Aadel Collection
Torture in Iranian prisons
Nr.. 3 —März1983 —AusgabeA
Charles Brooks/UM hingerichtet mit
‘‘ zø‘ »Ä‘
der Giftsprilze
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ÄA000276
Aus dem
Inhalt
BERICHTE AUSDEN LÄNDERN ... . 13
Menschenrechtein Ägypten .... 3
.Stidäftikanisdher.Ridhterenliastet
Sicherheitspolizei . .. 5
FoEterim [ lran 6
‘.Peruanischer Gemeirideftihrer frei 8
FreilassungSin Rumänien 4
Publizist in Philippinen frei .. .9
GEFANGENE DES MONATS .110
JRuSnda 10
Laos ii
Türkei ... - 11
1
-e
Verkaufspreis durch Mitglieder- und Fördererbeitrag
abgegolten
Erscheinungsweise monatlich
Redaktionsschluß: 1. des Vormonats
Redaktion:
Barbara Geier (verantwortlich)
Namentlich gekennzeichnete Beitrage
geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder.
Herausgeber:
ai, Sektion. der Bundesrepublik FR 192
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&ricflteaus denLöndern
ai-infärmation3/ 83
Berichte aus den Ländern
MENSCHENRECHTE IN ÄGYPTEN
amnesty international veröffentlicht Bericht über Menschenrechtssitualion in Ägypten
Jahrelänge Inhaftierungen und Wiederver-
haftungen ohne Verfahren, sporadische Fest-
nahmen und. wietholte Geriditsverfähren
unter Gesetzen, die das. Recht auf freie Mei-
nungsäußerung; einschränken, droht in
Ägypten allen Personen,. die ‘der Opposition
verdächtigt werden.
in ihrem am r E L Februar 1983 veröffentlich-
ten Bericht „Menschenrechte in Ägypten“
zu beziehen äher das. Nationale Sekretariat
von ai in Bonn) dokumentiert amnesty inter-
national übereinstimrneide Aussagen,. wo-
nach politische Gefangene unter anderem
mit Schlägen und Verbrennungen durch Zi-
garetten gefoltert werden.
Der Bericht beschreibt, wie unter einer Reihe
von Gesetzen und Anordnungen Personen
aller gesellschaftlichen Gruppen aufgrund
der gewaltlosen Äußerung ihrer Ansichten
festgenommen werden können. Viele von ih-
nen sind niemals angeklagt oder vor Gericht
gestellt, aber dennoch monatelang in Haft
gehalten worden. Für die Festnahmen wer-
‚r den Verfügungen des Ausnahmezustandes
herangezogen, der in den vergangenen zehn
Jahren für nur 17 Monate, vom Mai 1980 bis
Oktober 1981, aufgehoben war.
Der Journalist Hussein Abdul RAZIQ
zum Beispiel, dessen Fall dokumentiert
ist, wurde in fünf Jahren fünfmal festge-
nommen. Obwohl er vom Obersten Staatssi-
cherheitsgericht freigesprochen worden war,
wurde er noch dreimal vor Gericht gestellt,
darunter noch einmal unter derselben Ankla-
ge,.. von der ihn das Oberste Staatssicherheits-
gericht bereits freigesprochen hatte. Er wird
angeblicher Aktivitäten für die verbotene
Ägyptische Kommunistische Partei verdäch-
tigt.
Andere im Bericht erwähnte Fälle betreffen
Arbeiter, Anwälte, Ärzte, muslimische wie
christliche Kirchenführer (fundamentalisti-
sehe Mos lems und Kopten) und Politiker.
Wiederholt waren zum Beispiel auch der po-
‚r— puläre Dichter und Liedermacher Ahmed
‘ u‘ad Negm (siehe Photo) und sein Beglei-
ter, &r blinde Lautenspieler Sheikh Imam
Muhammad Aissa inhaftiert.
Aufgrund; der Praxis wiederholter Festnah-
men, Freilassungen und Re-Inhaftierungen
kann keine präz e Anzahl. t Personen, die
aus politischen. Gründen festgehalten. wer-
den, angegeben werden.. Dennoch schätzt a.i,
daß es mindestens mehrere hundert politische
Gefangene gibt. und weit über 500 ihren. Pro-
zeß erwarten, darunter ungefähr 300 angebli-
che Mitglieder des islamischen Gruppierung
„AI Jihad“ und 200 Personen, die linksge-
richteter politischer Aktivitäten angeklagt
sind.
67 Seiten, zu beziehen über das Sekretariat in Bonn
Ende 1981 gingen amnesty international In-
formationen zu, wonach politische Gefange-
ne während ihrer Haft in bestimmten Haupt-
quartieren des Staatssicherheitsdienstes und
der Polizei, im Aufnalimegefängnis von To-
ra, im Gefängnis von Al Marg und in der
„Zitadelle“ gefoltert worden sind. Der Be-
richt zitiert medizinische Befunde über Ver-
letzungen von Gefangenen, die angaben, ge-
foltert worden zu sein. In allen angeführten
Fällen hat die medizinische Untersuchung
den Foltervorwurf bestätigt. Die Gefangenen
sind mit. Stocischlägen, Peitschen, Gummi-
schläuchen, Verbrennungen mit Zigaretten
Aufttängen an Händen und Füßen, Todes-
drohungen: und. sexuellen Angriffen gefoltert
worden.
Empfehlungen.
Mit ihrem Bericht ruft amnesty international
die ägyptische Regierung öffentlich dazu auf,
alle Verstöße gegen die Menschenrechte ein-
zustellen und richtet folgende Empfehlungen
an die verantwortlichen Regierungsstellen:
• unverzüglich eine umfassende Überprü-
fung der bestehenden, die politische Betäti-
gung reglementierenden Gesetze in Erwä-
gung zu ziehen. Diese Überprüfung sollte mit
dem Ziel erfolgen, den einzelnen davor zu
schützen, aufgrund der gewaltlosen Ausü-
bung seiner Menschenrechte festgenommen
oder inhaftiert zu werden;
• eine Amnestie zugunsten aller gewaltlosen
politischen Gefängenen zu erlassen. Nach
Ansicht von ai wäre dies ein unmittelbarer,
wirksamer Schritt zur Einhaltung des Inter-
nationalen Paktes über bürgerliche und poli-
tische Rechte;
• die Auffiebung des Notstandes und der
entsprechenden Gesetze, die die gewaltlose
Ausübung von Menschenrechten einschrän-
ken, in Erwägung zu ziehen;
• sicherzustellen, daß. jeder festgenomme-
nen und inhaftierten Person die durch Arti-
kel 9 des Internationalen Paktes über bürger-
liche und politische Rechte sowie durch Arti-
kei 71 der ägyptischen Verfassung garantier-
ten Rechte zugestanden werden. Artikel 71
Lautet: „Jeder Festgenommene oder Inhaf-
tierte ist unverzüglich über die Gründe der
Festnahme oder Inhaftierung zu unterrichten
und hat Anspruch darauf, mit den Personen
in Verbindung zu treten, die er über das Ge-
schehene informieren will oder deren gesetz-
lich vorgesehenen Beistand er sucht. Jede
MENSCHENRECHTE
IN ÄGYPTEN
•Willktlrliche Festnahmen .Folter
•Politische Haft •Todesstrafe
.
a 1 amnesty international
amnesty international publication
Februar 1993
3
al-information 3/83
Berichieaus den Ländern
festgenommene oder inhaftierte Person ist
unverzüglich von den gegen sie erhobenen
Anklagen in Kenntnis zu setzen, und es ist
sowohl ihr als auch dritten Personen zu ge-
statten, vor Gericht gegen die Maßnahmen,
die ihre persönliche Freiheit einschränkt, Be-
schwerde einzulegen. Das Gesetz regelt das
Recht auf Einspruch dergestalt, daß Ent-
scheidungen über Einsprüche innerhalb einer
festgelegten Frist zu treffen sind; bei Nicht-
einhaltung dieser Frist ist die festgenommene
oder inhaftierte Person freizulassen.“
• eine Erklärung herauszugeben und weit-
hin eindringlich bekanntzumachen, daß die
Regierung die Folterung und Mißhandllung
von Gefangenen verurteilt und nicht dulden
wird;
• alle ausstehenden Todesurteile im Sinne
eines humanitären Cinadenbeweises in Haft-
strafen umzuwandeln;
• die Abschaffung der Todesstrafe in Ägyp-
ten ernsthaft und unverzüglich in Erwägung
zu ziehen und bis zu einer endgültigen Ent-
scheidung mit sofortiger Wirkung die Aus-
Der Bericht „Menschenrechte in Ägypten“
war bereits im Juni 1982 gemeinsam mit ei-
.nem Memorandum der ägyptischen Regie-
rung zugesandt worden mit der Bitte um
Empfang einer ai-Mission. Bis heute hat am-
halten.
