Aadel Collection

Torture in Iranian prisons

          
          Nr.. 3 —März1983 —AusgabeA
          Charles Brooks/UM hingerichtet mit
          ‘‘ zø‘ »Ä‘
          der Giftsprilze
          •k j
          ÄA000276
        
          
          Aus dem
          Inhalt
          BERICHTE AUSDEN LÄNDERN ... . 13
          Menschenrechtein Ägypten .... 3
          .Stidäftikanisdher.Ridhterenliastet
          Sicherheitspolizei . .. 5
          FoEterim [ lran 6
          ‘.Peruanischer Gemeirideftihrer frei 8
          FreilassungSin Rumänien 4
          Publizist in Philippinen frei .. .9
          GEFANGENE DES MONATS .110
          JRuSnda 10
          Laos ii
          Türkei ... - 11
          1
          -e
          Verkaufspreis durch Mitglieder- und Fördererbeitrag
          abgegolten
          Erscheinungsweise monatlich
          Redaktionsschluß: 1. des Vormonats
          Redaktion:
          Barbara Geier (verantwortlich)
          Namentlich gekennzeichnete Beitrage
          geben nicht unbedingt die Meinung der
          Redaktion wieder.
          Herausgeber:
          ai, Sektion. der Bundesrepublik FR 192
          Deutschland e.V.
          Heerstraße 178
          Postfach 170229
          5300 Bonn 1
          Tei.: (0228) 650981
          Postschrckkonto Köln
          Kto.-Nr. 224046-502
          Bank für Kirche und Diakonie
          Duisburg (BKD)
          Kto.-Nr. 30000
          BLZ: 35060190
        
          
          &ricflteaus denLöndern
          ai-infärmation3/ 83
          Berichte aus den Ländern
          MENSCHENRECHTE IN ÄGYPTEN
          amnesty international veröffentlicht Bericht über Menschenrechtssitualion in Ägypten
          Jahrelänge Inhaftierungen und Wiederver-
          haftungen ohne Verfahren, sporadische Fest-
          nahmen und. wietholte Geriditsverfähren
          unter Gesetzen, die das. Recht auf freie Mei-
          nungsäußerung; einschränken, droht in
          Ägypten allen Personen,. die ‘der Opposition
          verdächtigt werden.
          in ihrem am r E L Februar 1983 veröffentlich-
          ten Bericht „Menschenrechte in Ägypten“
          zu beziehen äher das. Nationale Sekretariat
          von ai in Bonn) dokumentiert amnesty inter-
          national übereinstimrneide Aussagen,. wo-
          nach politische Gefangene unter anderem
          mit Schlägen und Verbrennungen durch Zi-
          garetten gefoltert werden.
          Der Bericht beschreibt, wie unter einer Reihe
          von Gesetzen und Anordnungen Personen
          aller gesellschaftlichen Gruppen aufgrund
          der gewaltlosen Äußerung ihrer Ansichten
          festgenommen werden können. Viele von ih-
          nen sind niemals angeklagt oder vor Gericht
          gestellt, aber dennoch monatelang in Haft
          gehalten worden. Für die Festnahmen wer-
          ‚r den Verfügungen des Ausnahmezustandes
          herangezogen, der in den vergangenen zehn
          Jahren für nur 17 Monate, vom Mai 1980 bis
          Oktober 1981, aufgehoben war.
          Der Journalist Hussein Abdul RAZIQ
          zum Beispiel, dessen Fall dokumentiert
          ist, wurde in fünf Jahren fünfmal festge-
          nommen. Obwohl er vom Obersten Staatssi-
          cherheitsgericht freigesprochen worden war,
          wurde er noch dreimal vor Gericht gestellt,
          darunter noch einmal unter derselben Ankla-
          ge,.. von der ihn das Oberste Staatssicherheits-
          gericht bereits freigesprochen hatte. Er wird
          angeblicher Aktivitäten für die verbotene
          Ägyptische Kommunistische Partei verdäch-
          tigt.
          Andere im Bericht erwähnte Fälle betreffen
          Arbeiter, Anwälte, Ärzte, muslimische wie
          christliche Kirchenführer (fundamentalisti-
          sehe Mos lems und Kopten) und Politiker.
          Wiederholt waren zum Beispiel auch der po-
          ‚r— puläre Dichter und Liedermacher Ahmed
          ‘ u‘ad Negm (siehe Photo) und sein Beglei-
          ter, &r blinde Lautenspieler Sheikh Imam
          Muhammad Aissa inhaftiert.
          Aufgrund; der Praxis wiederholter Festnah-
          men, Freilassungen und Re-Inhaftierungen
          kann keine präz e Anzahl. t Personen, die
          aus politischen. Gründen festgehalten. wer-
          den, angegeben werden.. Dennoch schätzt a.i,
          daß es mindestens mehrere hundert politische
          Gefangene gibt. und weit über 500 ihren. Pro-
          zeß erwarten, darunter ungefähr 300 angebli-
          che Mitglieder des islamischen Gruppierung
          „AI Jihad“ und 200 Personen, die linksge-
          richteter politischer Aktivitäten angeklagt
          sind.
