichnen, liegt darin, daß weder die Verantwortlichen der Islamischen Republik Iran sich verpflichtet fühlen, Informationen über die Gefängnisse, die Zahl politischer Inhaftierter, die Gerichtsverhandlungen sowie die Behandlung von Gefangenen der Öffentlichkeit zu- gänglich zu machen noch internationalen Menschenrechtsorga- nisationen wie etwa dem Roten Kreuz sowie Amnesty International, die des öfteren um die Erlaubnis für die Untersuchung der Menschenrechtssituation im Iran baten, Zugang zu dieser ver- gessenen Welt erlauben. Es gibt auch keine Gerichte, die eine Aufsicht über die Gefängnisse sowie die Schicksale der poli- tisch Inhaftierten ausüben könnten. Die folgenden Informationen sind aufgrund von Aussagen einiger Freigelassener gesammelt worden: 1) Die Mißhandlung beginnt bei der Verhaftung und dauert bis zu einer eventuellen Freilassung an. Bedrohung, Beschimpfung, Ausprügeln, Augen verbinden und schließlich Folter sind die gängigsten Behandlungsmethoden von politischen Gefangenen. 2) Als Foltermethoden finden das Auspeitschen von Men- schen mit Kabeln, die Anbringung von Handschellen, das Aus- drücken von Zigarettenstummeln auf der Haut, Elektroschocks, das Aufhängen der Gefangenen an den Füssen sowie das Eintauchen von Kopf in Wasser Anwendung. Die psychische Folter wie etwa Wachhalten der Gefangenen, Scheinhinrichtungen sowie Aus- strahlung von durch Folter verursachten Schreien in den Gefängnislautsprechern, gehören zu den weiteren Mißhandlungen von politisch Inhaftierten. 3) Die Verhöre erfolgen unter Mißhandlung und Folter ohne Zeitlimit. Die Einsicht der Beschuldigten in ihre Anklageakten ist nicht möglich. Die Zeit der Gerichtsverhandlung, welche in der Regel nicht mehr als zehn Minuten dauert, wird den Beschuldigten nicht mitgeteilt. Die Gerichtsverhandlungen /3
—3— finden unter Ausschluß der öffentlichkeit statt,, ohne deun Besc ul.digten das Recht einzuräumen, den Rechts:beistand seiner Wahl beizuziehen oder Entlastungszeugen zu benennen.. Während der Verhandlung wird der Angeklagte mit verbundenen Augen dem Richter vorgeführt, der nach wenigen Fragen das Urteil verkündet. Das Straf.ausmaß wird nicht verkündet, sodaß viele Gefangene in Unsicherheit und Unwissenheit gehalten werden. In der Praxis gibt e.s kein Recht auf Erhebung eines Rechts- mittels und die Unschuidsvermutung wird dem Verfahren nicht zugrundegelegt. In vielen Fällen wurden Gefangene, die vorerst zu Haftstrafen verurteilt worden waren, später ohne neuerl ches Verfahren hingerichtet. 4) Es gibt keine gesetzliche Regelung über das zu verhängen- dc Strafau•srnaß. Die Höhe der Strafen wIrd vorn Gericht nach Belieben festgesetzt. Die Beschuldigten werden nicht über die ihnen zur Last gelegte Anklage unterrichtet. Anklagen wie etwa “Bekämpfung Gottes“, “Korruption auf Erden“, “Verschwörung gegen die Islamische Republik“, Spionage sowie Verbindung zu Imperialisten und Zionisten haben die Todesstrafe oder lebens- lange Haft zur Folge. Diese Anklagepunkte entbehren jeglicher formellen und materiellen Gesetzgebung. Die Willkür ist die Grundlage der jetzigen Rechtssprechung im Iran. 5) Die Bedingungen in den iranischen Gefängnissen wider- sprechen jedem humanen Verständnis. Es werden zwischen 85 bis 130 Menschen in Zellen von 35m 2 festgehalten. Täglich wird es den Gefangenen nur für 30 Minuten erlaubt, sich außerhalb der Zellen im Hof aufzuhalten. Der Besitz von Bleistiften, Kugelschreibern sowie nichtreligiösen Büchern ist verboten. Der hygienische Zustand entspricht in keiner Weise internatio- nalen Bestimmungen. Hautkrankheiten als Folge von Auspeit- schungen und Folter sind weit verbreitet. Die tiberstellung von kranken Gefangenen in medizinische Abteilungen erfolgt, außer in dringenden Fällen, nicht. Kinder werden mit ihren Müttern in Gefängnissen festgehalten. Die Teilnahme am. ./4
—4— gemeinsamen Gebet sowie nächtlichen Veranstaltungen., die als Urner‘z.iehungsmaß nahmen der Islamischen Republik Iran gedacht sind, erfolgt unte.r Zwang. Die Urnerziehungsm .ßnahmen stellen eine Art von Gehirnwäsche dar, die mit Bedrohung und Folter verbunden ist. Die Reden von Gefangenen, welche ihre “Taten bereut“ haben, bilden das Kulturp.rogramm der Gefängnisse (nach Aussage des revolutionären Anwalts der Universität Teheran). Die Kooperation solcher Gefangener mit dem Regime geschieht durch Interviews in Radion und Fersehen, Denun:zierung von Mitgefangenen, aktive Teilnahme an Verhören, Auspeitschungen sowie Anwesenheit bei Hinrichtungen. Die Besuchszeit wird eiral monatlich und nur für zehn Minuten bis einundhaib Stunden gestattet.. Diese Regelung gilt nicht für alle Gefangene. Hinter Scheiben können nur nächste (gr.adlinig:e) Verwandte ihre Hoffnungslosen sprechen. Au,s allen diesen Gründen ist es verständlich., daß die Islamische Republik Iran bis heute