Mit der Veröffentlichung ihres Berichts hat
amnesty international weltweit eine Sonder-
aktion gegen Menschenrechtsverletzungen in
Ägypten eingeleitet. Mein in der deutschen
Seittion von ai nehmen 120 Gruppen ari die-
ser Kampagne teil.
setzung der Anwendung und Vollstreckung
der Todesstrafe anzuordnen.
Auszug aus einem Brief von Farida Naq-
qash, einer gewaltlosen pölitischen Ge-
fangenen, aus dem Qanater-Gefängnis an
ihren Ehemann, H‘ussein Abdul RSq,
der gerade aus dem Gefängnis entlassen
worden war.
Gefängnisleitung hatte uns mehr oder
wen jger höflich gebeten, unsere Zellen in
Ordnung zu bringen.
Doch jetzt wejß ich, daß mein stilles Ge-
denken am Fenster mit Deiner Entlas-
s ung am Abend zusammenhing. Ich bin
jetzt voller Freude, mein Lieber, daß ich
mich gestern, an diesem Tag voller Auf-
regung, geirrt habe.
müssen. Du wüst Dir Sorgen um mich
machen, wie ich es tat, allein und unter
Druck. Du wüst ins Parteibüro gehen,
um den Arbeitsrückstand aufzuholen
und die zahlreichen Aufgaben zu erfül-
len. Doch glaube mir, wenn ich bei der
kleinen Welt, die Euch drei verbinde4
schwöre, daß ich jetzt glücklich bin und
daß es nicht darauf ankommt, wie lange
diese Haft noch dauert.
Mein lieber Hussein,
gestern abend, als der Strom ausgefallen
war, sprach ich in Gedanken sehr lange
mit Dir. Da wußte ich noch nicht, daß
Du nicht mehr im Tora-Gefängnis warst.
Ich öffnete in meiner Zelle das Fenster,
um die geheime Botschaft, die in mir
war, hinauszulassen. Ich wollte auch das
Geräusch der Kakerlaken hören, die sich
bin und her bewegten und eine geradezu
kaflcaeske Atmosphäre schufen. Ich
Gegen vier Uhr morgens war ich einge-
döst. Nach kaum fünf Minuten sprang
ich plötzlich auf weil ich einen lauten
Schrei von Gassir hörte. Er weinte vor
Schmerzen, und ich wurde fast ohn-
mächtig. Ich schaffte es, ruhig zu bleiben
und Deinen Namen zu rufen. Nun wejß
ich, wie Ängste die Vorstellungskraft be-
einflussen und den Geist täuschen kön-
nen.
lauschte und beobachtete ganz bewußt,
um mit Dir und den anderen lieben Insas-
sen des Tora-Gefängnisses die Erfahrung
von Dreck, Ratten, Kakerlaken und fau-
letz Gerüchen zu teilen. Oder war dies nur
eine masochistische Neigung? Oder war
es eine Fantasie? Besser, wenigstens einer
von uns erlebt jetzt nicht mehr diese
Ich bin voller Freude über Deine Rück-
kehr. & wird Deine glücklichste Rück-
kehr sein, seit wir uns kennen. Ich l iebe
Dich, weil Du zu den Kindern zurückge-
kehrt bist, und ich werde Dich weiter lie-
ben!, auch wenn Du in das Gefängnis zu-
&ckkehren mußt, was ohne Zwej [ el ge-
schehen wird. Was soll ich sagen?
Qua4 denke ich.
Nun bist Du da, und die „Sprache der
Abwesenheit“, die die Kinder so gut be-
herrschen, ist verschwunden. Ich nenne
es die „Sprache der Abwesenheit“ sie
tritt auf, wenn Kinder plötzlich erwachen
und nach jemandem rufen, nicht nach
den Eltern; nach jemandem, der ihnen
nahesteht, dem sie sich zuwenden. Ich
wej/3 nicht, ob dies ein Melodrama ist,
aber es ist auf jeden Fall schmerzhaft.
Ich schaute auf den vernachlässigten Gar
ten und bemerkte, daß man dort gestern
etwas aufgeräumt hatte. Sie hatten mei-
nen Baum beschnitten, und der Rasen
war übermäßig bewässert worden. Der
Bezirksleiter hat uns nämlich einen Be-
Hier an der Mauer gibt es viele Bäume,
deren Blätter in der Nacht schnell und
heimlich wachsen, um uns vor Spitzeln
und unsichtbaren Aufsehern zu schützen.
Trotz allem wird unsere Welt geboren
werden, und unsere Fahne wird Dank der
Opfer unserer besten Leute an vielen
Plätzen dieser Erde wehen. Unsere Lei-
den werden uns nicht zurückhalten, weil
sie zu den Lasten der Menschen gehören!!,
die unsere Loyalität und unsere Treue er-
warten und deren Weisheit unser Lehr-
such abgestattet und man hatte schnell
we(ße Backsteine um den Rasen gelegt.
Die Müllhaufen, die schon Monate alt
Nun bist Du frei, um Rasha und Gassir
zu umarmen und an mich zu denken.
waren, waren entfernt worden, und die
meister ist.
Jetzt ist Dein Horizont weiter. Das ist
herrlich, mein guter und tapferer Gelieb-
ter. Mein Herz ist nun erleichtert, aber
dafür wirst Du nun einen Preis bezahlen
Dieser Schlußgedanke gefällt mir, ob-
wohler einen Brief beendet, der nun lei-
der doch sehr traurig geworden ist.
In Liebe Farida
4
&rkhte aus tLändenz
ai-införmaiion 3/83
Südafrikanischer Richter entlastet Sicherheitspolizei
Angeblich keine Vnntwortung: am Töde Neil Aggetis.
Ein Johannesburger Richter hat die südafri-
kanische Skherheitspolizei von jeder Verant-
wortung. für den. Tod Dr. Neil AGGEfls
freigesprochen.. Der Gewerkschafter Aggett
war im. Februar vergangenen Jahres in seiner
Zeile im Johannesburger Hauptquartier der
Sicherheiispolizei tot aufgefunden worden.
Richter P.J. KOTZE brachte seine lang an-
däuernden Untersuchungen zu dem. Ergeb
nis,. daß hier Selbstmord vorliege; Während
dkser Uhtersuchungen wurde der Vorwurf
erhoben daß Dr.. Aggett. geschlagen, mit
Elektroschock und. Schlafentzug gefoltert
und unmittelbar vor seineni Tod über 6Q
Stunden. lang: ununterbrochen verhört wor-
den sei
Zeitweise, und zwar im Oktober 1982, ist die
Utikrsucbung von, einem amnesty-.
Beauftragten. begleitet worden.
Die. Anwälte. der Angehörigen Dr.. Aggetts
haben den Richter dringend darum gebeten,
von einem: „herbeigeführte“ Selbstmord“ zu
sprechen, da. Tod als direkte Folge der
Mißhandhmg dtirch die Sitherheitspollzei ge-
sehen werden müsse. P.J. Kotze verwarf da-
gegen die Aussagen mehrerer ehemaliger
Häftlinge, wonach Dr. Aggett gefoltert wor-
‘ den sei, indem er geringfügige Widersprüche
ihrer Aussagen herausstellte. Stattdessen
machte er sich die Version der Sicherheitspo-
lizei zu eigen und sprach sie von aller Schuld
frei. Er wies darauf hin, daß vielmehr ein an-
derer Gefangener, der eine Zelle gegenüber
der Dr. Aggetts gehabt habe, eine „morali-
sche Verantwortung“ für den Tod des Ge-
werkschafters‘ trage.. Dieser Häftlihg, Auret
VAN HEERDEN, hatte nämlich dem. Ge-
richt. gegenüber angegeben er habe. eine
ernsthafte Störung der geistigen und. physi-
schen Verfassung NtiiAggetts.in. Folge seiner
angeblichen Mißhandlung und. seines: langen
Verhörs beobachtet und daher befürchtet,
daß dieser sich. das Leben nehmen könnte..
