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Mullahs strike back

          
          - März 1996 U die 1 ‘ itung
          Mill WOCL, 20. 7 Iages w . 1. 1 »
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          Die Muuians
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          schlagen Zuröck
          •lran
          i ‘ ische Regierung reagiert mit massiven Drohungen
          gegen Deutsche auf den Haftbefehl gegen Fallahian
          TeberanlBonn(AFP/rtr/ta4-DieFor.
          mulierung ist vage, doch die Botschaft ein-
          deutig: Der vom Bundesgerichtshof
          (BGH) erlassene Haftbefehl gegen Irans
          Geheimdienstminister Ali Fallahian
          könnte nach Auffassung der iranischen
          Regierung zu einer Gefahr für Deutsche
          im Ausland werden. Andere Staaten
          könnten sich veranlaßt sehen, dem deut
          schen Vorbild zu folgen und Personen ifi
          Abwesenheit zu belasten und vor Gericht
          amtliche Nachri-
          ehenagentur Irna aus einer Regierungse&
          klärung vom Montag abend. Deutschland
          werde hoffentlich über die Risiken dci
          Maßnahme noch Klarheit gewinnen.
          Bundesaußenrninster KlaSKinkel war
          gestern zumindest klar, daß t sr Haftbe-
          fehl „einige Schwierigkeiten im Verhält-
          nis“ zum Iran bringen werde. Trotzdem
          sieht das Auswärtige Amt keine Gefahr
          für deutsche Staatsangehörig knIran. Ein
          Sprecher erklärte, es bestehe zein Anlaß
          vor Reisen in den Iran zu warnen. Kinkel
          sagte, Deutschland werde versuchen, dem
          Iran deutlich zu machen, daß es sich um die
          Entscheidung der unabhängigen Justiz
          handele.
          Diese Sichtweise hat sich die iranische
          Regierung nicht zu eigen gemacht. Sie ver-
          urteilt den Haftbefehl als „unvereinbar
          mit den internationalen Normen und
          Praktiken“. Es sei unwahrscheinlich 1 daß
          die Bundesregierung den Haftbefehl attf
          rechterhalte, erklärte das iranische Kat-
          nett. Der Haftbefehl sei nicht gerechtfe-
          tigt und beruhe auf Ungenauigkeiten“.
          Der iranische Botschafter in Deutsch-
          land, Musavian, erklärte gestern gegen-
          über der FAZ, der Iran wolle Generalbun-
          desanwaltNehm „vor einem internationa-
          len Gremium verklagen“. Nehm, das Bun-
          hes;ustizministerium und der zuständige
          •3nnittlungsrichter am Bundesgerichtshof
          hätten mit der Ausstellung des Haftbe-
          feh ls „gegen alle Normen des Völker-
          rechts verstoßen“. Musavian erklärte, die
          Islamische Republik Iran werde es nicht
          rinnehmen, daß deutsche Behörden das
          Ansehen seines Landes durch solche Maß-
          nahmen zu schädigen versuchen. „Wenn
          sich im Ira& aer Eindruck verfestigen
          sollte, daß de:: zritische Dialog eigentlich
          Interessen der Vereinigten Staaten und Is-
          raels ist, dann werden wir das nicht länger
          hinnehmen und uns gegenüber Europa ge-
          fiauso verhalten wie gegenüber den Verei-
          zigten Staaten.“ Bundeskanzler Helmut
          Kohl will trotz dieser Drohungen abwar-
          ten, ob dai deutsch-iranische Verhältnis
          belastet werde. Das Verfahren gegen Fal-
          lahian habe die Bundesanwa ltschaft eröff-
          net, sagte er gestern vor der Presse. Er mi-
          schesichnicht ein.
          Der Bundesgerichtshof hatte den Haft-
          befehl gegen All Fallahian mit dem Ver-
          dacht begründet, der iranische Geheim-
          dienstminister habe das Attentat auf irani-
          sche Oppositionelle im September1992 im
          Berliner Lokal „Mykonos“ gesteuert. Die
          iranische Seite ließ im unklaren, auf wel-
          cher rechtlichen Grundlage sib gegen den
          Haftbefehl vorgegen will. Allerdings wird
          dieser womöglich sowieso nicht zum Tra-
          gen kommen. Experten wie der Vorsit-
          zende des Bundestagsinnenausschusses
          Wilfried Penner sind der Ansicht, Falb-
          hian genieße als Mitglied einer ausländi-
          schen Regierung „exterritorialen Schütz“,
          sollte er auf Einladung staatlicher Steilen
          deutschen Boden betreten. Penner beruft
          sich damit auf das Gerichtsverfassungs-
          gesetz. — -
          AA000255
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