Aadel Collection

Call to release political prisoners in Iran

          
          SECRETARIAT FOR THE COORDINATION
          OF T I fF LEAGUES FOR THE DEFENCE. OF HUMAN RIGHTS IN IRAN
          sEcRtr4.RIAr DE COORDIXATIOX
          DES LIGUES POLTR LA DEFEXCE DES DROITS DE L‘HOMME EX IRAN
          _ SEKRETARIAT FÜR DIEKOORDINATION
          DER LIGEN ZUR VERTEIDIGUNG DER MENSCHENRECHTE IM IRAN
          «‘ ‘
          AUFRUF ZUR FREILASSUNG POIfl1SCHER GEFANGENER.
          IM: IRAN
          “Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder
          des Landes verwiesen werden “
          (Art. 9 d. AEdM)
          Tausende von Frauen und Männern werden seit Jahren in den
          iranischen Gefängnissen festgehalten. Ihre Zahl ist unter-
          schiedlich, weil tagtäglich neue Verhaftungen erfolgen. Sie
          gelangen alle in das ‘Land der Vergessenen“. Nur wenige von
          ihnen können in ihre ursprüngliche Welt zurückkehren. Über
          die Zahl der politischen Gefangenen im Iran gibt es keine
          verläßlichen Zahlenangaben. Man schätzt sie jedoch auf ca.
          100.000. Unsere Aufmerksamkeit soll jedoch nicht der Zahl,
          sondern den herrschenden Zuständen in den iranischen Gefäng-
          nissen, die jedem humanen Verständnis widersprechen, gewidmet
          sein.
          Wenn Tausende, ja Hunderttausende von Menschen in der Welt
          der Vergessenen festgehalten werden, ist es unsere Pflicht,
          ihre unterdrückten Schreie der Weltöffentlichkeit zu vermitteln.
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          Der Grund, warum wir die iranischen Gefängnisse als die
          Welt der Stille oder der Vergessenen bezeichnen, liegt darin,
          daß weder die Verantwortlichen der Islamischen Republik Iran
          sich verpflichtet fühlen, Informationen über die Gefängnisse,
          die Zahl politischer Inhaftierter, die Gerichtsverhandlungen
          sowie die Behandlung von Gefangenen der Öffentlichkeit zu-
          gänglich zu machen noch internationalen Menschenrechtsorga-
          nisationen wie etwa dem Roten Kreuz sowie Amnesty International,
          die des öfteren um die Erlaubnis für die Untersuchung der
          Menschenrechtssituation im Iran baten, Zugang zu dieser ver-
          gessenen Welt erlauben. Es gibt auch keine Gerichte, die eine
          Aufsicht über die Gefängnisse sowie die Schicksale der poli-
          tisch Inhaftierten ausüben könnten.
          Die folgenden Informationen sind aufgrund von Aussagen
          einiger Freigelassener gesammelt worden:
          1) Die Mißhandlung beginnt bei der Verhaftung und dauert
          bis zu einer eventuellen Freilassung an. Bedrohung, Beschimpfung,
          Ausprügeln, Augen verbinden und schließlich Folter sind die
          gängigsten Behandlungsmethoden von politischen Gefangenen.
          2) Als Foltermethoden finden das Auspeitschen von Men-
          schen mit Kabeln, die Anbringung von Handschellen, das Aus-
          drücken von Zigarettenstummeln auf der Haut, Elektroschocks,
          das Aufhängen der Gefangenen an den Füssen sowie das Eintauchen
          von Kopf in Wasser Anwendung. Die psychische Folter wie etwa
          Wachhalten der Gefangenen, Scheinhinrichtungen sowie Aus-
          strahlung von durch Folter verursachten Schreien in den
          Gefängnislautsprechern, gehören zu den weiteren Mißhandlungen
          von politisch Inhaftierten.
          3) Die Verhöre erfolgen unter Mißhandlung und Folter ohne
          Zeitlimit. Die Einsicht der Beschuldigten in ihre Anklageakten
          ist nicht möglich. Die Zeit der Gerichtsverhandlung, welche
          in der Regel nicht mehr als zehn Minuten dauert, wird den
          Beschuldigten nicht mitgeteilt. Die Gerichtsverhandlungen
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          finden unter Ausschluß der öffentlichkeit statt,, ohne deun
          Besc ul.digten das Recht einzuräumen, den Rechts:beistand
          seiner Wahl beizuziehen oder Entlastungszeugen zu benennen..
          Während der Verhandlung wird der Angeklagte mit verbundenen
          Augen dem Richter vorgeführt, der nach wenigen Fragen das
          Urteil verkündet.