Der Richter bemängelte, daß. er diese Be-
fürchtung, damals‘. nicht. der Sicherheitspolize.i
mitgeteilt. habe.
Auret Van. Heerden hat im Oktober 1982‘ im
Rahmen der Untersucbung: ausgesagt. Kurz
zuvor war er nach neunmonatiger Inhaftie
rung ohne Gerichtsverfähren. freigelassen
worden..Er durfte. keine Aussagen über seine
eigene Folterung in Haft machen.
Der 28 Jahre. alte. Dr.: Aggett, der als haupt-
amtlicher Gewerkschafter der überwiegend!
schwarzen „Food and Cännirg Worker‘s
Union“ (Gewerkschaft der im Nahrungsmit-
telsektor Beschäftigten) arbeitete,, war am 26.
November 1981 festgenommen und bis zum:
5. Februar 1982 ohne Kontakt zur Außen-
welt im John Vorster Square Polizeihaupt-
quartier festgehalten worden.
Er war einer von mehr als 40 Angestellten
schwarzer Gewerkschaften, Gemeindearbei-
ter und Studenten, die alle Ende 1981 ohne
Verfahren festgenommen und mehrere Mo-
nate lang incomunicado (ohne Kontakt zur
Außenwelt) inhaftiert worden sind. Damals
erklärten die Behörden, daß es einen großen
politischen Prozeß geben werde, der auch
vitle dieser Inhaftierten betreffe. Schließlich
sind aber aJJe. bis auf: zwei in schwarzen. Ge-
werkschaften arbeitende Gefangene freige-
lassen worden, ohne vor Gericht gestellt ‘vor-
den. zu sein Die beiden: waren Dr. Aggett
und‘ Alän FINE von der „Hotel, Liqporand
Catering Tradea Gewerkschaft (Gewerk-
schaft der Angestellten im . Hotel-,. Getränke-
und: Lebensniitteigewerbe), der im August
1982 vor Gericht gestellt und freigesprochen
wure.
Außerdem wurden. im Mai‘ 1982 drei führen-
de.: Mitglieder der südafrikanischen „Affi&t
Workers Union“ angeklagt., nachdem sie
mehrere Monate lkng inhaftiert waren. AI1Cr-
dings sind ihre Anidagen später ohne Erklä-
rung fallengelassen worden, bevor es zu ei-
nein Gerichtsverfahren kam;
Am 30. September 1:982 veröffentlichte das
„Unterstützungskomitee der Eltern von
Häftlingen“ noch während der Untersu-
chung von Dr. Aggetts Tod ein Memoran-.
dum über „Miß handlung von politischen
Gefangenen durch die Sicherheitspolizei“,
das auf 70 Aussagen ehemaliger Häftlinge
beruhte, die angaben, von Angehörigen der
Sicherheitspolizei gefoltert oder mißhandelt
worden zu sein. Das von Angehörigen und
Freunden politischer Gefangener 1981 ins
Leben gerufene Komitee übergab das Memo-
randum sowie die Zeugenaussagen dem Mi-
nister für Recht und Ordnung mit der Auf-
forderung, eine offizielle Untersuchung an-
stellen zu lassen.
Doktinent der Vereinten Nationen
Südafrika
SICHERHEITSRAT — Gegenstand: Todes-
urteile in Südafrika. — Resolution
525(1982) vom 7. Dezember 1982
Der Sicherheitsrat.
— nach Behandlung der Frage der Todes-
urteile, die am 19.August 1982 in Süd-
afrika über Anthony Tsotsobe, Johannes
Shabangu und David Moise verhängt
wurden,
— unter Hinweis auf seine Erklärung vom
4.Oktober 1982 (S/15444) zu den Todesur-
teilen, die am 6. August 1982 in Südafrika
über die Mitglieder des Afrikanischen
Nationalkongresses von Südafrika
Thelle Simon Mogoerane, Jerry Semano
Mosololi und Marcus Thabo Motaung
verhängt wurden, und unter erneuter
Wiederholung seines dringenden Auf-
rufs, die vollziehende Gewalt möge in
diesem Fall Gnade walten lassen,
— zutiefst besorgt darüber, daß die Beru-
fungskammer des Obersten Gerichts-
hofs von Südafrika die über Anthony
Tsotsobe, Johannes Shabangu und David
Moise verhängten Todesurteile am
26. November 1982 bestätigt ha::.
in dem Bewußtsein. daß der Vollzug der
Todesurteile zu einer weiteren Zuspit-
zung der Lage in Südafrika führen wird.
1. fordert die südafrikanischen Behörden
auf, die über die sechs Männer verhäng-
ten Todesurteile in andere Strafen um-
zuwandeln;
2. bittet alle Staaten und Organisationen
eindringlich, ihren Einfluß geltend zu
machen und im Einklang mit der Charta
der Vereinten Nationen, den Resolutio-
nen des Sicherheitsrats und einschlägi-
gen internationalen lnstrumenten drin-
gend Maßnahmen zu ergreifen. um das
Leben der sechs Männer zu retten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige An-
nahme.
s
ai-information 3/83
Berichte aus den Ländern
Folter in iranischen Gefängnis:n
amnesty international veröffentlicht Zeugenaussagen
Seit der Revolution im Februar 1979 in Iran
hat amnesty international wiederholt auf die
erschreckend hohe Zahl an Hinrichtungen,
auf das Fehlen fairer Gerichtsverfahren und
die Inhaftierung gewaltloser pölitischer Ge-
fangener hingewiesen. In jüngster Zeit sind ai
zunehmend Berichte über Folterungen angeb-
licher oder wirklicher Gegner der Regierung
Khomeini zugegangen. Ein Teil der Zeugen-
aussagen freigdassner Gefangener oder
Faniilienangehöriger inhaftierter Personen
hat ai jetzt in einer Veröffentlichung doku-
mentiert, ohne selbst an der Abfassung der
Zeugenherichte beteiligt gewesen zu sein. ai
ist aßerdings davon berzeu , daß sie eine
zutreffende und aktuelle Schilderung der
Folterung und Mißhandiung von Gefange-
nen geben. In einer der dokumentierten Zeu-
genaussagen berichten Angehörige eines im
Vakilabad-Gefängnis zu Tode gekommenen
Gefangenen, dieser habe vor seiner Festnah-
me 150 Kilo gewogen. Als sie ihn drei Mona-
te nach seiner Inhaftierung besuchen durf-
ten, wog er noch knapp die Hälfte. Kurz
darauf wurden die Angehörigen aufgefor-
dert, den Leichnam des Gefangenen abzuho-
len. Er wog nur 40 Kilo und war mit Wun-
den und blauen Flecken bedeckt, die offen-
sichtlich von Schlägen herrührten.
Die Gefängnisse in Teheran sind inzwischen
derart überfüllt, daß eilig neue Gefängnis-
blocks und neue Haftorte eingerichtet wur-
den. Eine Miichfarm, ein eh• em es
SAVAJ(-Gefängnis, verschiedene Häuser
und — nach eindeutigen Hinweisen zu urtei-
len — auch die ehemalige US-Botschaft wer-
den heute zur Unterbringung von Häftlingen
benutzt. Die schlimmsten Folterungen in Te-
heran ereignen sich heute in der Salehabad-
Milchfarm in der Nähe von Qom und im
ehemaligen „Komiteh“-Gefängnis der SA-
VAK (Geheimdienst des Schah). Die ehema-
lige Farm liegt im unbewohnten Brachland
zwischen Teheran und Qom. Im „Komiteh“-
Gefängnis, auch unter dem Namen „Hüh-
nerhaus“ bekannt, und im Qasr-Gefängnis
sollen sich 6.000 Gefangene befinden, ob-
wohl sie für nur 1.500 Häftlinge vorgesehen
waren.
Aus den Zeugenaussagen geht hervor, daß
die Mehrheit der Gefangenen in iranischen
Gefängnissen ohne Anidage inhaftiert ist,
häufig während ihrer Inhaftierung tage- oder
wochenlang mit verbundenen Augen festge-
halten wird und nicht weiß, warum sie in
Haft ist. „Sie wurden festgenommen, weil
sie als Schaulustige am Ort einer Bombenex-
plosion waren, weil sie eine politische Schrift
lasen oder an einem abgehörten Telefon das
Regime verurteilten, weil ein Nachbar sie
nach einem Streit angezeigt hat oder weil sie
tatsächlich in irgendeiner Bewegung gegen
das Regime mitgewirkt haben“, heißt es in
dem Bericht.
