Aadel Collection

Iran’s alienation of the German justice system

          
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          vermuten, von den bisher soliden deutsch-irani-
          schen Beziehungen gehe ein schädlicher Einfluss
          Bonns auf das iranische Regime aus. Der oberste
          Richter Yazdi erklärte seinerseits, die Anklage-
          schrift im Mykonos-Prozess sei unausgegoren
          und ermangle der rechtlichen Grundlage. Er ver-
          mute dahinter Einflüsse äusserer Mächte: Die
          deutschen Behörden sollten den Feh ltritt der An-
          klagevertreter durch eine öffentliche Entschuldi-
          • gung wiedergutmachen.
          «Ein Sakrileg gegeli den Islam»
          Aussenminister Velayati sprach von einem
          • «Sakrileg gegen den Isla m» und wies darauf hin,
          • dass die beiden l-lauptzeugen im Berliner Prozess
          mit ihren Anklagen gegen höchste iranische Stel-
          len nicht glaubwürdig gewesen seien. Es ist in der
          Tat die Frage, ob der nicht mit Namen genannte
          «Zeuge C», welcher früher dem Geheimdienst an-
          gehört haben will, im Fall Mykonos mehr als nur
          Anhaltspunkte für einen Analogieschluss bieten
          kann, wer genau 1992 die Mordaktion gegen den
          Kurdenführer Sharafkandi befohlen hat. Und der
          frühere Präsident Bani Sadr, welcher seit 1981 in
          Paris lebt, sättigte zwar vom sicheren Exil aus das
          • Gericht mit unzähligen deftigen Interna des
          Mullahregimes, doch dürften seine Erinnerungen
          an alte Zeiten und Nachrichten aus zweiter Hand
          kaum als stichhaltige Beweise gelten. Das Wesen
          einer Geheimpolizei ist es schliesslich, möglichst
          im Versteckten und ohne Hinterlassung von Spu-
          ren zu morden. Zudem trägt Bani Sadr als ehe-
          maliger Oberkommandierender der iranischen
          Streitkräfte persönlich die Verantwortung für die
          blutige Unterdrückungskampagne gegen die irani-
          schen Kurden nach der Revolution. Auch seine
          dreijährige Allianz im Exil mit dem ruchlosen
          Guerillaführer der Volksmujabedin, Rajavi, wirft
          Fragen auf.
          Die Bekämpfung des Staatsterrorismus ist ohne
          Zweifel ein hehres Anliegen. Doch wie konnte
          das Berliner Gericht jemals hoffen, seinen Haft-
          befehl gegen den iranischen Geheimdienstrnini-
          ster Fallahian mit soliden Beweisen gegen ihn zu
          untermauern? Damit drängt sich für Iraner die
          Frage von selbst auf, ob die gerichtlichen Schritte
          gegen einen Teheraner Minister, gegen den
          Staatspräsidenten und gegen den Revolutions.
          führer dem politischen Motiv der Anschwärzung
          entsprangen. Washington zum Beispiel drängt
          Bonn ja seit Jahren dazu, seinen Dialog mit Tehe-
          ran abzubrechen. Dieser stellt das wich‘ te Fen-
          ster Irans zum Westen dar.
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