          67 Seiten, zu beziehen über das Sekretariat in Bonn
          Ende 1981 gingen amnesty international In-
          formationen zu, wonach politische Gefange-
          ne während ihrer Haft in bestimmten Haupt-
          quartieren des Staatssicherheitsdienstes und
          der Polizei, im Aufnalimegefängnis von To-
          ra, im Gefängnis von Al Marg und in der
          „Zitadelle“ gefoltert worden sind. Der Be-
          richt zitiert medizinische Befunde über Ver-
          letzungen von Gefangenen, die angaben, ge-
          foltert worden zu sein. In allen angeführten
          Fällen hat die medizinische Untersuchung
          den Foltervorwurf bestätigt. Die Gefangenen
          sind mit. Stocischlägen, Peitschen, Gummi-
          schläuchen, Verbrennungen mit Zigaretten
          Aufttängen an Händen und Füßen, Todes-
          drohungen: und. sexuellen Angriffen gefoltert
          worden.
          Empfehlungen.
          Mit ihrem Bericht ruft amnesty international
          die ägyptische Regierung öffentlich dazu auf,
          alle Verstöße gegen die Menschenrechte ein-
          zustellen und richtet folgende Empfehlungen
          an die verantwortlichen Regierungsstellen:
          • unverzüglich eine umfassende Überprü-
          fung der bestehenden, die politische Betäti-
          gung reglementierenden Gesetze in Erwä-
          gung zu ziehen. Diese Überprüfung sollte mit
          dem Ziel erfolgen, den einzelnen davor zu
          schützen, aufgrund der gewaltlosen Ausü-
          bung seiner Menschenrechte festgenommen
          oder inhaftiert zu werden;
          • eine Amnestie zugunsten aller gewaltlosen
          politischen Gefängenen zu erlassen. Nach
          Ansicht von ai wäre dies ein unmittelbarer,
          wirksamer Schritt zur Einhaltung des Inter-
          nationalen Paktes über bürgerliche und poli-
          tische Rechte;
          • die Auffiebung des Notstandes und der
          entsprechenden Gesetze, die die gewaltlose
          Ausübung von Menschenrechten einschrän-
          ken, in Erwägung zu ziehen;
          • sicherzustellen, daß. jeder festgenomme-
          nen und inhaftierten Person die durch Arti-
          kel 9 des Internationalen Paktes über bürger-
          liche und politische Rechte sowie durch Arti-
          kei 71 der ägyptischen Verfassung garantier-
          ten Rechte zugestanden werden. Artikel 71
          Lautet: „Jeder Festgenommene oder Inhaf-
          tierte ist unverzüglich über die Gründe der
          Festnahme oder Inhaftierung zu unterrichten
          und hat Anspruch darauf, mit den Personen
          in Verbindung zu treten, die er über das Ge-
          schehene informieren will oder deren gesetz-
          lich vorgesehenen Beistand er sucht. Jede
          MENSCHENRECHTE
          IN ÄGYPTEN
          •Willktlrliche Festnahmen .Folter
          •Politische Haft •Todesstrafe
          .
          a 1 amnesty international
          amnesty international publication
          Februar 1993
          3
        
          
          al-information 3/83
          Berichieaus den Ländern
          festgenommene oder inhaftierte Person ist
          unverzüglich von den gegen sie erhobenen
          Anklagen in Kenntnis zu setzen, und es ist
          sowohl ihr als auch dritten Personen zu ge-
          statten, vor Gericht gegen die Maßnahmen,
          die ihre persönliche Freiheit einschränkt, Be-
          schwerde einzulegen. Das Gesetz regelt das
          Recht auf Einspruch dergestalt, daß Ent-
          scheidungen über Einsprüche innerhalb einer
          festgelegten Frist zu treffen sind; bei Nicht-
          einhaltung dieser Frist ist die festgenommene
          oder inhaftierte Person freizulassen.“
          • eine Erklärung herauszugeben und weit-
          hin eindringlich bekanntzumachen, daß die
          Regierung die Folterung und Mißhandllung
          von Gefangenen verurteilt und nicht dulden
          wird;
          • alle ausstehenden Todesurteile im Sinne
          eines humanitären Cinadenbeweises in Haft-
          strafen umzuwandeln;
          • die Abschaffung der Todesstrafe in Ägyp-
          ten ernsthaft und unverzüglich in Erwägung
          zu ziehen und bis zu einer endgültigen Ent-
          scheidung mit sofortiger Wirkung die Aus-
          Der Bericht „Menschenrechte in Ägypten“
          war bereits im Juni 1982 gemeinsam mit ei-
          .nem Memorandum der ägyptischen Regie-
          rung zugesandt worden mit der Bitte um
          Empfang einer ai-Mission. Bis heute hat am-
          halten.
          Mit der Veröffentlichung ihres Berichts hat
          amnesty international weltweit eine Sonder-
          aktion gegen Menschenrechtsverletzungen in
          Ägypten eingeleitet. Mein in der deutschen
          Seittion von ai nehmen 120 Gruppen ari die-
          ser Kampagne teil.
          setzung der Anwendung und Vollstreckung
          der Todesstrafe anzuordnen.