Die Angehörigen iranischer Revoiutionsge-
richte und das Gefängnispersonai verweigern
bei vielen Häftlingen den Familienangehöri-
gen oder Freunden, die nach den inhaftierten
suchen, die Ausicunft. Es ist schwierig, zu ir-
gendeinem beliebigen Zeitpunkt schätzen
oder auch nur raten zu wollen, wie viele ver-
mißte Personen es gerade in Iran gibt. Man
kann jedoch be bachten, wie Hunderte von
Personen vor iranischen Gefängnissen, Re-
volutiongerichten, Komitees, vor den
Hauptquartieren der Revolutionsgarden
usw. Schlange stehen, um sich nach vermiß-
ten Angehörigen zu erkundigen. Das Evin-
Gefängnis hatte Probleme mit solchen
„Massenaufläufen“, das Gebiet im Umkreis
von zwei Kilometern um das Gefängnis darf
nun niemand mehr betreten, der nidht in
„offiziellen“ Angelegenheiten kommt.
35 Seiten. zu beziehen über nationales Sekret nat
„Das schlimmste im Evin. .Gefängnis ist“,
heißt es in einer Zeugenauage, „tagelang
mit verbundenen Augen festgehalten zu wer-
den und zu warten, daß jemand kommt und
dir sagt, warum du dort bist. Bei einigen blei-
ben die Augen tage-, wochen- oder monate-
lang verbunden. Ein Mann wurde 27 Monate
lang so festgehalten. Nach dieser Zeit sitzt er
fast vollständig stumm da und wiegt den
Kopf von einer Seite zur anderen.“
„Tag und Nacht kannst du in Evin Gewehr-
feuer hören. Wird langer geschossen, dann
weißt du, es könnten Scheinhinrichtungen
sein. Hörst du am Ende einen einzelnen ‘
Schuß, dann weißt du, es war eine wirkliche
Hinrichtung. Die Insassen sitzen da und zäh-
len die Einzeischüsse. Durch sie kannst du
äbschtttzen, wie vide getötet wurden. Ge-
wöhnlich werden am Tag 30 bis 60 Schüsse
gezählt. . ..Nach der Bombenexpiosion im
September (1982) zum Beispiel wurden inner-
halb von 24 Stunden 100 oder mehr solcher
Schüsse gezählt. Die Wachen holen die Leute
zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Hinrich-
tung. Für viele, die hingerichtet werden sol-
len, besteht die einzige Vorwarnung in einer
knappen Anweisung der Wache, das Recht
zur letzten Waschung wahrzunehmen. Viele,
die unmittelbar vor der Hinrichtung stehen,
geben den Mithäftlingen im Waschraum letz-
te, ungestüme Botschaften für ihre Angehö-
rigen. Es ist furchtbar, diesen Menschen ge-
genüber zu stehen. Was kannst du sagen?
Und woher weißt du., daß dir nicht dasselbe
widerfahren wird? Du fühlst dich völlig hilf-
los.
Viele Neuankömmlinge werden in die Soge-
nannten „Isolations“-Zellen geworfen. Sie
wurden für eine Person gebaut, doch heute
finden sich aufgrund des Platzniangeis
manchmal 20 Leute darin.“
Der schlimmste Block
„Die schlimmste Abteilung in E dn ist der
„Band-e Chah“, Block Vier. Man nimmt
an, daß etwa 80 Prozent der Insassen rang-
hohe Mitglieder der Mudschaheddin sind.
Bei den restlichen 20 Prozent handelt es sich
um die sogenannten schwierigen Fälle. In
Block Vier gibt es einen geistlichen Sonder-
richter, der „islamische“ Prügeistrafen an
diejenigen austeilt, die in den Verhören nicht
kooperieren. Die Gefangenen werden nieder-
gehalten oder -gebunden, während sie mit
der Peitsche geschlagen werden. Die meisten
der Insassen von Block Vier werden wieder-
holt im Genitalbereich geschlagen. .. .In Evin
gibt es eine Regel, daß Männer und Frauen
bis zum Alter von 40 Jahren Peitschenhiebe
am ganzen Körper, die über 40jährigen hin-
gegen mir Schläge auf die Füße erhalten dür-
fen. Die Füße werden in einen Strick einge-
dreht, der an einer langen Stange befestigt ist.
Das ganze sieht aus wie ein Schießbogen.
Zwei Männer halten die Stange an jeder Sei-
te; die Füße werden in den herabhängenden,
einen Halbkreis bildendeti Strick gelegt, und
die Stange wird solange herumgedreht, bis
die Füße gefesselt sind. Dann wird mit der
Peitsche auf die Fußsohlen geschlagen. Diese ‘
(wird auf Seile 8 oben fortgesetzt)
a amnesty international
amnesty International publicatlon
Februar 1983
6
Berichte aus den Ländern
ai-information 3
Die ‚j4ilch !arrn Salehabad bei Teheran
Der nachfolgende Bericht wurde von zwei!
ehemaligen JIäftlii gen gegeben, die ein.,
bz. zwei Monate in Salehahad verbrach-
ten, eJ Ier ,zwih(heJ1TeheraP und Qom .gele
genen ehema igenMiichfarm, die zum Ge-
fängnis unifun tioniert wurde. Jn Saleha-
bad i!efi den, sich gegenwärtig nach Anga-
ben aus Revolutionsgerichlskreisen, die die
hiererwit!nten 1 atsachenhestätigen, 2.000
Gfangene; 60 Wo von inen, werden dr
„unrnitt L aqen“ Täflgkeit fu dfr. Mixt-
schabeddin oder Konimunist rr ve$äch-
Salehabad wurde ofl iziell als „Rehahi4i(a-
tipn. entruw Lür Rauschgiftsqchtige“ be
zeichnet, um dios- Iqieresse der Anwohner
an diesepi Ort zu erstkken. Von der..Regie
n pg, vo . revoluti* nären Organen ud r.
den iiu$chen. Medien ist.Øie Existenz von
Salehabnd, weder. als. Rehabilitationszen-
trumnocb alsGefängnis bisher in irgendek
J er Form, erwähnt 1 worden. Nur wenige.
wjssen, 4aU es eyQst4ert. Jeder Verdacht in
der Region wurde von den Revolptionsgar-
den mit Øem Hinweis auf die Behandl pg
von Droge is4ichtigen zerstreut. Der Aqtor
dieses B iclfls fand keipen Hinweis dar
auf, da1 der Kahs4all jemals für Rehabilita-
szwecke Lwufl4 wurde. ! Gegenteil,
Salehabad erweist sich a s eines der
schlimmsten „Folterzentren“ des Regi pes.
Die beiden hier befragten M$ner gaben
an, keiner politischen Gruppierupg anzu-
hängen...
„Ich wurde festgenommen, nachdem bei
einer HausdnrchsuchuI g ei mir eine
Sammlung von politischen Handzetteln Im-
ker un4 islamischer Org nisationen gefun-
den worden war. Ohne jede ErlSntng
•wurfle ich zunachst ins Evin-Gefängnis und
von dort nach Salehabad gebracht. Als ich,
Init verbundenen Augen, ankam, wur4e ich
in eine Box gestoßen; die Wän4e waren aus
Beton w der schlar iinige Boden m t
Sroh bedeckt. Wir waren funf i ii e per
Box, die für die unterbringung eu ler Kuh
gebaqt war. Es gab keine Toilette, und wu
m! muß e “ auf de ‘ Boden ujirlieren. Manch-,
nal wn 4en w4r nach draußen gefuhrt —
oder besser getrieben -‚ wo es eine Toilette
gab. Wir schliefen meist übereinander, h-
ne Betizeag. Es ga keine Fenster, 4ie eip-
rige Lichtquelle war e in GItter in Decken:
h Öhe. Eine Woche lang wurde ich auf diese
Art un4 Weise festgehalten. Audi die; an-
deren waren Neuankömmlinge. An ‘vn-
chen Tagen und je Nac hörten wir %QB
draußen Geräusche und Schreie. }3s wa
schwer zu sagefl, was dort gescha . Zwei
‘na! hörten wir Schüsse. Nach !kqer Woche
ho!ten mich 4ie Wachen zum Verhör hq-
aus. Ich wurde in den Hof Eipe
4er Wachen sagte „O.K. gang an zu
reden.‘ 4 Ich fragte, wo d s. fEieØe! t sei und
weshalb ich festgehaltefl wurde. Ich belc m
einen Fausfflie ins G icbt und einen
Schlag über den Kopf. Piesell!e Wache
sagte, es ware rflsam für mich, wen ich
meine i lSen Aktivitäten zugäbe. WiØer
wurde ich ins Gesicht und auf den Kopf g-
schlagen, * ich sagte, ich hätte keine. Ich
urde in die ! °‘ iur ckgeworfen. In der
nächsten Nacht wurde ich gegen Mitser-
nacht in den Hof befohlen. Von der Taille
abwärts, mußte ich ‚ nich aus4ekien. Dann
befahlen sie mir, um den UQf zu vnnen.
