Aadel Collection
Call to release political prisoners in Iran
SECRETARIAT FOR THE COORDINATION
OF T I fF LEAGUES FOR THE DEFENCE. OF HUMAN RIGHTS IN IRAN
sEcRtr4.RIAr DE COORDIXATIOX
DES LIGUES POLTR LA DEFEXCE DES DROITS DE L‘HOMME EX IRAN
_ SEKRETARIAT FÜR DIEKOORDINATION
DER LIGEN ZUR VERTEIDIGUNG DER MENSCHENRECHTE IM IRAN
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AUFRUF ZUR FREILASSUNG POIfl1SCHER GEFANGENER.
IM: IRAN
“Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder
des Landes verwiesen werden “
(Art. 9 d. AEdM)
Tausende von Frauen und Männern werden seit Jahren in den
iranischen Gefängnissen festgehalten. Ihre Zahl ist unter-
schiedlich, weil tagtäglich neue Verhaftungen erfolgen. Sie
gelangen alle in das ‘Land der Vergessenen“. Nur wenige von
ihnen können in ihre ursprüngliche Welt zurückkehren. Über
die Zahl der politischen Gefangenen im Iran gibt es keine
verläßlichen Zahlenangaben. Man schätzt sie jedoch auf ca.
100.000. Unsere Aufmerksamkeit soll jedoch nicht der Zahl,
sondern den herrschenden Zuständen in den iranischen Gefäng-
nissen, die jedem humanen Verständnis widersprechen, gewidmet
sein.
Wenn Tausende, ja Hunderttausende von Menschen in der Welt
der Vergessenen festgehalten werden, ist es unsere Pflicht,
ihre unterdrückten Schreie der Weltöffentlichkeit zu vermitteln.
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Der Grund, warum wir die iranischen Gefängnisse als die
Welt der Stille oder der Vergessenen bezeichnen, liegt darin,
daß weder die Verantwortlichen der Islamischen Republik Iran
sich verpflichtet fühlen, Informationen über die Gefängnisse,
die Zahl politischer Inhaftierter, die Gerichtsverhandlungen
sowie die Behandlung von Gefangenen der Öffentlichkeit zu-
gänglich zu machen noch internationalen Menschenrechtsorga-
nisationen wie etwa dem Roten Kreuz sowie Amnesty International,
die des öfteren um die Erlaubnis für die Untersuchung der
Menschenrechtssituation im Iran baten, Zugang zu dieser ver-
gessenen Welt erlauben. Es gibt auch keine Gerichte, die eine
Aufsicht über die Gefängnisse sowie die Schicksale der poli-
tisch Inhaftierten ausüben könnten.
Die folgenden Informationen sind aufgrund von Aussagen
einiger Freigelassener gesammelt worden:
1) Die Mißhandlung beginnt bei der Verhaftung und dauert
bis zu einer eventuellen Freilassung an. Bedrohung, Beschimpfung,
Ausprügeln, Augen verbinden und schließlich Folter sind die
gängigsten Behandlungsmethoden von politischen Gefangenen.
2) Als Foltermethoden finden das Auspeitschen von Men-
schen mit Kabeln, die Anbringung von Handschellen, das Aus-
drücken von Zigarettenstummeln auf der Haut, Elektroschocks,
das Aufhängen der Gefangenen an den Füssen sowie das Eintauchen
von Kopf in Wasser Anwendung. Die psychische Folter wie etwa
Wachhalten der Gefangenen, Scheinhinrichtungen sowie Aus-
strahlung von durch Folter verursachten Schreien in den
Gefängnislautsprechern, gehören zu den weiteren Mißhandlungen
von politisch Inhaftierten.
3) Die Verhöre erfolgen unter Mißhandlung und Folter ohne
Zeitlimit. Die Einsicht der Beschuldigten in ihre Anklageakten
ist nicht möglich. Die Zeit der Gerichtsverhandlung, welche
in der Regel nicht mehr als zehn Minuten dauert, wird den
Beschuldigten nicht mitgeteilt. Die Gerichtsverhandlungen
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finden unter Ausschluß der öffentlichkeit statt,, ohne deun
Besc ul.digten das Recht einzuräumen, den Rechts:beistand
seiner Wahl beizuziehen oder Entlastungszeugen zu benennen..
Während der Verhandlung wird der Angeklagte mit verbundenen
Augen dem Richter vorgeführt, der nach wenigen Fragen das
Urteil verkündet.
Das Straf.ausmaß wird nicht verkündet, sodaß viele
Gefangene in Unsicherheit und Unwissenheit gehalten werden.