          Auszug aus einem Brief von Farida Naq-
          qash, einer gewaltlosen pölitischen Ge-
          fangenen, aus dem Qanater-Gefängnis an
          ihren Ehemann, H‘ussein Abdul RSq,
          der gerade aus dem Gefängnis entlassen
          worden war.
          Gefängnisleitung hatte uns mehr oder
          wen jger höflich gebeten, unsere Zellen in
          Ordnung zu bringen.
          Doch jetzt wejß ich, daß mein stilles Ge-
          denken am Fenster mit Deiner Entlas-
          s ung am Abend zusammenhing. Ich bin
          jetzt voller Freude, mein Lieber, daß ich
          mich gestern, an diesem Tag voller Auf-
          regung, geirrt habe.
          müssen. Du wüst Dir Sorgen um mich
          machen, wie ich es tat, allein und unter
          Druck. Du wüst ins Parteibüro gehen,
          um den Arbeitsrückstand aufzuholen
          und die zahlreichen Aufgaben zu erfül-
          len. Doch glaube mir, wenn ich bei der
          kleinen Welt, die Euch drei verbinde4
          schwöre, daß ich jetzt glücklich bin und
          daß es nicht darauf ankommt, wie lange
          diese Haft noch dauert.
          Mein lieber Hussein,
          gestern abend, als der Strom ausgefallen
          war, sprach ich in Gedanken sehr lange
          mit Dir. Da wußte ich noch nicht, daß
          Du nicht mehr im Tora-Gefängnis warst.
          Ich öffnete in meiner Zelle das Fenster,
          um die geheime Botschaft, die in mir
          war, hinauszulassen. Ich wollte auch das
          Geräusch der Kakerlaken hören, die sich
          bin und her bewegten und eine geradezu
          kaflcaeske Atmosphäre schufen. Ich
          Gegen vier Uhr morgens war ich einge-
          döst. Nach kaum fünf Minuten sprang
          ich plötzlich auf weil ich einen lauten
          Schrei von Gassir hörte. Er weinte vor
          Schmerzen, und ich wurde fast ohn-
          mächtig. Ich schaffte es, ruhig zu bleiben
          und Deinen Namen zu rufen. Nun wejß
          ich, wie Ängste die Vorstellungskraft be-
          einflussen und den Geist täuschen kön-
          nen.
          lauschte und beobachtete ganz bewußt,
          um mit Dir und den anderen lieben Insas-
          sen des Tora-Gefängnisses die Erfahrung
          von Dreck, Ratten, Kakerlaken und fau-
          letz Gerüchen zu teilen. Oder war dies nur
          eine masochistische Neigung? Oder war
          es eine Fantasie? Besser, wenigstens einer
          von uns erlebt jetzt nicht mehr diese
          Ich bin voller Freude über Deine Rück-
          kehr. & wird Deine glücklichste Rück-
          kehr sein, seit wir uns kennen. Ich l iebe
          Dich, weil Du zu den Kindern zurückge-
          kehrt bist, und ich werde Dich weiter lie-
          ben!, auch wenn Du in das Gefängnis zu-
          &ckkehren mußt, was ohne Zwej [ el ge-
          schehen wird. Was soll ich sagen?
          Qua4 denke ich.
          Nun bist Du da, und die „Sprache der
          Abwesenheit“, die die Kinder so gut be-
          herrschen, ist verschwunden. Ich nenne
          es die „Sprache der Abwesenheit“ sie
          tritt auf, wenn Kinder plötzlich erwachen
          und nach jemandem rufen, nicht nach
          den Eltern; nach jemandem, der ihnen
          nahesteht, dem sie sich zuwenden. Ich
          wej/3 nicht, ob dies ein Melodrama ist,
          aber es ist auf jeden Fall schmerzhaft.
          Ich schaute auf den vernachlässigten Gar
          ten und bemerkte, daß man dort gestern
          etwas aufgeräumt hatte. Sie hatten mei-
          nen Baum beschnitten, und der Rasen
          war übermäßig bewässert worden. Der
          Bezirksleiter hat uns nämlich einen Be-
          Hier an der Mauer gibt es viele Bäume,
          deren Blätter in der Nacht schnell und
          heimlich wachsen, um uns vor Spitzeln
          und unsichtbaren Aufsehern zu schützen.
          Trotz allem wird unsere Welt geboren
          werden, und unsere Fahne wird Dank der
          Opfer unserer besten Leute an vielen
          Plätzen dieser Erde wehen. Unsere Lei-
          den werden uns nicht zurückhalten, weil
          sie zu den Lasten der Menschen gehören!!,
          die unsere Loyalität und unsere Treue er-
          warten und deren Weisheit unser Lehr-
          such abgestattet und man hatte schnell
          we(ße Backsteine um den Rasen gelegt.
          Die Müllhaufen, die schon Monate alt
          Nun bist Du frei, um Rasha und Gassir
          zu umarmen und an mich zu denken.
          waren, waren entfernt worden, und die
          meister ist.
          Jetzt ist Dein Horizont weiter. Das ist
          herrlich, mein guter und tapferer Gelieb-
          ter. Mein Herz ist nun erleichtert, aber
          dafür wirst Du nun einen Preis bezahlen
          Dieser Schlußgedanke gefällt mir, ob-
          wohler einen Brief beendet, der nun lei-
          der doch sehr traurig geworden ist.