Eine der Wachen sagte: „Vielleicht wird
das Deine Zunge !öse L
Sie sehl gen ii der Peitsche attf qmi
und Hoden und peitschten auf mich ein.
Da»n kamen andere Manner trqd bega-
neu, mich in gleicher Weie mit eipem
S b auch zu schlagefl. Etwa eine, Stunde
lang wurde ich b9 geprügelt. Ich schrie hn-
Inerfort, 4aß ich nichts wi I!e und nuf-
g unØ eines l rtums dort sei. Sie brachten
mich wieder hinein. Am nächsten Tag war
ich b wußtlps. Zwei NäcI s späterwiedei
holten sie die ganze Prozedur. Die Wunden
vom ersten Ma l rissen wie4er auf. Ich war
halb iwwiißgos, als sie mich zuriick-
schlepptefl. Am nächsten Tug konnte ich
kein Wa jer lassen. Ich litt Qualen, wenn
ich versuchte, mich hinzusetzen. Nach efwa
drei Wochen wurde ich wiedenim zi ?! e-
fragung“ ipnausbeorded. iI)iesrnal zu ei-
pem „Ge 1 ichts“tGeistlichen. Er war sehr
Jt g, etwa 24) bis 25. Er sagte, er h$ie piel- ,
ne Akte gelesefl und dal ich 4ürnlicb als
!eddaiin (1i ike Orga isa ion) dort binge ,
f racht worden sei. Er erkjärte, solche Ft-
nahmen seien L I1frl Schutz der Revolution
potwendig. Er wande mich, daß ich hinge..
richtet würde, falls ich kiher Øas Geshehe-
ne sprechen soflte. E meinte, ihm täte das
Vorgefal ene lei4. ich wurde ins Ev in-
Gefängnis zurückgebracht un4 innerhalb
48 Sunden fr gelassen. Bei meiner
Ankuft in Salehabad hatte ich 80 Ka gewo-
gefl. Als ich nach Hause kam, wog ich
knapp über S9.
rgendwie sind mir ic Wore der Entschul-
digung vjrn diesen ‘ Geistlichen am Itben-
digsten im Gedäcl«nis haften geblieben.
ich meine, wie konnte er Øie I javerschäm..
treit iesitzen, dort iii der Geistlichen-Rohe
im sitzen und Worte der EntschuJ4ig ng
anzubieten, während die ihni untersteHtemt
Männer wie unmenschliche Bestien handel-
ten?“
ai-informaiion3/83
Berichte aus den Ltin‘dern
Strafe. wird gewöhnlich mit solchem Eifer
vollzogen, daß die Beine des Opfers danach
ir Größe von. Wassermelonen arischwei-
len.“
Ein anderer Block im Evin-Gefängnis ist der
Zendan-e. Zanan (das Ftauengefängnis), wo:
viele der jüngeren Frauen mit ihren Kindern
festgehalten werden. „Es befinden sich dort
etwa 40 Kinder zwischen ein und zwölf Jah-
ren‘ ,. heißt es in‘ der Zeiigenaussage. 1 ,Die
Kinder werden dortbehalten,, weil die Ge-
fängnisleitung: mit ihrer Hilfe Geständnisse
erpressen wilL. Wenn die Mutter ausge-
peitacht wird, wird das Kind gezwungen zu-
zuschauen. Eine Mutter schrie . daß: sie bereit
sei zu‘. gestehen,. da. sie die Qualen ihrer drei-
jährigen Tochter nicht mehr ertragen konnte,
die im Griff von zwei Wachen gezwungen
wurde zuzusehen. .Keiner, der das Entset-
zen dieser Kinder gesehen hat,. kann es jewie-
der vergessen.“
Das „Hühnerhaus“
‚ Die Wachen nennen das Gefitngnis „.Hüh-
ner:haus“‘, vermutlich, wei l. viele von uns: sich.
tagelang auf den. Balkonen zusam‘endrün-
gen mußten.“ Diese. Aussage entstammt dem
Bericht dreier ehemaliger Insassen des:.
Komiteh ,-Gefängnisses, einem fP eren
SAVAK-Folterzentrum. ‚,Wenn. sie. dich
dorthinbringen‘, wirst du mit verbundenen
Augen auf einem Balkon zurückgelassen. Es
gibt kaum. PIatz. sich zu. setzen, geschweige
denn, sich hinzult‘.en. Alle: Zellen dahinter
sind ebenfalls überfüllt. Du. verbringst Tage
mit: verbundenen Augen.. Niemand: klärt dich
über dein Schicksal auf. ...Jede Nacht wur-
den bis. in die frühen Morgenstunden Men-
schen gefoltert, und zwar entweder im offe-
nen Innenhof oder in den angrenzenden
Räumen. Die Schreie waren fürchterlich.
Auf den Balkonen flüsterten wir den Zellen-
insassen zu.. Einige gaben uns Mitteilungen
für ihre Familien in der Hoffnung,. daß. die.
Botschaft hitiausgelangte. Einige der Zellen-
häftlinge waren mit Eisen verbrannt worden ,
andere. berichteten, siehätten ElCktroschocks
erhalten Auf dem Hof gibt es einen (3e-
richtssaal, in dem ein‘ als „Hadschi‘ AgaW‘
bekannter Mann amtiert Dort gibt es kein
Gerichtsverfahren im eigentlichen Sinne,, er
schaut sich deine Akte an stelk ein paar Fra
gen und! befiehlt dann den Wachen , ihre Ar-
beit aufzunehmen.. Das. bedeutet,, mit. den
Folterungen. anzufangen.. Gewöhnlich heißt
das, daß. du um den Hof rennen mußt,, wäh-
rend sie mit einem Schlauch oder mit Kabeln
auf deinen Unterkörper einschlagen. Auf
dem Hof gibt es einen kleinen Brunnen,, in
den sie deinen: Kopf untertauchen. und so lan-
ge festhalten, bis deine Lungen. anschwellen
‘und du das. Gefühl hast zu: ertrinken. Dann
zerren sie dich‘ heraus und befehlen dir wei
terzurennen.“ ___
Peruanischer GemeindI führer freigelassen
Pastor ANAYA Cuadros ist, wie amnesty in-
ternational jetzt erfahren hat, am 4. Dezem-
ber 1982 freigelassen worden, nachdem ein
Gericht in der Hauptstadt Lima sowohl die
Anklage gegen ihn wie auch die gegen acht
andere führende Mitglieder seiner Dorfge-
meinschaft fallengelassen hat. Pastor Anaya
Cuadros aus Jicamarca, im Juli 1982 „Ge-
L fangener des Monats“ (Vgl. ai-Information
8/82), war des „Terrorismus“ beschuldigt.
Die neun führenden Mitglieder der Gemein-
schaft von Jicamarca waren im Februar 1982
festgenommen worden, als 300 schwerbe-
waffnete Angehörige der paramilitärischen
Guarda Civil Jicamarca überfallen haben. Sie
wurden alle nach Dekret 046, das im weite-
sten Sinne terroristische Aktivitäten be-
schreibt, angeklagt. Als einziger wurde Pa-
stor Anaya in Haft gehalten.
Die Guardia Civil beschuldigte ihn in der An-
stachelung zur Landbesetzung, der politischen
Agitation und der Ausbildung anderer zu
‚subversiven Aktionen“.
Beweise stellten dann hautpsächlich Zeitun-
gen, Bücher und Zeitschaften dar, die in den
Wohnungen der Gefangenen sowie im Ge-
meindezentrum gefunden worden waren.
Darüberhinaus wurde eine Messingglocke,
die für Gottesdienste und zur Einberufung
von Gemeindetreffen benutzt worden war,
beschlagnahmt und als Beweis vorgelegt.
