. V t • — E C I 1 V i d ) •‚— 1 1 1 1 rj z 4 ) ‘0 4 .. . N ( 1 z 0 u 1 • vermuten, von den bisher soliden deutsch-irani- schen Beziehungen gehe ein schädlicher Einfluss Bonns auf das iranische Regime aus. Der oberste Richter Yazdi erklärte seinerseits, die Anklage- schrift im Mykonos-Prozess sei unausgegoren und ermangle der rechtlichen Grundlage. Er ver- mute dahinter Einflüsse äusserer Mächte: Die deutschen Behörden sollten den Feh ltritt der An- klagevertreter durch eine öffentliche Entschuldi- • gung wiedergutmachen. «Ein Sakrileg gegeli den Islam» Aussenminister Velayati sprach von einem • «Sakrileg gegen den Isla m» und wies darauf hin, • dass die beiden l-lauptzeugen im Berliner Prozess mit ihren Anklagen gegen höchste iranische Stel- len nicht glaubwürdig gewesen seien. Es ist in der Tat die Frage, ob der nicht mit Namen genannte «Zeuge C», welcher früher dem Geheimdienst an- gehört haben will, im Fall Mykonos mehr als nur Anhaltspunkte für einen Analogieschluss bieten kann, wer genau 1992 die Mordaktion gegen den Kurdenführer Sharafkandi befohlen hat. Und der frühere Präsident Bani Sadr, welcher seit 1981 in Paris lebt, sättigte zwar vom sicheren Exil aus das • Gericht mit unzähligen deftigen Interna des Mullahregimes, doch dürften seine Erinnerungen an alte Zeiten und Nachrichten aus zweiter Hand kaum als stichhaltige Beweise gelten. Das Wesen einer Geheimpolizei ist es schliesslich, möglichst im Versteckten und ohne Hinterlassung von Spu- ren zu morden. Zudem trägt Bani Sadr als ehe- maliger Oberkommandierender der iranischen Streitkräfte persönlich die Verantwortung für die blutige Unterdrückungskampagne gegen die irani- schen Kurden nach der Revolution. Auch seine dreijährige Allianz im Exil mit dem ruchlosen Guerillaführer der Volksmujabedin, Rajavi, wirft Fragen auf. Die Bekämpfung des Staatsterrorismus ist ohne Zweifel ein hehres Anliegen. Doch wie konnte das Berliner Gericht jemals hoffen, seinen Haft- befehl gegen den iranischen Geheimdienstrnini- ster Fallahian mit soliden Beweisen gegen ihn zu untermauern? Damit drängt sich für Iraner die Frage von selbst auf, ob die gerichtlichen Schritte gegen einen Teheraner Minister, gegen den Staatspräsidenten und gegen den Revolutions. führer dem politischen Motiv der Anschwärzung entsprangen. Washington zum Beispiel drängt Bonn ja seit Jahren dazu, seinen Dialog mit Tehe- ran abzubrechen. Dieser stellt das wich‘ te Fen- ster Irans zum Westen dar. ‘ ‘4 1 0 0 0 M c Mc t 1 I•I