          In Liebe Farida
          4
        
          
          &rkhte aus tLändenz
          ai-införmaiion 3/83
          Südafrikanischer Richter entlastet Sicherheitspolizei
          Angeblich keine Vnntwortung: am Töde Neil Aggetis.
          Ein Johannesburger Richter hat die südafri-
          kanische Skherheitspolizei von jeder Verant-
          wortung. für den. Tod Dr. Neil AGGEfls
          freigesprochen.. Der Gewerkschafter Aggett
          war im. Februar vergangenen Jahres in seiner
          Zeile im Johannesburger Hauptquartier der
          Sicherheiispolizei tot aufgefunden worden.
          Richter P.J. KOTZE brachte seine lang an-
          däuernden Untersuchungen zu dem. Ergeb
          nis,. daß hier Selbstmord vorliege; Während
          dkser Uhtersuchungen wurde der Vorwurf
          erhoben daß Dr.. Aggett. geschlagen, mit
          Elektroschock und. Schlafentzug gefoltert
          und unmittelbar vor seineni Tod über 6Q
          Stunden. lang: ununterbrochen verhört wor-
          den sei
          Zeitweise, und zwar im Oktober 1982, ist die
          Utikrsucbung von, einem amnesty-.
          Beauftragten. begleitet worden.
          Die. Anwälte. der Angehörigen Dr.. Aggetts
          haben den Richter dringend darum gebeten,
          von einem: „herbeigeführte“ Selbstmord“ zu
          sprechen, da. Tod als direkte Folge der
          Mißhandhmg dtirch die Sitherheitspollzei ge-
          sehen werden müsse. P.J. Kotze verwarf da-
          gegen die Aussagen mehrerer ehemaliger
          Häftlinge, wonach Dr. Aggett gefoltert wor-
          ‘ den sei, indem er geringfügige Widersprüche
          ihrer Aussagen herausstellte. Stattdessen
          machte er sich die Version der Sicherheitspo-
          lizei zu eigen und sprach sie von aller Schuld
          frei. Er wies darauf hin, daß vielmehr ein an-
          derer Gefangener, der eine Zelle gegenüber
          der Dr. Aggetts gehabt habe, eine „morali-
          sche Verantwortung“ für den Tod des Ge-
          werkschafters‘ trage.. Dieser Häftlihg, Auret
          VAN HEERDEN, hatte nämlich dem. Ge-
          richt. gegenüber angegeben er habe. eine
          ernsthafte Störung der geistigen und. physi-
          schen Verfassung NtiiAggetts.in. Folge seiner
          angeblichen Mißhandlung und. seines: langen
          Verhörs beobachtet und daher befürchtet,
          daß dieser sich. das Leben nehmen könnte..
          Der Richter bemängelte, daß. er diese Be-
          fürchtung, damals‘. nicht. der Sicherheitspolize.i
          mitgeteilt. habe.
          Auret Van. Heerden hat im Oktober 1982‘ im
          Rahmen der Untersucbung: ausgesagt. Kurz
          zuvor war er nach neunmonatiger Inhaftie
          rung ohne Gerichtsverfähren. freigelassen
          worden..Er durfte. keine Aussagen über seine
          eigene Folterung in Haft machen.
          Der 28 Jahre. alte. Dr.: Aggett, der als haupt-
          amtlicher Gewerkschafter der überwiegend!
          schwarzen „Food and Cännirg Worker‘s
          Union“ (Gewerkschaft der im Nahrungsmit-
          telsektor Beschäftigten) arbeitete,, war am 26.
          November 1981 festgenommen und bis zum:
          5. Februar 1982 ohne Kontakt zur Außen-
          welt im John Vorster Square Polizeihaupt-
          quartier festgehalten worden.
          Er war einer von mehr als 40 Angestellten
          schwarzer Gewerkschaften, Gemeindearbei-
          ter und Studenten, die alle Ende 1981 ohne
          Verfahren festgenommen und mehrere Mo-
          nate lang incomunicado (ohne Kontakt zur
          Außenwelt) inhaftiert worden sind. Damals
          erklärten die Behörden, daß es einen großen
          politischen Prozeß geben werde, der auch
          vitle dieser Inhaftierten betreffe. Schließlich
          sind aber aJJe. bis auf: zwei in schwarzen. Ge-
          werkschaften arbeitende Gefangene freige-
          lassen worden, ohne vor Gericht gestellt ‘vor-
          den. zu sein Die beiden: waren Dr. Aggett
          und‘ Alän FINE von der „Hotel, Liqporand
          Catering Tradea Gewerkschaft (Gewerk-
          schaft der Angestellten im . Hotel-,. Getränke-
          und: Lebensniitteigewerbe), der im August
          1982 vor Gericht gestellt und freigesprochen
          wure.