Aufgrund von Untersuchungen des „Fiscal
Superior“ von Lima, des vom Staat beauf-
tragten Anwalts, dessen öffentlicher Bericht
zu dem Ergebnis kam, daß kein Beweis für
die nach Dekret 046 erhobenen Anklage des
Terrorismus erbracht werden konnte, wur-
den die Angeklagen gegen die Neun fallenge
lassen. Der Bericht kritisierte auch die Aktio-
nen der Guardia Civil und hinterfragte die
Basis, auf der die Anklagen erhoben worden
waren.
Offensichtlich agierte die Guardia Civil auf
Wunsch von Bodenspekulanten, die den Ge-
meindeführern vorwarfen, mit Gewalt die
Inbesitznahme von Ländereien durch diese
Spekulanten verhindert zu haben. Die Unter-
suchung des ‚ ‚Fiscal Superior“ kam dagegen ‚
zu dem Ergebnis, daß die Spekulanten kei-
nerlei Besitzrechte an diesem Land haben,
und daß sie selbst Leute angeheuert haben,
die mit Gewalt und illegal Land besetzen soll-
ten, das der Gemeinde gehörte und von ihren
Mitgliedern bearbeitet wurde. In der Bewer-
tung der Dokumente, die als angebliche Be-
weise zur Untermauerung des Terrorismus-
Vorwurfs vorgelegt worden sind, heißt es in
dem Bericht, daß es sich um frei veröffent-
lichte Publikationen handelte, die nicht als
„terroristisch einzuschätzen sind“.
Der Bericht fahrt fort, daß die Bewertung
solchen Materials als terroristisch „die Si-
cherheit all derer bedroht, die in ihren Bü-
cherschränken Arbeiten sozialistischer
Schriftsteller stehen haben, und damit gegen
das Gesetz verstoßen würde, indem die ver-
fassungsmäßige Garantie verletzt würde...,
wonach es kein Verbrechen darstellt, Mei-
nungen zu vertreten“.
Türkei
Bis auf Gundagon GORSEV, der sich noch
immer in Haft befmdet, sind alle Angeklag-
ten des Prozesses gegen die Türkische Frie
densvereinigung (TPA) freigelassen worden.
Ihr Prozeß rd fortgesetzt (siehe ai-
Information 11/82).
Freilassungen
1
1
Pastor Anaya Cuadros (links)
R
i erzcnte aus aen Lanaern
ai-rnJörmation 3/83
Freilassung politischer Gefangener in Rumanien
Der 71 Jahre alte Dichter und Kirchenführer
Traian DORS gehört zu den von amnesty in-
ternational betreuten gewaltlosen politischen
Gefangenen, die Berichten zufolge nach einer
am 29. Dezember 1982 ausgesprochenen
Amnestie freigelassen worden sind.
Dors ist Führer einer inoffiziellen Sekte der
Rumänischen Orthodoxen Kirche, der „Ar-
mee des Herrn“. Er wurde 1982 im Zusam-
menhang mit der Versendung und Verteilung
religiöser Werke verurteilt. (Vier Männer, die
mit ihm festgenommenworden waren, sollen
ebenfalls frei sein.)
Die beiden anderen von ai adoptierten Ge-
fangenen, die freigelassen worden sein sollen,
sind:
Matthias LISCHKE, 21 Jahre alt, der im
Oktober 1982 für den Versuch, Rumänien
ohne Erlaubnis zu verlassen, zu zehn Mona-
ten Haft verurteilt worden war; sowie Lucian
NAUM, 32 Jahre alt, der im Juli 1982 ge-
meinsam mit elf Mitangeklagten zu drei Jah-
ren Gefängnis verurteilt worden war, weil er
sich bei den Behörden schriftlich über die
Ablehnung seines; Ausreiseantrags be-
schwert hatte, und weil er um Genehmigung
einer öffentlichen Demonstration für ihr
Recht auf Ausreise gebeten hatte. (ai verfügt
über keine abgesicherten Informationen
über diese elf Mitangeklagten, die ebenfalls
als gewaltlos politische Gefangene adoptiert
wurden; zehn von ihnen sollen freigelassen
worden sein.)
Das im Dezember vom Präsidenten ausge-
sprochene Dekret, wonach bestimmte Kate-
gorien von Gefangenen freigelassen werden
sollen, betrifft vor allem Gefangene mit bis.
zu fünfjährigen Gefängnis- oder Besserungs-
arbeitsstrafen. Gefängnisstrafen von fünf bis
acht Jahren sind, um ein Sechstel reduziert
worden.
Obwohl die Mehrheit der von ai betreuten
politischen. Gefangenen Gefängnisstrafen un-
ter fünf Jahren erhielten, mag. eine Reihe von
ihnen von der Begnadigung ausgeschlossen
worden‘ sein, weil sie schon früher wegen p0-
litischer Vergehen‘ verurteilt worden waren
und damit als Wiederholungs ter gellen.
Zwei gewaltläse. politische Gefangene, die aI
lem Anschein nach nicht begnadigt wurden,
sind:
-Pater CALCIU, 56 Jahre alt, ein Priester
der Rumänischen Orthodäxen Kirche,. der
1979 wegen angeblicher Kontakte zur unab-
hängigen. nimänischen. Gewerkschaftsbewe-
gung SLOMR zu zehn Jahren Gefängnis ver-
urteilt worden war; sowie der
..S9jährige Dragos OLOIERU, der wegen
„Propaganda gegen den sozialistischen
Staat“ zu acht Jahren Gefängnis verurteilt
worden war; nachdem er sich in Schreiben an
die Behörden‘ des. Lande und an im. Ausland.
lebende Personen. über die gegen‘ ihn stattfin-
dende Verfolgung beschwert hatte.
Beide waren bereits früher politische Gefan-
gene und verbüßten zum zweitenmal Ge-•
fängnisstrafen.
Israel und Besetzte Gebiete
amnesty international hat jetzt erfahren, daß
die gegen Bashir-al-Barghuti (,‚Gefangener
des Monats“ im Oktober 1982) verhängten
Restriktionen am 21. Dezember 1982 aufge-
hoben wurden. (Vgl. ai-Informationen
11/82).
Zeitungsherausgeber
in Manila nach
internationalen Appellen
freigelassen
Der Herausgeber der oppositionellen philip-
pinis .hen Zeitung ‚.‚We Forum“ sowie neun
weitere festgenommene Personen sind am
15. Dezember 1982 aus der Militärhaft in der
Hauptstadt Manila. entlassen worden, nach-
dem weltweit. Appelle. zur Freilassung dieser
Gefangenen ausgesprochen‘ worden waren —
unteranderem auch. „urgent actions“ (Dring-
lichkei.tsaktionen) von amnesty international.
5: Dezember 1982 waren Jös BURGOS
sowie feste und freie Mitarbeiter der Zeitung
verhaftet und. in die Maximale Sicherheitsein-
heit (MSU) des Fort Bonifacio gebracht wor-
den Der Druck der Zeitung wurde untersagt
und. ihre Büros geschlossen.. Den zehn Ver-
hafteten ist vorgeworfen worden, durch poli-
tische Propaganda, Agitation und Befürwor-
tung von Gewalt an einer „Verschwörung
zum Sturz der Regierung“ beteiligt gewesen
zu sein. Jost Burgos selbst erklärte, daß die
Schließung seiner Zeitung unmittelbar nach
einer Serie von Artikeln folgte, die unter dem
Titel „Die andere Version von FM‘s (Präsi-
dent Ferdinand Marcos‘) Heldentaten im
Krieg“ auf die Aktivitäten des Präsidenten
im 2. Weltkrieg einging. Drei ehemalige
Kriegskameraden Präsident Marcos‘ sollen
daraufhin eine riesige Verleumdungsklage ge-
gen „We Forum“ angestrengt haben.
amnesty international sorgt sich insbesondere
um das Wohlergehen der zehn im MSU in-
haftierten Gefangenen. ai hat immer wieder
Berichte über schlechte Haftbedingungen,
den fehlenden Kontakt der Gefangenen zur
Außenwelt, über Folterungen und Mißhand-
lungen im MSU erhalten. Eine ihrer Emp-
fehlungen im „Bericht über eine ai-Mission
nach Philippinen“, der im September 1982
veröffentlicht wurde, bezog sich auf die
MSU, die nach Meinung von ai als Hafiort
unbedingt geschlossen werden muß.
Pater Cäkin
9
ai-information 3/83
Gefangene des MonaLs
Gefangene des Monats
Donat MUREGO — Ruanda
Ehemaliger Richter des Obersten Ge-
richtshofes, 46 Jahre alt, verbüßt zur
Zeit eine lOjährige Haftsirafe, die im
November 1981 gegen ihn verhangt wur-
de.
