Aadel Collection
How Ali Fallahian profits from Erich Honecker
Yon Heribert Prantl
‘Wenn se schon nicht zubeißen kann,
dann möchte sie wenigstens brüllen: Der
Haftbefehl gegen den iranischen Geheim-
dienstminister All Fallahian ist ein Akt, in
dem sich Zorn und Hilflosigkeit der deut-
schen Justiz gleichermaßen äußern. In
.Berliv ‘atv±tandelt sie seit zweieinhalb
Jahren rni Mykonos-Prozeß gegen ..di.°
1 Mörder von vier iranischen Opposithn.s-
• politikern. Und von Anfang an bestand
der Verdacht, daß Ah Faftahian, der irani-
sche Geheimdienstminister, der Drahtzie
her des Berliner At t entats war. Fallahian
sitzt nicht auf der Anklagebank — aber er
gehört drthin. Nichts anderes besagt der
Haftbefehl, der nun, nach zweihundert
Verhandlungstagen, gegen Fallahian er-
lassen wurde. Der Verdacht gegen den
Minister ist immer dichter geworden.
Der Generalbundesanwalt ‚weiß: Falla-
hian wird voraussichtlich nie-verhaftet, er
wird nie in Handschellen vor dem Kam-
mergericht vorgeführt werden. Es schützt
ihn sein Regierungsamt, es schützt ihn
der Paragraph 20 des Gerichtsverfas-.
sungsgesetzes (GVG) und es schüSn ihn
die llgemeinen Regeln des Völkerrechts.
Danach sind Chefs und Minister von
Regierungen anderer Staaten bei Be ü-
chen in amtlicher Eigenschaft immun.
Und die Strafverfolger wissen: Ein Mini-
ster reist immer in amtlicher Eigenschaft,
gerade wenn er ein Verbrecher ist. Im
übrigen profitiert Fahlahian auch vom
sogenannten Honecker-Paragraphen: Als
der DDR-StaatsratsvOrsitzende im Jahr
1984 in die Bundesrepublik reiste, wurde
(um ihn vor „wildgewordenen Staatsar
wälten “ zu schützen, wie es hieß) eine
Vorschrift geschaffen, die „Repräsentan-
ten anderer Staaten, die sich auf amtliche
Einladung in der Bundesrepublik aufhal-
ten 0 vor, der deutschen Gerichtsbarkeit
schützt. Des‘ Haftbefehl gegen Fallahian
geht alsp ziemlich ins Leere. Die Verfol-
gungsbehörde hat noch nicht entschie-
den, ob sie ihn nun auch international via
Interpol zur Fahndung ausschreibt; das ist
auch völlig egal. Denn: Ob mit Interpol-
Ausschreibung oder‘ mit Rechtshilfeersu-
chen — weder Frankreich noch ein anderer
Staat wird Fallahian verhaftes‘. und 4er
deutschen Justiz zuführen.
Dennoch ist der Haftbefchl mcbt ohne
Wirkung: Die Bundesregierung wird es
nicht noch einmal wagen einen gesuch-
ten Mörder nach Bonn einzuladen. Dies
ist im Her6st 1993 geschehen. Fallahian,
schon damals hochverdächtig, wurde sei-
nerzeit von Kanzleramtsminister
Schmidbauer hoflert. Heftige Kritik dar-
an gab es schon damals; nun hat diese
Kritik ein Aktenzeichen.
Der Haftbefehl gegen ein Regierungs-
mitglied eines anderen Staates ist ein
absolutes Novum. Im diplomatischen Be-
reich ist ansonsten die „Ausweisung“ das
Schärfste. Ein Beispiel: 1984 gab es vor
dem libyschen Volkshi ro in nndon eine
Demonstration gegen die libysche Regie
ning. Aus dem Volksbüro heraus wurde
das Feuer eröffnet, dabei wurden ein
Demonstrant und eine Polizistin getötet.
Die britische Regierung setzte dem Perso-
nal des Volksbüros eine Frist von sieben
Tagen, ‘inn das Land zu verlassen.
Bei Fallahian kann man nur drohen -
und abwarten. ‚ Minister ist man aach
nicht ewig 0 , sagt der Sprecher des Gene-
ralbundesanwalts. flie Justiz hat Zeit.
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wie All Fallahian von Erich Honecker profitiert
S ai ige e (iranische Geheimdienstmifl Er-antb v1acht ist, geht lei HU & hI ins Leev ‘
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