          Außerdem wurden. im Mai‘ 1982 drei führen-
          de.: Mitglieder der südafrikanischen „Affi&t
          Workers Union“ angeklagt., nachdem sie
          mehrere Monate lkng inhaftiert waren. AI1Cr-
          dings sind ihre Anidagen später ohne Erklä-
          rung fallengelassen worden, bevor es zu ei-
          nein Gerichtsverfahren kam;
          Am 30. September 1:982 veröffentlichte das
          „Unterstützungskomitee der Eltern von
          Häftlingen“ noch während der Untersu-
          chung von Dr. Aggetts Tod ein Memoran-.
          dum über „Miß handlung von politischen
          Gefangenen durch die Sicherheitspolizei“,
          das auf 70 Aussagen ehemaliger Häftlinge
          beruhte, die angaben, von Angehörigen der
          Sicherheitspolizei gefoltert oder mißhandelt
          worden zu sein. Das von Angehörigen und
          Freunden politischer Gefangener 1981 ins
          Leben gerufene Komitee übergab das Memo-
          randum sowie die Zeugenaussagen dem Mi-
          nister für Recht und Ordnung mit der Auf-
          forderung, eine offizielle Untersuchung an-
          stellen zu lassen.
          Doktinent der Vereinten Nationen
          Südafrika
          SICHERHEITSRAT — Gegenstand: Todes-
          urteile in Südafrika. — Resolution
          525(1982) vom 7. Dezember 1982
          Der Sicherheitsrat.
          — nach Behandlung der Frage der Todes-
          urteile, die am 19.August 1982 in Süd-
          afrika über Anthony Tsotsobe, Johannes
          Shabangu und David Moise verhängt
          wurden,
          — unter Hinweis auf seine Erklärung vom
          4.Oktober 1982 (S/15444) zu den Todesur-
          teilen, die am 6. August 1982 in Südafrika
          über die Mitglieder des Afrikanischen
          Nationalkongresses von Südafrika
          Thelle Simon Mogoerane, Jerry Semano
          Mosololi und Marcus Thabo Motaung
          verhängt wurden, und unter erneuter
          Wiederholung seines dringenden Auf-
          rufs, die vollziehende Gewalt möge in
          diesem Fall Gnade walten lassen,
          — zutiefst besorgt darüber, daß die Beru-
          fungskammer des Obersten Gerichts-
          hofs von Südafrika die über Anthony
          Tsotsobe, Johannes Shabangu und David
          Moise verhängten Todesurteile am
          26. November 1982 bestätigt ha::.
          in dem Bewußtsein. daß der Vollzug der
          Todesurteile zu einer weiteren Zuspit-
          zung der Lage in Südafrika führen wird.
          1. fordert die südafrikanischen Behörden
          auf, die über die sechs Männer verhäng-
          ten Todesurteile in andere Strafen um-
          zuwandeln;
          2. bittet alle Staaten und Organisationen
          eindringlich, ihren Einfluß geltend zu
          machen und im Einklang mit der Charta
          der Vereinten Nationen, den Resolutio-
          nen des Sicherheitsrats und einschlägi-
          gen internationalen lnstrumenten drin-
          gend Maßnahmen zu ergreifen. um das
          Leben der sechs Männer zu retten.
          Abstimmungsergebnis: Einstimmige An-
          nahme.
          s
        
          
          ai-information 3/83
          Berichte aus den Ländern
          Folter in iranischen Gefängnis:n
          amnesty international veröffentlicht Zeugenaussagen
          Seit der Revolution im Februar 1979 in Iran
          hat amnesty international wiederholt auf die
          erschreckend hohe Zahl an Hinrichtungen,
          auf das Fehlen fairer Gerichtsverfahren und
          die Inhaftierung gewaltloser pölitischer Ge-
          fangener hingewiesen. In jüngster Zeit sind ai
          zunehmend Berichte über Folterungen angeb-
          licher oder wirklicher Gegner der Regierung
          Khomeini zugegangen. Ein Teil der Zeugen-
          aussagen freigdassner Gefangener oder
          Faniilienangehöriger inhaftierter Personen
          hat ai jetzt in einer Veröffentlichung doku-
          mentiert, ohne selbst an der Abfassung der
          Zeugenherichte beteiligt gewesen zu sein. ai
          ist aßerdings davon berzeu , daß sie eine
          zutreffende und aktuelle Schilderung der
          Folterung und Mißhandiung von Gefange-
          nen geben. In einer der dokumentierten Zeu-
          genaussagen berichten Angehörige eines im
          Vakilabad-Gefängnis zu Tode gekommenen
          Gefangenen, dieser habe vor seiner Festnah-
          me 150 Kilo gewogen. Als sie ihn drei Mona-
          te nach seiner Inhaftierung besuchen durf-
          ten, wog er noch knapp die Hälfte. Kurz
          darauf wurden die Angehörigen aufgefor-
          dert, den Leichnam des Gefangenen abzuho-
          len. Er wog nur 40 Kilo und war mit Wun-
          den und blauen Flecken bedeckt, die offen-
          sichtlich von Schlägen herrührten.