In der Praxis gibt e.s kein Recht auf Erhebung eines Rechts-
mittels und die Unschuidsvermutung wird dem Verfahren nicht
zugrundegelegt. In vielen Fällen wurden Gefangene, die vorerst
zu Haftstrafen verurteilt worden waren, später ohne neuerl ches
Verfahren hingerichtet.
4) Es gibt keine gesetzliche Regelung über das zu verhängen-
dc Strafau•srnaß. Die Höhe der Strafen wIrd vorn Gericht nach
Belieben festgesetzt. Die Beschuldigten werden nicht über die
ihnen zur Last gelegte Anklage unterrichtet. Anklagen wie
etwa “Bekämpfung Gottes“, “Korruption auf Erden“, “Verschwörung
gegen die Islamische Republik“, Spionage sowie Verbindung zu
Imperialisten und Zionisten haben die Todesstrafe oder lebens-
lange Haft zur Folge. Diese Anklagepunkte entbehren jeglicher
formellen und materiellen Gesetzgebung. Die Willkür ist die
Grundlage der jetzigen Rechtssprechung im Iran.
5) Die Bedingungen in den iranischen Gefängnissen wider-
sprechen jedem humanen Verständnis. Es werden zwischen 85 bis
130 Menschen in Zellen von 35m 2 festgehalten. Täglich wird
es den Gefangenen nur für 30 Minuten erlaubt, sich außerhalb
der Zellen im Hof aufzuhalten. Der Besitz von Bleistiften,
Kugelschreibern sowie nichtreligiösen Büchern ist verboten.
Der hygienische Zustand entspricht in keiner Weise internatio-
nalen Bestimmungen. Hautkrankheiten als Folge von Auspeit-
schungen und Folter sind weit verbreitet. Die tiberstellung
von kranken Gefangenen in medizinische Abteilungen erfolgt,
außer in dringenden Fällen, nicht. Kinder werden mit ihren
Müttern in Gefängnissen festgehalten. Die Teilnahme am.
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gemeinsamen Gebet sowie nächtlichen Veranstaltungen., die
als Urner‘z.iehungsmaß nahmen der Islamischen Republik Iran
gedacht sind, erfolgt unte.r Zwang. Die Urnerziehungsm .ßnahmen
stellen eine Art von Gehirnwäsche dar, die mit Bedrohung und
Folter verbunden ist. Die Reden von Gefangenen, welche ihre
“Taten bereut“ haben, bilden das Kulturp.rogramm der Gefängnisse
(nach Aussage des revolutionären Anwalts der Universität
Teheran). Die Kooperation solcher Gefangener mit dem Regime
geschieht durch Interviews in Radion und Fersehen, Denun:zierung
von Mitgefangenen, aktive Teilnahme an Verhören, Auspeitschungen
sowie Anwesenheit bei Hinrichtungen.
Die Besuchszeit wird eiral monatlich und nur für zehn
Minuten bis einundhaib Stunden gestattet.. Diese Regelung gilt
nicht für alle Gefangene. Hinter Scheiben können nur nächste
(gr.adlinig:e) Verwandte ihre Hoffnungslosen sprechen.
Au,s allen diesen Gründen ist es verständlich., daß die
Islamische Republik Iran bis heute die Bitten internationaler
Menschenrechtsorganisationen zur Besichtigung der iranischen
Gefängnisse sowie zur Durchführung von Interviews mit Gef an-
genen abschlägig beantwortet hat. Die Verantwortlichen der
Islamischen Republik Iran, die teilweise selbst unter dem
Schah—Regime in Gefängnissen waren, haben jene Zeit, in der die
Türen der Gefängnisse für die internationalen Menschenrechts—
organisationen wie etwa dem Roten Kreuz, Amnesty International
sowie der Internationalen Juristenkoinmission geöffnet wurden,
sodaß die Weltöffentlichkeit über die damaligen Zustände in
den Gefängnissen, Folter und Gerichtsverhandlungen Kenntnis
erlangte, nicht vergessen.
Im Iran haben die islamischen Rechte und die Gebote Gottes
Vorrang vor internationalen Menschenrechtsmaßstäben. Das
islamische Recht wird nach dem Prinzip “Aug um Aug“, “Zahn um
Zahn“ vollstreckt. Der Iran ist ein Land, in dem der Krieg
und das Töten zur Hauptideologie des Lebens gemacht wurde.
