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Tehran’s leadership gives orders for murders

          
          Eine dieser Gruppen seien die ehemali-
          gen Anhänger Ahmad Chomeinis. Nach
          dem dieser, ein Sohn des ersten Revolu-
          tionsführers Chomeini, gestorben sei .
          habe seine Anhängerschaft ihre Beteili-
          gung an der Macht verloren.
          Zum Mykonos-Attentat sagte Bani-
          Sadr, er habe Auskünfte aus drei Quellen,
          die teilweise übereinstimmten, teilweise
          aber auch nicht. Zwei Informanten hätten
          als Anführer des Mordkommandos den
          Iraner Scharif Bani-Haschemi genannt,
          eine andere Quelle nenne den Brigadege-
          neral der Revolutionsgarden Barjazi. Er
          glaube aber, daß hier ein Verwechslung
          vorliege und daß Barjazi nur an der Orga-
          nisation, nicht aber an der direktcn
          Durchführung der Morde teilgenommen
          habe. Der Führer des Terrorkommandos
          von Berlin war bisher nicht bekannt und
          gehört auch nicht zu den fünf Männern,
          die in Berlin angeklagt sind. Bani-Ha-
          schemi, den Bani-Sadr jetzt beschuldigt
          hat, ist nach Auskunft des Zeugen heute
          der Vertreter des Geheimdienstes Vevak
          beim Innenministerium in Teheran.
          Oberstaatsanwalt Jost kommentierte
          Bani-Sadrs Aussage mit den Worten, nun
          müsse man prüfen, ob im Falle des My-
          konos-Mordes die iranische Führung das
          Attentat unmittelbar befohlen habe oder
          ob man nur zu der Erkenntnis gelange,
          daß im allgemeinen der vom Zeugen be-
          schriebene Entscheidungsweg genommen
          werde. Davon hänge es ab, ob man gegen
          Rafsandschani und Chamenei ermitteln
          werde. Die Voraussetzung dafür seien ei-
          nerseits „zureichende tatsächliche An-
          haltspunkte “ für eine Schüld. Im Falle
          des Staatsoberhauptes Rafsandschani sei
          außerdem zu prüfen, ob Ermittlungen,
          eine Anklage oder ein Haftbefehl völker-
          rechtlich überhaupt zulässig seien. Gegen
          den Geheimdienstminister Fallahian liegt
          in Deutschland ein Haftbefehl vor.
          Das Gerichtsgebäude in Berlin war
          während der Verhandlung schwer be-
          wacht, da Bani-Sadr nach seiner eigenen
          Darstellung von zwei iranischen Mord-
          kommandos bedroht wird. Die Straße vor
          dem Haupteingang war am Donnerstag
          gesperrt und mit Einsatzwagen der Polizei
          vollgestellt. Wer immer das Gericht be-
          suchte, wurde an mehreren Sperren
          durchsucht.
          Hussein: Unruhen beschädigen
          Jordaniens Ansehen
          AMMAN, 22. August (Reuter). Die ge-
          waltsamen Proteste gegen die Verdoppelung
          der Brotpreise haben nach Auffassung des
          jordanischen Königs Hussein dem Ansehen
          des Landes geschadet. Jordanien gelle nicht
          mehr als stabiler Staat, sagte Hussein am
          Donnerstag vor dem jordanischen Parla-
          ment Gleichzeitig verteidigte der Monarch
          die drastischen Preisanhebungen als Teil
          tiefgreifender wirtschaftlicher Reformen. In
          einer Ansprache vor den im Palast versam-
          melten Abgeordneten hob Hussein seine
          Verpflichtung zu Dgmokratie, Freiheit und
          zum Kampf gegen Korruption hervor.
          Fortsetzung von Seite 1
          „Teheraner Führung gibt Morde in Auftrag“
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