          Die Gefängnisse in Teheran sind inzwischen
          derart überfüllt, daß eilig neue Gefängnis-
          blocks und neue Haftorte eingerichtet wur-
          den. Eine Miichfarm, ein eh• em es
          SAVAJ(-Gefängnis, verschiedene Häuser
          und — nach eindeutigen Hinweisen zu urtei-
          len — auch die ehemalige US-Botschaft wer-
          den heute zur Unterbringung von Häftlingen
          benutzt. Die schlimmsten Folterungen in Te-
          heran ereignen sich heute in der Salehabad-
          Milchfarm in der Nähe von Qom und im
          ehemaligen „Komiteh“-Gefängnis der SA-
          VAK (Geheimdienst des Schah). Die ehema-
          lige Farm liegt im unbewohnten Brachland
          zwischen Teheran und Qom. Im „Komiteh“-
          Gefängnis, auch unter dem Namen „Hüh-
          nerhaus“ bekannt, und im Qasr-Gefängnis
          sollen sich 6.000 Gefangene befinden, ob-
          wohl sie für nur 1.500 Häftlinge vorgesehen
          waren.
          Aus den Zeugenaussagen geht hervor, daß
          die Mehrheit der Gefangenen in iranischen
          Gefängnissen ohne Anidage inhaftiert ist,
          häufig während ihrer Inhaftierung tage- oder
          wochenlang mit verbundenen Augen festge-
          halten wird und nicht weiß, warum sie in
          Haft ist. „Sie wurden festgenommen, weil
          sie als Schaulustige am Ort einer Bombenex-
          plosion waren, weil sie eine politische Schrift
          lasen oder an einem abgehörten Telefon das
          Regime verurteilten, weil ein Nachbar sie
          nach einem Streit angezeigt hat oder weil sie
          tatsächlich in irgendeiner Bewegung gegen
          das Regime mitgewirkt haben“, heißt es in
          dem Bericht.
          Die Angehörigen iranischer Revoiutionsge-
          richte und das Gefängnispersonai verweigern
          bei vielen Häftlingen den Familienangehöri-
          gen oder Freunden, die nach den inhaftierten
          suchen, die Ausicunft. Es ist schwierig, zu ir-
          gendeinem beliebigen Zeitpunkt schätzen
          oder auch nur raten zu wollen, wie viele ver-
          mißte Personen es gerade in Iran gibt. Man
          kann jedoch be bachten, wie Hunderte von
          Personen vor iranischen Gefängnissen, Re-
          volutiongerichten, Komitees, vor den
          Hauptquartieren der Revolutionsgarden
          usw. Schlange stehen, um sich nach vermiß-
          ten Angehörigen zu erkundigen. Das Evin-
          Gefängnis hatte Probleme mit solchen
          „Massenaufläufen“, das Gebiet im Umkreis
          von zwei Kilometern um das Gefängnis darf
          nun niemand mehr betreten, der nidht in
          „offiziellen“ Angelegenheiten kommt.
          35 Seiten. zu beziehen über nationales Sekret nat
          „Das schlimmste im Evin. .Gefängnis ist“,
          heißt es in einer Zeugenauage, „tagelang
          mit verbundenen Augen festgehalten zu wer-
          den und zu warten, daß jemand kommt und
          dir sagt, warum du dort bist. Bei einigen blei-
          ben die Augen tage-, wochen- oder monate-
          lang verbunden. Ein Mann wurde 27 Monate
          lang so festgehalten. Nach dieser Zeit sitzt er
          fast vollständig stumm da und wiegt den
          Kopf von einer Seite zur anderen.“
          „Tag und Nacht kannst du in Evin Gewehr-
          feuer hören. Wird langer geschossen, dann
          weißt du, es könnten Scheinhinrichtungen
          sein. Hörst du am Ende einen einzelnen ‘
          Schuß, dann weißt du, es war eine wirkliche
          Hinrichtung. Die Insassen sitzen da und zäh-
          len die Einzeischüsse. Durch sie kannst du
          äbschtttzen, wie vide getötet wurden. Ge-
          wöhnlich werden am Tag 30 bis 60 Schüsse
          gezählt. . ..Nach der Bombenexpiosion im
          September (1982) zum Beispiel wurden inner-
          halb von 24 Stunden 100 oder mehr solcher
          Schüsse gezählt. Die Wachen holen die Leute
          zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Hinrich-
          tung. Für viele, die hingerichtet werden sol-
          len, besteht die einzige Vorwarnung in einer
          knappen Anweisung der Wache, das Recht
          zur letzten Waschung wahrzunehmen. Viele,
          die unmittelbar vor der Hinrichtung stehen,
          geben den Mithäftlingen im Waschraum letz-
          te, ungestüme Botschaften für ihre Angehö-
          rigen. Es ist furchtbar, diesen Menschen ge-
          genüber zu stehen. Was kannst du sagen?
          Und woher weißt du., daß dir nicht dasselbe
          widerfahren wird? Du fühlst dich völlig hilf-
          los.
          Viele Neuankömmlinge werden in die Soge-
          nannten „Isolations“-Zellen geworfen. Sie
          wurden für eine Person gebaut, doch heute
          finden sich aufgrund des Platzniangeis
          manchmal 20 Leute darin.“
          Der schlimmste Block
          „Die schlimmste Abteilung in E dn ist der
          „Band-e Chah“, Block Vier. Man nimmt
          an, daß etwa 80 Prozent der Insassen rang-
          hohe Mitglieder der Mudschaheddin sind.
