16 Berlin L ur „Quelle C.“ ist die Identität jenes Man- nes verfremdet, den Sicherheitsbeamte auf ständig wechselnden Wegen in den Saal 700 des Berliner Kriminalgerichis eskortieren. Ein Zeuge, zum eigenen Schutz in ein Phantom ver- wandelt: Möglichst wenige sollen ihn sehen, kei- ner darf seinen Namen erfahren, und was er sagt, unterliegt einem gerichtlichen Schweigegebot. Für die deutsch-iranischen Beziehungen wird der un- gewöhnliche Zeuge zur bedeutsamen Figur. Quelle C. ist jener Informant, auf den sich der Ml- here iranische Staatspräsident Bani-Sadr stützte, als er im Berliner Mykonos-Prozeß die iranische Staatsführung der Urheberschaft an dem An- schlag bezichtigte, dem 1992 vier iranisch-kurdi- sche Oppositionelle zum Opfer fielen. Quelle C. hat dem Mullah-Regime jahrelang in einflußreicher Position gedient Auf internationa- 1cm Parkett, so berichtet der Spiegel unter Beru- fung auf Ciebeimdienstberichte, galt C. als trans Mann für diffizile Verhandlungen in Sachen Gei- sei- und Gefangenenaustausch. Im Frühjahr 1996 flüchtete C., der aus dem Regierungsapparat aus- gestiegen war, vor einem Mordkommando der Mullahs aus dem Iran. Ende September hat die Bundesanwaltschftkt den Aussteiger fünf Tage lang vernommen — so viel Zelt widmet man keinem Spinner. Fünfzig Seiten umfaßt das Protokoll. Zwei Tage lang ha- ben die Richter ihn vergangene Woche angehört — und sind noch nicht zu Ende. Die Bundesanwalt- schaft sagt über den Zeugen nur soviel: „Der Ein- druck von dem Zeugen ist, daß Herr Bani-Sadr vor Gericht nichts Falsches gesagt hat.“ Tiefer kann man kaum stapeln. Erstmals hat ein hochrangiger Insider des iranischen Regienmgs- apparats bestätigt, was Bani-Sadr bezeugte: Nicht außer Kontrolle geratene Killerkommandos pla- nen die Terrorakte gegen iranische Regimegeg- . POLITIX — — — chen, hätten die Strafverfolger nicht. Mit der Selbstgefälligkeit des Mächtigen hat Irans Staatspräsident mögliche Ermittlungen gegen ihn als „dümmliche Aktionen der deut- 1 ‘w schen Justiz“ abqualiflziert. Über- haupt: „Die Ereignisse“, wie Rat- sandschani die Morde im „Mykonos“ jetzt tituliert, seien nicht „von so großer Bedeutung“, daß sie die Beziehungen zwi- schen dem Iran und dem „guten Partner“ Deutschland beeinträchtigen könnten. Der „gute Partner“ wird schwerlich wnhinkom- men, das anders zu sehen. Bisher bot das schlep- pende Tempo des dreijährigen Verfahrens Bonns „kritischem Dialog“ immer wieder eine neue Schonfrist. Doch irgendwann ist die Zeit kein gnä- diger Verbündeter mehr bei der Verdrängung längst bekannten Wissens. Als sei nichts geschehen, zieht sich das Auswär- tige Amt auf die Standardformel zurück, mit der es auch sämtliche parlamentarische Anfragen zu den Auswirkungen des Mykonos-Anschlages auf die deutscb-iranischen Beziehungen pariert: vor Abschluß des laufenden Verfahrens keine Stel- lungnahme. Nur Wenn nicht noch neue Zeugen auftauchen, könnte die Beweisaufnahme im My- Unter Zftp ing Im Mykonos-Prozeß belastet die Quelle C.“ die iranische Staatsfiihrung/Von Vera Gaserow ner, sondern Institutionen des Staatsapparates. Kein Tötungsbefehl werde ohne Billigung des reli- giösen Führers All Chamenei und des Staatspräsi- denten Haschemi Rafsandschani vollstreckt. Aus- steiger C. hat diese Vorwürfe Bani-Sadrs durch seine Insiderkenntnisse Präzisiert. Über Planung und Ausführung des Mykonos-Attentates selbst hat er offenbar nur Detailwissen aus zweiter Hand. Doch auch die mittelbarentrkenntnisse dürf- ten die Stralverfolger unter Zugzwang setzen. Seit Bani-Sadrs Aussage prüft die Bundesanwalt- schaft mögliche strafrechtliche Ermittlungen ge- gen die iranische Staatsführung. Zumindest was Staatspräsident Rafsandschani angeht, handelt es sich um eine juristisch diffizile Frage, denn das Völkerrecht kennt für die Verfolgung ausländi- scher Staatsoberhäupter keine festgeschriebenen Paragraphen. Sie sind der Jurisdiktion anderer Länder weitgehend entzogen. „Das bedeutet aber nicht, daß nicht gegen sie ermittelt werden muß, wenn sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Straftaten begehen“, urteilt Christian Tomuschat, Völkerrechtler an der Berliner Humboldt-Uni- versität und Mitglied der Völkerrechtskommis- sion der Vereinten Nationen. Nur: Einen Zugriff auf die staatlichen Repräsentanten, sofern sie auf amtliche Einladung die Bundesrepublik b au- AA000288