          Das Straf.ausmaß wird nicht verkündet, sodaß viele
          Gefangene in Unsicherheit und Unwissenheit gehalten werden.
          In der Praxis gibt e.s kein Recht auf Erhebung eines Rechts-
          mittels und die Unschuidsvermutung wird dem Verfahren nicht
          zugrundegelegt. In vielen Fällen wurden Gefangene, die vorerst
          zu Haftstrafen verurteilt worden waren, später ohne neuerl ches
          Verfahren hingerichtet.
          4) Es gibt keine gesetzliche Regelung über das zu verhängen-
          dc Strafau•srnaß. Die Höhe der Strafen wIrd vorn Gericht nach
          Belieben festgesetzt. Die Beschuldigten werden nicht über die
          ihnen zur Last gelegte Anklage unterrichtet. Anklagen wie
          etwa “Bekämpfung Gottes“, “Korruption auf Erden“, “Verschwörung
          gegen die Islamische Republik“, Spionage sowie Verbindung zu
          Imperialisten und Zionisten haben die Todesstrafe oder lebens-
          lange Haft zur Folge. Diese Anklagepunkte entbehren jeglicher
          formellen und materiellen Gesetzgebung. Die Willkür ist die
          Grundlage der jetzigen Rechtssprechung im Iran.
          5) Die Bedingungen in den iranischen Gefängnissen wider-
          sprechen jedem humanen Verständnis. Es werden zwischen 85 bis
          130 Menschen in Zellen von 35m 2 festgehalten. Täglich wird
          es den Gefangenen nur für 30 Minuten erlaubt, sich außerhalb
          der Zellen im Hof aufzuhalten. Der Besitz von Bleistiften,
          Kugelschreibern sowie nichtreligiösen Büchern ist verboten.
          Der hygienische Zustand entspricht in keiner Weise internatio-
          nalen Bestimmungen. Hautkrankheiten als Folge von Auspeit-
          schungen und Folter sind weit verbreitet. Die tiberstellung
          von kranken Gefangenen in medizinische Abteilungen erfolgt,
          außer in dringenden Fällen, nicht. Kinder werden mit ihren
          Müttern in Gefängnissen festgehalten. Die Teilnahme am.
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          gemeinsamen Gebet sowie nächtlichen Veranstaltungen., die
          als Urner‘z.iehungsmaß nahmen der Islamischen Republik Iran
          gedacht sind, erfolgt unte.r Zwang. Die Urnerziehungsm .ßnahmen
          stellen eine Art von Gehirnwäsche dar, die mit Bedrohung und
          Folter verbunden ist. Die Reden von Gefangenen, welche ihre
          “Taten bereut“ haben, bilden das Kulturp.rogramm der Gefängnisse
          (nach Aussage des revolutionären Anwalts der Universität
          Teheran). Die Kooperation solcher Gefangener mit dem Regime
          geschieht durch Interviews in Radion und Fersehen, Denun:zierung
          von Mitgefangenen, aktive Teilnahme an Verhören, Auspeitschungen
          sowie Anwesenheit bei Hinrichtungen.
          Die Besuchszeit wird eiral monatlich und nur für zehn
          Minuten bis einundhaib Stunden gestattet.. Diese Regelung gilt
          nicht für alle Gefangene. Hinter Scheiben können nur nächste
          (gr.adlinig:e) Verwandte ihre Hoffnungslosen sprechen.
          Au,s allen diesen Gründen ist es verständlich., daß die
          Islamische Republik Iran bis heute die Bitten internationaler
          Menschenrechtsorganisationen zur Besichtigung der iranischen
          Gefängnisse sowie zur Durchführung von Interviews mit Gef an-
          genen abschlägig beantwortet hat. Die Verantwortlichen der
          Islamischen Republik Iran, die teilweise selbst unter dem
          Schah—Regime in Gefängnissen waren, haben jene Zeit, in der die
          Türen der Gefängnisse für die internationalen Menschenrechts—
          organisationen wie etwa dem Roten Kreuz, Amnesty International
          sowie der Internationalen Juristenkoinmission geöffnet wurden,
          sodaß die Weltöffentlichkeit über die damaligen Zustände in
          den Gefängnissen, Folter und Gerichtsverhandlungen Kenntnis
          erlangte, nicht vergessen.
          Im Iran haben die islamischen Rechte und die Gebote Gottes
          Vorrang vor internationalen Menschenrechtsmaßstäben. Das
          islamische Recht wird nach dem Prinzip “Aug um Aug“, “Zahn um
          Zahn“ vollstreckt. Der Iran ist ein Land, in dem der Krieg
          und das Töten zur Hauptideologie des Lebens gemacht wurde.