          Bei den restlichen 20 Prozent handelt es sich
          um die sogenannten schwierigen Fälle. In
          Block Vier gibt es einen geistlichen Sonder-
          richter, der „islamische“ Prügeistrafen an
          diejenigen austeilt, die in den Verhören nicht
          kooperieren. Die Gefangenen werden nieder-
          gehalten oder -gebunden, während sie mit
          der Peitsche geschlagen werden. Die meisten
          der Insassen von Block Vier werden wieder-
          holt im Genitalbereich geschlagen. .. .In Evin
          gibt es eine Regel, daß Männer und Frauen
          bis zum Alter von 40 Jahren Peitschenhiebe
          am ganzen Körper, die über 40jährigen hin-
          gegen mir Schläge auf die Füße erhalten dür-
          fen. Die Füße werden in einen Strick einge-
          dreht, der an einer langen Stange befestigt ist.
          Das ganze sieht aus wie ein Schießbogen.
          Zwei Männer halten die Stange an jeder Sei-
          te; die Füße werden in den herabhängenden,
          einen Halbkreis bildendeti Strick gelegt, und
          die Stange wird solange herumgedreht, bis
          die Füße gefesselt sind. Dann wird mit der
          Peitsche auf die Fußsohlen geschlagen. Diese ‘
          (wird auf Seile 8 oben fortgesetzt)
          a amnesty international
          amnesty International publicatlon
          Februar 1983
          6
        
          
          Berichte aus den Ländern
          ai-information 3
          Die ‚j4ilch !arrn Salehabad bei Teheran
          Der nachfolgende Bericht wurde von zwei!
          ehemaligen JIäftlii gen gegeben, die ein.,
          bz. zwei Monate in Salehahad verbrach-
          ten, eJ Ier ,zwih(heJ1TeheraP und Qom .gele
          genen ehema igenMiichfarm, die zum Ge-
          fängnis unifun tioniert wurde. Jn Saleha-
          bad i!efi den, sich gegenwärtig nach Anga-
          ben aus Revolutionsgerichlskreisen, die die
          hiererwit!nten 1 atsachenhestätigen, 2.000
          Gfangene; 60 Wo von inen, werden dr
          „unrnitt L aqen“ Täflgkeit fu dfr. Mixt-
          schabeddin oder Konimunist rr ve$äch-
          Salehabad wurde ofl iziell als „Rehahi4i(a-
          tipn. entruw Lür Rauschgiftsqchtige“ be
          zeichnet, um dios- Iqieresse der Anwohner
          an diesepi Ort zu erstkken. Von der..Regie
          n pg, vo . revoluti* nären Organen ud r.
          den iiu$chen. Medien ist.Øie Existenz von
          Salehabnd, weder. als. Rehabilitationszen-
          trumnocb alsGefängnis bisher in irgendek
          J er Form, erwähnt 1 worden. Nur wenige.
          wjssen, 4aU es eyQst4ert. Jeder Verdacht in
          der Region wurde von den Revolptionsgar-
          den mit Øem Hinweis auf die Behandl pg
          von Droge is4ichtigen zerstreut. Der Aqtor
          dieses B iclfls fand keipen Hinweis dar
          auf, da1 der Kahs4all jemals für Rehabilita-
          szwecke Lwufl4 wurde. ! Gegenteil,
          Salehabad erweist sich a s eines der
          schlimmsten „Folterzentren“ des Regi pes.
          Die beiden hier befragten M$ner gaben
          an, keiner politischen Gruppierupg anzu-
          hängen...
          „Ich wurde festgenommen, nachdem bei
          einer HausdnrchsuchuI g ei mir eine
          Sammlung von politischen Handzetteln Im-
          ker un4 islamischer Org nisationen gefun-
          den worden war. Ohne jede ErlSntng
          •wurfle ich zunachst ins Evin-Gefängnis und
          von dort nach Salehabad gebracht. Als ich,
          Init verbundenen Augen, ankam, wur4e ich
          in eine Box gestoßen; die Wän4e waren aus
          Beton w der schlar iinige Boden m t
          Sroh bedeckt. Wir waren funf i ii e per
          Box, die für die unterbringung eu ler Kuh
          gebaqt war. Es gab keine Toilette, und wu
          m! muß e “ auf de ‘ Boden ujirlieren. Manch-,
          nal wn 4en w4r nach draußen gefuhrt —
          oder besser getrieben -‚ wo es eine Toilette
          gab. Wir schliefen meist übereinander, h-
          ne Betizeag. Es ga keine Fenster, 4ie eip-
          rige Lichtquelle war e in GItter in Decken:
          h Öhe. Eine Woche lang wurde ich auf diese
          Art un4 Weise festgehalten. Audi die; an-
          deren waren Neuankömmlinge. An ‘vn-
          chen Tagen und je Nac hörten wir %QB
          draußen Geräusche und Schreie. }3s wa
          schwer zu sagefl, was dort gescha . Zwei
          ‘na! hörten wir Schüsse. Nach !kqer Woche
          ho!ten mich 4ie Wachen zum Verhör hq-
          aus. Ich wurde in den Hof Eipe
          4er Wachen sagte „O.K. gang an zu
          reden.‘ 4 Ich fragte, wo d s. fEieØe! t sei und
          weshalb ich festgehaltefl wurde. Ich belc m
          einen Fausfflie ins G icbt und einen
          Schlag über den Kopf. Piesell!e Wache
          sagte, es ware rflsam für mich, wen ich
          meine i lSen Aktivitäten zugäbe. WiØer
          wurde ich ins Gesicht und auf den Kopf g-
          schlagen, * ich sagte, ich hätte keine. Ich
          urde in die ! °‘ iur ckgeworfen. In der
          nächsten Nacht wurde ich gegen Mitser-
          nacht in den Hof befohlen. Von der Taille
          abwärts, mußte ich ‚ nich aus4ekien. Dann
          befahlen sie mir, um den UQf zu vnnen.