Donat Murego gehörte zu einer Gruppe
von mehr als 50 Personen, die Ende
April 1980 in der Hauptstadt Ruandas,
Kigali, festgenommen und angeklagt
worden waren, an einem angeblichen
Putschversuch beteiligt gewesen zu sein.
Die gerichtliche Untersuchung seines
Falls erbrachte den Nachweis, daß er an
keinem Putschversuch beteiligt war.
Stattdessen wurde er nach Artikel 166
des Strafgesetzbuches angeklagt, eine
Schrift verbreitet zu haben, in der die
Absetzung der Regierung befürwortet
wurde. Er hatte einer Reihe von Perso-
nen den Brief eines Beamten gezeigt, in
dem hohe Armeeoffiziere der Korrup-
tion beschuldigt wurden. Der Brief
sprach sich nicht für die Absetzung der
Regierung aus.
Donat Murego und ca. 50 weitere Ange-
klagte wurden im November 1981 vom
Staatssicherheitsgericht verurteilt. Zu-
vor war ihm verweigert worden, sich ei-
nen Anwalt oder Einsicht in die Ankla-
geschrift zu nehmen.
Er gehörte zu den 26 Angeklagten, die
zur Höchststrafe von zehn Jahren Ge-
fängnis und einer Geldstrafe verurteilt
worden sind. Die von ihm eingelegte Be-
ru fung beim Berufungsgericht wurde
mit der Begründung zurückgewiesen, sie
sei nicht rechtzeitig erfolgt — obwohl
sie nur eine Woche nach der Verurtei-
lung eingebracht wurde.
Während der Untersuchungshaft wurde
Donat Murego über ein Jahr lang ohne
Verbindung zur Außenwelt in einer be-
sonderen Zelle des Ruhengeri-Gefäng-
nisses bei völliger Dunkelheit festgehal-
ten. Aufgrund dieser Haftbedingungen
soll er ernsthaft erkrankt sein. Berichten
zufolge ist ihm jede medizinische Be-
handlung verweigert worden.
Er soll sich noch immer im Ruhengeri-
Gefängnis, und zwar in einer besonde-
ren Abteilung für politische Gefangene,
befinden. Offensichtlich dürfen ihn we-
der seine Frau noch seine sieben Kinder
besuchen.
Schreiben Sie bitte höflich formulierte
Briefe und bitten Sie, nach Möglichkeit
in französischer Sprache, um die Frei-
lassung von Donat Murego. Schreiben
Sie an:
Son Excellence
le G n ra1 J. Habyarimana
President de la R publique
B.P. 15
Kigali
Ruanda
und bitte eine Kopie ihres Briefes an die
Botschaft der Republik Ruanda
Beethovenallee 72
5300 Bonn 2
Alle hier vorgestellten Gefangenen sind politische Gefangene. Jeder von ihnen ist aus religiösen oder politischen Gründen,
wegen seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder Sprache inhaftierl. Sie haben weder Gewalt auge-
%%endet noch hefürworiet. Ihre fortgesetzte Inhaftierung stellt eine Verletzung der Allgemeinen l rklärung der Menschenrechte
der Vereinten Nationen dar.
Porto:
Türkei
Ruanda
Internationale Appelle können dazu beitragen, die Freilassung der Gefangenen zu erreichen oder die Haftbedingungen zu er-
leichtern. Schreiben Sie bitte, im interesse der Gefangenen, höflich formulierte Briefe an die Behörden des Landes und betonen
Sie, daß Ihre Sorge um die Menschenrechte rein humanitären Gründen entspringt und nicht mit irgendeiner parteipolitischen
Orientierung zu tun hat. Richten Sie Ihren Brief unter keinen Umständen an den Gefangenen selbst-
1 ans
1. ott post karten:
0,70 DM
0.90 DM
0.90 DM
Luftpostbriet-Crundgebühr
1,20 DM (20 g)
1,20 DM
1,20 l) ‘sl
je 5 g Zuschlag
0,20 1)M
0,30 DM
10
UeJu 1gWW UCY JVWT1WS
Ø-inJQrpflaliQfl J/8j
: 7 4t1 IM TSJ4PHONG Laos
Ehemals, von 1973 b is 1975, Generaldi-
rektor im Erziehungsministerium des
Landes seit sieben Jahren ohne Ankla
ge oder Verfahren in einem Umerzie
hungslager inhaftiert
Sawiith Ratsaphong war .e ner y i vie-
len Beamten Mitarbeitern und Armee
angehortgen unter der ehemaligen Re
gierung ie nach ger Machtergreifung
der Pathet Lao zwischen Mai und De
zen ber 1975 in Umerzieh ingslager
geschicl t wurden
Die meisten von ihnen sind .zunäqhst z,u
angeblich kyrzen politischen Semina
ren einberufen worden bevor sie in
die Lager ersendet wurden So wurde
Sarnlith Ratsaphong im Jüli 1975 die
Tei nal meaneiiiem, qlclen Se ina r
angeordnet um dann am 1 August in
ein Lager in der Houa Phan Provinz
nahe der vietnamesischen Grenze ver
schickt zu werden (Es wird angenom
nien d43 er sich im Lager 05 befindet)
Fast alle hochrangigen Regierungsmit
glieder sind in Lagern dieser Provinz in
haftiert.
Nur Wenige It sassen von ‚jjinerzie-
hungslagern sind Berichten zu olge
vor November 1980 freigelassen wor
den danach soff es bis Mitte 1981 uber
300 Freilassungen gegeben haben Spa
ter sind iilgnn allerdings nur noch sehr
wenige inhaftierte freigelassen worden
und die Zahl derjenigen die noch im
mer festgehalten werden gibt amnesty
international Anlaß zu großer Sorge
Da .Samli ;h Ratsaphong w der an-
gek lagt noch verurteilt wurde gibt es
keinen Hinweis darauf, wann er freige-
lassen werden soll ie Behörden geben
keinen Grund fur seine fortgesetzte In
haftierung an amnesty international
glaubt daß er aUein deshalb festgehal
ten wird weil er einen Posten in der ehe
1 maligen Regierung bekleidet bat
Schreiben Sie bitte höflich formulierte
Briefe mit der Bitte um Freilassung von
Samlith Ratsaphong Schreiben Sie
nach Moglichkeil in franzosischer Spra
che an
Soii Exeellence -K ysone Phornvihane
Premier Minist e
Vientiane
:PemTati5c Vo1ksr pubiik Laos
Demir KUCU A YDIN Türkei
H.erausg ber einer poiitischen Wochen-
zeitung seit 1974 inhaftiert aufgrund
son Beitragen die in seiner Zeitung ab
gedrueLt waren -Keiner der Artikel rief
zur Gewalt ?Uf
Demir Kuc 1 j avdin, der eine fasi l8jäh-
rige Haftstrafe ‘erbußt hat die Wo
‚ ‘. chenzeituog Ki‘ilcim (Der Funk) her
äüsgegeben; die zum erstenmal im Feb-
rüar 1974 in der Absieht veröffentlicht
wurde, eine „proletarische Partei“ in
der Türkei zu etablieren. Nach nur sechs
Ausg *hen würden der Herausgeber, Re-
dakteur V triebsleiter und Buchhalter
serhaftet.‘ • ‚
r Aufgrund von Beiträgen, die in der Zei-
tung abgedruckt waren wurden sie ver
urteilt nach Artikel 141 und 142 des tur
kischen Strafgesetzbuches die die
(jrundung von Organisationen oder die
Propagierung von Ideologien unter
Strafe stellen die auf die Herrschaft
einer sQzialen Klasse uber andere soziale
Klassen abzie en (pemir Kucukaydins
ursprungliches Urteil von mehr als 40
Jahren Haft ist spater in der Berufungs
verhandlung äuf 17 Jahre und neun Mo-
nate herabgesetzt worden.)
amnesty international hat alle vier Mit-
arbeiter der Zeitung als gewaltlose poli
tische Gefangene adoptiert Von ihnen
ist nur noch Demir Kucukaydin in Haft
Nach Kenntnis von ai gibt es keinen an
deren Gefangenen in der Türkei, der
derart lange fur eine vergleichbare Tat
festgehalten worden ware Weitere Stra
fen sollen ihm in der Haft auferlegt wor
den sein wegen Fluchtversuchs Beleidi
gün eihes Richters und der Versendung
eines Telegramms an General Evren, in
dem er gegen Hinrichtungen protestier-
te. Allerdings verfügt ai über keine wei-
teren Details.