die Bitten internationaler Menschenrechtsorganisationen zur Besichtigung der iranischen Gefängnisse sowie zur Durchführung von Interviews mit Gef an- genen abschlägig beantwortet hat. Die Verantwortlichen der Islamischen Republik Iran, die teilweise selbst unter dem Schah—Regime in Gefängnissen waren, haben jene Zeit, in der die Türen der Gefängnisse für die internationalen Menschenrechts— organisationen wie etwa dem Roten Kreuz, Amnesty International sowie der Internationalen Juristenkoinmission geöffnet wurden, sodaß die Weltöffentlichkeit über die damaligen Zustände in den Gefängnissen, Folter und Gerichtsverhandlungen Kenntnis erlangte, nicht vergessen. Im Iran haben die islamischen Rechte und die Gebote Gottes Vorrang vor internationalen Menschenrechtsmaßstäben. Das islamische Recht wird nach dem Prinzip “Aug um Aug“, “Zahn um Zahn“ vollstreckt. Der Iran ist ein Land, in dem der Krieg und das Töten zur Hauptideologie des Lebens gemacht wurde. .15
Eine Politik, die im krassen Widerspruch zu den vom Iran ratifizierten Menschenrechtspakten steht. Der iranische: Vertreter bei der UN—Menschenrechtskommission in Genf erklärte kürzlich, daß sich sei.n Land internationalen. Menschenrechtsnormen nicht verpfiichte.t fühle. Entgegen der Allgemeinen E:rklärung der Menschen rechte sowie dem Pakt über politische und bürgerliche Rechte werden Tausende von Frauen und Männern wegen ihres Glaubens oder ihrer politischen Überzeugung als Gewissensgefanqe•ne in Haft gehalten. Die Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte betreffend das Verbot von Fäiter oder grausamer, unme.nschiic.he.r oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Art.. 5).; gegen willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Personen (Art. 9); Anspruch auf ein entsprechendes und öffentliches Verfahren, vor einem unabhängigen Gericht. (Art. 1.0); die Unschuldsver- mutung (Art. 11) sowie die im Internationalen Pakt über __ politische und bürgerliche Rechte enthaltenen Grundrechte auf Leben (Art. 6), menschliche Behandlung bei Freiheitsentzug (Art. 10) sowie auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf Durch- führung eines rechtsstaatlichen Verfahrens (Art. 14) werden von der Islamischen Republik Iran auf das gröbste verletzt. Die Islamische Republik Iran hat auch Erinnerungen an die stalinistische Ära wachgerufen, indem Gefangene im Fernsehen ihre Fehler und Sünden bereuen, in der Hoffnung, deshalb vom Regime begnadigt zu werden. Diese Tatsachen geben ein Bild über die derzeitigen Zustände in den iranischen Gerichten und Gefängnissen. Wir fordern daher alle Menschen der freien Welt auf, diesen vergessenen Gefangenen zu Hilfe zu kommen. Wir ersuchen den Generalsekretär der Vereinten Nationen, das Internationale Rote Kreuz und Amnesty International, ihren Einfluß geltend zu machen, um die Menschen im Irän vor willkürlichen Verhaftungen und Hinrichtungen zu schützen. Vor allem sollte einer internationalen Beobachter— delagation die Möglichkeit eines Besuches iranischer Eefängnisse geboten werden, um so der Einhaltung internationaler Menschen— rechtsbestimmungen zum Durchbruch zu verhelfen.
„Ich hörte den Knall einer Peitsche und glaubte, mein Rücken Das Bild zeigt den vernarbten Rücken eines früheren Lehrers, der im Septem- ber 1983 festgenommen wurde. Er hat- te zwar die Erziehungspolitik der irani- schen Regierung kritisiert, war selbst aber nicht Mitglied irgendeiner politi- schen Bewegung. Folgendes schilderte er ai: „Sie (die „Pasdaran“, d.h. die Revolu- tionswächler) zogen einen S k über meinen Kopf und darüber noch ein Stück Stoff um meinen Mund... zu- nächst schlugen sie mich alle heftig und wiederholt ins Gesicht. Dann zogen sie mein Hemd aus und befahlen mir, mich mit dem Gesicht mmach unten auf eine Bank zu legen. Ich hörte den Knall einer Peitsche und glaubte, mein Rücken würde von einem riesigen Mes- ser zerschnitten. Sie gaben mir sechs Peitschenhiebe und stellten dann Fra- gen . -. Die Schmerzen waren so schlimm, daß ich, wäre ich dazu in der Lage gewesen, Selbstmord begangen hätte. ich wurde gestoßen und getreten und gegen die Wand geworfen. Einer von ihnen wrang auf meine Brust. Die gleiche Behandhmg: Schläge und Trit- te, dann fünf oder sechs Hiebe, dann Fragen, wiederholte sich nochmals und nochmals, über zwei Stunden lang. Sie glaubten mir nicht, wenn ich ihnen sag- te, daß ich keiner Organisation angehörte.“ Im Mai 1984 wurde der ehemalige Cc- fangene in London von einem ai-Arzl schiedene, bis zu 30 cm lange Narben entstehen“. Darüber hinaus befanden untersucht, der in seinem medizini- auf dem Rücken des Mannes gezählt sich Sturen auch an beiden Beinen, schen Berichi anrnerkte, daß er 18 ver- habe, „wie sie bei Auspeitschungen „vermutlich durch Tritt verursacht“. würde von einem riesigen Messer zerschnitten.“