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          Eine Politik, die im krassen Widerspruch zu den vom Iran
          ratifizierten Menschenrechtspakten steht. Der iranische:
          Vertreter bei der UN—Menschenrechtskommission in Genf
          erklärte kürzlich, daß sich sei.n Land internationalen.
          Menschenrechtsnormen nicht verpfiichte.t fühle.
          Entgegen der Allgemeinen E:rklärung der Menschen rechte
          sowie dem Pakt über politische und bürgerliche Rechte werden
          Tausende von Frauen und Männern wegen ihres Glaubens oder
          ihrer politischen Überzeugung als Gewissensgefanqe•ne in Haft
          gehalten.
          Die Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
          betreffend das Verbot von Fäiter oder grausamer, unme.nschiic.he.r
          oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Art.. 5).; gegen
          willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Personen (Art. 9);
          Anspruch auf ein entsprechendes und öffentliches Verfahren,
          vor einem unabhängigen Gericht. (Art. 1.0); die Unschuldsver-
          mutung (Art. 11) sowie die im Internationalen Pakt über
          __ politische und bürgerliche Rechte enthaltenen Grundrechte auf
          Leben (Art. 6), menschliche Behandlung bei Freiheitsentzug
          (Art. 10) sowie auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf Durch-
          führung eines rechtsstaatlichen Verfahrens (Art. 14) werden
          von der Islamischen Republik Iran auf das gröbste verletzt.
          Die Islamische Republik Iran hat auch Erinnerungen an die
          stalinistische Ära wachgerufen, indem Gefangene im Fernsehen
          ihre Fehler und Sünden bereuen, in der Hoffnung, deshalb vom
          Regime begnadigt zu werden.
          Diese Tatsachen geben ein Bild über die derzeitigen Zustände
          in den iranischen Gerichten und Gefängnissen. Wir fordern
          daher alle Menschen der freien Welt auf, diesen vergessenen
          Gefangenen zu Hilfe zu kommen. Wir ersuchen den Generalsekretär
          der Vereinten Nationen, das Internationale Rote Kreuz und
          Amnesty International, ihren Einfluß geltend zu machen, um die
          Menschen im Irän vor willkürlichen Verhaftungen und Hinrichtungen
          zu schützen. Vor allem sollte einer internationalen Beobachter—
          delagation die Möglichkeit eines Besuches iranischer Eefängnisse
          geboten werden, um so der Einhaltung internationaler Menschen—
          rechtsbestimmungen zum Durchbruch zu verhelfen.
        
          
          „Ich hörte den Knall einer Peitsche und glaubte, mein Rücken
          Das Bild zeigt den vernarbten Rücken
          eines früheren Lehrers, der im Septem-
          ber 1983 festgenommen wurde. Er hat-
          te zwar die Erziehungspolitik der irani-
          schen Regierung kritisiert, war selbst
          aber nicht Mitglied irgendeiner politi-
          schen Bewegung. Folgendes schilderte
          er ai:
          „Sie (die „Pasdaran“, d.h. die Revolu-
          tionswächler) zogen einen S k über
          meinen Kopf und darüber noch ein
          Stück Stoff um meinen Mund... zu-
          nächst schlugen sie mich alle heftig und
          wiederholt ins Gesicht. Dann zogen sie
          mein Hemd aus und befahlen mir,
          mich mit dem Gesicht mmach unten auf
          eine Bank zu legen. Ich hörte den Knall
          einer Peitsche und glaubte, mein
          Rücken würde von einem riesigen Mes-
          ser zerschnitten. Sie gaben mir sechs
          Peitschenhiebe und stellten dann Fra-
          gen . -. Die Schmerzen waren so
          schlimm, daß ich, wäre ich dazu in der
          Lage gewesen, Selbstmord begangen
          hätte. ich wurde gestoßen und getreten
          und gegen die Wand geworfen. Einer
          von ihnen wrang auf meine Brust. Die
          gleiche Behandhmg: Schläge und Trit-
          te, dann fünf oder sechs Hiebe, dann
          Fragen, wiederholte sich nochmals und
          nochmals, über zwei Stunden lang. Sie
          glaubten mir nicht, wenn ich ihnen sag-
          te, daß ich keiner Organisation
          angehörte.“
          Im Mai 1984 wurde der ehemalige Cc-
          fangene in London von einem ai-Arzl schiedene, bis zu 30 cm lange Narben entstehen“. Darüber hinaus befanden
          untersucht, der in seinem medizini- auf dem Rücken des Mannes gezählt sich Sturen auch an beiden Beinen,
          schen Berichi anrnerkte, daß er 18 ver- habe, „wie sie bei Auspeitschungen „vermutlich durch Tritt verursacht“.
          würde von einem riesigen Messer zerschnitten.“
        

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