Berjchte aus jüngster Zeit sprechen Øa-
von daß er monatelang in Einzelhaft ge
halten wprde Er soll im Gefangnis wie
derholt geschlagen worden sein Folge
dieser Sch age i t eine uc epver etz ing
Seit dem Militärptitsch vom September
1980 herrscht in der ganzen Türkei
Kriegsrecht. amnesty intern tional hat
seitdem wieder holt die Behörden des
landes aufgefordert, der Inhaftierung
on g&waltloscn politischen Gefangenen
ein Ende zu setzen, Hinrichtungen ein-
zustellen und Untersuchungen über Fol-
tervorwürfe einzuleiten. Dernir Kucy-
kaydin ist allerdings — 1974 — urfter ei:
per zivilen Regierung inhaftiert worden
und befindet sich in einem Zivil— und
nicht in einem Militärgefähgnfsin Maja—
tya.
Schreiben Sie bitte höflich formulierte
Briefe und appellieren Sie um die rrei
lassung von Demir Kutukaydin Schrei
ben Sie an:
Präsident Kenan Evren
Pev let Baskanligi
Ankara
Türkei
und an:
Premierminister Bu jend Ulusu
Bäsbakän lik
Ankara
Türkei
Sie bitte eine Kopie Ihres
die
Repub ii K Türkei
Und schicken
Schreibens an
Bötschaft der
LJtestraße 47
5300 Bonn 2
Postvertriebsstück
G.ebüLh:r bezahlt
Z 7699 .E
amnesty international
Postfach 170229
5300 Bonn 1
Der40jährigeCharies BROOKS Jr. war der
erste Amerikaner, der in denUSA durch eine
tödliehe Injektion ‘hingerichtet wurde. Er
starb am 7.. Dezember 1982 auf einer Opera-
tionsbahre im Huntsvilie-Gefängnis in Texas.
(Siehe Titelphoto)
Die Hinrichtung wurde trotz weltweiter Ap-
:pdlle — unter anderem auch von ai — an den
Gouverneur von Texas, Wilhiarn Clements,
eine Begnadigung auszusprechen, ausge-
führt. Das Oberste Gericht der Vereinigten
Staaten entschied in einer sechs zu drei-
Abstimmung, in diesem Fall nicht zu interve-
nieren.
Charles Brooks war schuldig gesprochen
worden, im Jahre 1976 einem Automechani-
ker tödliche Schüsse beigebracht zu haben.
In einem abgetrennten Verfahren wurde sein
Komplize zu 40 Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Anklagevertretung war nicht in der Lage
zu klären, wer von den beiden den tödlichen
Schuß abgegeben hatte.
Zwei Ärzte waren bei der Exekution anwe-
send, die durch eine intravenöse Spritze mit
dem Betäubungsmittel „Sodium
Thiopental“ durchgeführt worden ist. Einer
der beiden Ärzte, Dr. Ralph GRAY, medizi-
nischer Direktor des texanischen „Ministeri-
ums für Strafanstalten“ soll geäußert haben,
daß er, ohne die Injektion selbst verabreicht
zu haben, die tödlichen Drogen seinem eige-
nen Lager entnommen, daß er das medizini-
sche Personal bei der Handhabung der In-
jektion beraten und die Herzschläge des Ge-
fangenen bis zu dessen Tod überwacht habe.
In den frühen Morgenstunden des Tags der
Hinrichtung führte einer der medizinischen
Assistenten einen Katheder in die Vene des
Gefangenen und injizierte eine tödliche Dosis
Sodium Thiopental, während er den zum
Tode Verurteilten durch einen Ein-Weg-
Spiegel beobachtete.
Fünf Minuten später hörte Dr. Gray die
Herztöne Brooks‘ mit einem Stethoskop ab
und erklärte, daß die Injektion noch einige
Minuten länger verabreicht werden müsse.
Sieben Mir uten, nachdem die Spritze gesetzt
worden war, erklärte der Gefängnisarzt Dr.
Bascom BENTLEY :C es Broc$ks für tot..
In ihrer Deklaration über die Todesstrafe
und die Rolle des Arztes ruft amnesty inter-
national alle Medizii er auf, nicht an Hinrich-
tungen teilzunehmen, indem sie zum ‘Beispiel
über die geistige und physische Verfassung
des zum Tode Verurteilten befinden, medizi-
nische Beratung geben oder während der
Exekution medizinische Untersuchungen
durchführen zur Überprüfung, ob eine Hin-
richtung fortgesetzt werden kann, wenn der
Gefangene noch nicht tot ist. (ai hat diese
Deklaration im März 1981 veröffentlicht —
Sowohl der Amerikanische Ärzteverband
(American Medical Association) als auch die
Mediziner-Vereinigung des Bundesstaates
Texas haben erklärt, daß sie die aktive Teil-
nahme von Ärzten an Hinrichtungen für un-
ethisch halten. Der Generalsekretär der
Weltärzte-Vereinigung, Dr. Andre Wynen,
äußerte nach Bekanntwerden der Exekution
die Meinung, daß „unabhängig von der Art
und Weise, wie die Todesstrafe vollzogen
wird, kein Arzt aktiv an einer Hinrichtung
teilnehmen sollte“. Das einzige, was über-
haupt ein Arzt dabei tun könnte, bestünde in
der Ausstellung des Todesscheines, wenn das
Urteil vollstreckt worden ist.
Im Dezember 1982 belief sich die Zahl der
zum Tode verurteilten Gefangenen in den
USA auf 1.137. Texas ist eines der sechs
Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe mit
der Giftsprit.ze ausgeführt werden kann. Die
anderen Staaten sind Idaho, New Mexico,
Oklahoma, Washington und Massachusetts..
Allein im Monat Dezember 1982 sollen nach
Informationen, die von amnesty internatio-
nal ausgewertet werden konnten, in zwölf
Ländern 65 Menschen zum Tode verurteilt
worden sein. Im gleichen Zeiffi,um fanden in
elf Staaten 73 Hinrichtungen statt.
in Afghanistan
hingerichtet
Zehn Personen, die regierungsfeindliche Re-
bellen sein söllen, sind im Dezember 1982 in __
Afghanistan hingerichtet worden. im glei-
chen Monat ist gegen sechs Mev hen die
Todesstrafe ausgesprochen worden.
Die Zehn wurden am 4. Dezerriberhingerich-
tet, nachdem sie von einem Besonderen Re-
volutionsgericht unter anderem der „Tötung
unschuldiger Personen“ und des Diebstahls
für schuldig befunden worden waren.
Am 1. Dezember 1982 hatte das Gericht drei
Personen zum Tode verurteilt, die Berichten
zufolge Mitglieder der Widerstandsgruppe
„Hesbe Islami“ sein sollen. Sie wurden für
schuldig befunden, im Juni 1981 einen Offi-
zier entführt zu haben. Die drei sind Niaz ‚
MOHAMMAD, BARIALAY und Enzer
GOL. Zwei 17 Jahre alte Mitangeklagte sind
wegen ihres Alters zu 15 Jahren Gefängnis
verurteilt worden.
Am 29. Dezember verurteilte das Gericht drei
weitere Personen zum Tode, die Mitglieder
einer Rebellengruppe in Pakistan sein sollen:
AMANOLLAH, Sohn von Janeb, ABDOL
MAJID, Sohn von Shaykh Nur, und SA-
LEH MOHAMMAD, Sohn von Momen,
wurden als ‚ ‚Terroristen und Saboteure“ be-
zeichnet, die für subversive Aktivitäten im
November 1982 in Kabul verantwortlich sein
sollen, unter anderem auch für das Legen
von Bomben in einem Restaurant.
Gegen die vom Besonderen Revolutionsge-
richt gefällten Urteile gibt es keine Berufungs-
instanz. Allerdings müssen sie vom Präsidi-
um des Revolutionsrates bestätigt werden.
amnesty international brachte in drei Tele-
grammen — am 3., 7. und 29. Dezember
1982 — ihre Sorge über die Hinrichtungen
und Todesstrafen zum Ausdruck und erin-
nerte an die Versicherungen des Präsidenten
gegenüber einer ai-Mission im Februar 1980,
die Abschaffung der Todesstrafe in Erwä-
gung zu ziehen. ai rief zum Stopp aller I-lin j
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