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Eine Politik, die im krassen Widerspruch zu den vom Iran
ratifizierten Menschenrechtspakten steht. Der iranische:
Vertreter bei der UN—Menschenrechtskommission in Genf
erklärte kürzlich, daß sich sei.n Land internationalen.
Menschenrechtsnormen nicht verpfiichte.t fühle.
Entgegen der Allgemeinen E:rklärung der Menschen rechte
sowie dem Pakt über politische und bürgerliche Rechte werden
Tausende von Frauen und Männern wegen ihres Glaubens oder
ihrer politischen Überzeugung als Gewissensgefanqe•ne in Haft
gehalten.
Die Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
betreffend das Verbot von Fäiter oder grausamer, unme.nschiic.he.r
oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Art.. 5).; gegen
willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Personen (Art. 9);
Anspruch auf ein entsprechendes und öffentliches Verfahren,
vor einem unabhängigen Gericht. (Art. 1.0); die Unschuldsver-
mutung (Art. 11) sowie die im Internationalen Pakt über
__ politische und bürgerliche Rechte enthaltenen Grundrechte auf
Leben (Art. 6), menschliche Behandlung bei Freiheitsentzug
(Art. 10) sowie auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf Durch-
führung eines rechtsstaatlichen Verfahrens (Art. 14) werden
von der Islamischen Republik Iran auf das gröbste verletzt.
Die Islamische Republik Iran hat auch Erinnerungen an die
stalinistische Ära wachgerufen, indem Gefangene im Fernsehen
ihre Fehler und Sünden bereuen, in der Hoffnung, deshalb vom
Regime begnadigt zu werden.
Diese Tatsachen geben ein Bild über die derzeitigen Zustände
in den iranischen Gerichten und Gefängnissen. Wir fordern
daher alle Menschen der freien Welt auf, diesen vergessenen
Gefangenen zu Hilfe zu kommen. Wir ersuchen den Generalsekretär
der Vereinten Nationen, das Internationale Rote Kreuz und
Amnesty International, ihren Einfluß geltend zu machen, um die
Menschen im Irän vor willkürlichen Verhaftungen und Hinrichtungen
zu schützen. Vor allem sollte einer internationalen Beobachter—
delagation die Möglichkeit eines Besuches iranischer Eefängnisse
geboten werden, um so der Einhaltung internationaler Menschen—
rechtsbestimmungen zum Durchbruch zu verhelfen.
„Ich hörte den Knall einer Peitsche und glaubte, mein Rücken
Das Bild zeigt den vernarbten Rücken
eines früheren Lehrers, der im Septem-
ber 1983 festgenommen wurde. Er hat-
te zwar die Erziehungspolitik der irani-
schen Regierung kritisiert, war selbst
aber nicht Mitglied irgendeiner politi-
schen Bewegung. Folgendes schilderte
er ai:
„Sie (die „Pasdaran“, d.h. die Revolu-
tionswächler) zogen einen S k über
meinen Kopf und darüber noch ein
Stück Stoff um meinen Mund... zu-
nächst schlugen sie mich alle heftig und
wiederholt ins Gesicht. Dann zogen sie
mein Hemd aus und befahlen mir,
mich mit dem Gesicht mmach unten auf
eine Bank zu legen. Ich hörte den Knall
einer Peitsche und glaubte, mein
Rücken würde von einem riesigen Mes-
ser zerschnitten. Sie gaben mir sechs
Peitschenhiebe und stellten dann Fra-
gen . -. Die Schmerzen waren so
schlimm, daß ich, wäre ich dazu in der
Lage gewesen, Selbstmord begangen
hätte. ich wurde gestoßen und getreten
und gegen die Wand geworfen. Einer
von ihnen wrang auf meine Brust. Die
gleiche Behandhmg: Schläge und Trit-
te, dann fünf oder sechs Hiebe, dann
Fragen, wiederholte sich nochmals und
nochmals, über zwei Stunden lang. Sie
glaubten mir nicht, wenn ich ihnen sag-
te, daß ich keiner Organisation
angehörte.“
Im Mai 1984 wurde der ehemalige Cc-
fangene in London von einem ai-Arzl schiedene, bis zu 30 cm lange Narben entstehen“. Darüber hinaus befanden
untersucht, der in seinem medizini- auf dem Rücken des Mannes gezählt sich Sturen auch an beiden Beinen,
schen Berichi anrnerkte, daß er 18 ver- habe, „wie sie bei Auspeitschungen „vermutlich durch Tritt verursacht“.
würde von einem riesigen Messer zerschnitten.“