          Eine der Wachen sagte: „Vielleicht wird
          das Deine Zunge !öse L
          Sie sehl gen ii der Peitsche attf qmi
          und Hoden und peitschten auf mich ein.
          Da»n kamen andere Manner trqd bega-
          neu, mich in gleicher Weie mit eipem
          S b auch zu schlagefl. Etwa eine, Stunde
          lang wurde ich b9 geprügelt. Ich schrie hn-
          Inerfort, 4aß ich nichts wi I!e und nuf-
          g unØ eines l rtums dort sei. Sie brachten
          mich wieder hinein. Am nächsten Tag war
          ich b wußtlps. Zwei NäcI s späterwiedei
          holten sie die ganze Prozedur. Die Wunden
          vom ersten Ma l rissen wie4er auf. Ich war
          halb iwwiißgos, als sie mich zuriick-
          schlepptefl. Am nächsten Tug konnte ich
          kein Wa jer lassen. Ich litt Qualen, wenn
          ich versuchte, mich hinzusetzen. Nach efwa
          drei Wochen wurde ich wiedenim zi ?! e-
          fragung“ ipnausbeorded. iI)iesrnal zu ei-
          pem „Ge 1 ichts“tGeistlichen. Er war sehr
          Jt g, etwa 24) bis 25. Er sagte, er h$ie piel- ,
          ne Akte gelesefl und dal ich 4ürnlicb als
          !eddaiin (1i ike Orga isa ion) dort binge ,
          f racht worden sei. Er erkjärte, solche Ft-
          nahmen seien L I1frl Schutz der Revolution
          potwendig. Er wande mich, daß ich hinge..
          richtet würde, falls ich kiher Øas Geshehe-
          ne sprechen soflte. E meinte, ihm täte das
          Vorgefal ene lei4. ich wurde ins Ev in-
          Gefängnis zurückgebracht un4 innerhalb
          48 Sunden fr gelassen. Bei meiner
          Ankuft in Salehabad hatte ich 80 Ka gewo-
          gefl. Als ich nach Hause kam, wog ich
          knapp über S9.
          rgendwie sind mir ic Wore der Entschul-
          digung vjrn diesen ‘ Geistlichen am Itben-
          digsten im Gedäcl«nis haften geblieben.
          ich meine, wie konnte er Øie I javerschäm..
          treit iesitzen, dort iii der Geistlichen-Rohe
          im sitzen und Worte der EntschuJ4ig ng
          anzubieten, während die ihni untersteHtemt
          Männer wie unmenschliche Bestien handel-
          ten?“
        
          
          ai-informaiion3/83
          Berichte aus den Ltin‘dern
          Strafe. wird gewöhnlich mit solchem Eifer
          vollzogen, daß die Beine des Opfers danach
          ir Größe von. Wassermelonen arischwei-
          len.“
          Ein anderer Block im Evin-Gefängnis ist der
          Zendan-e. Zanan (das Ftauengefängnis), wo:
          viele der jüngeren Frauen mit ihren Kindern
          festgehalten werden. „Es befinden sich dort
          etwa 40 Kinder zwischen ein und zwölf Jah-
          ren‘ ,. heißt es in‘ der Zeiigenaussage. 1 ,Die
          Kinder werden dortbehalten,, weil die Ge-
          fängnisleitung: mit ihrer Hilfe Geständnisse
          erpressen wilL. Wenn die Mutter ausge-
          peitacht wird, wird das Kind gezwungen zu-
          zuschauen. Eine Mutter schrie . daß: sie bereit
          sei zu‘. gestehen,. da. sie die Qualen ihrer drei-
          jährigen Tochter nicht mehr ertragen konnte,
          die im Griff von zwei Wachen gezwungen
          wurde zuzusehen. .Keiner, der das Entset-
          zen dieser Kinder gesehen hat,. kann es jewie-
          der vergessen.“
          Das „Hühnerhaus“
          ‚ Die Wachen nennen das Gefitngnis „.Hüh-
          ner:haus“‘, vermutlich, wei l. viele von uns: sich.
          tagelang auf den. Balkonen zusam‘endrün-
          gen mußten.“ Diese. Aussage entstammt dem
          Bericht dreier ehemaliger Insassen des:.
          Komiteh ,-Gefängnisses, einem fP eren
          SAVAK-Folterzentrum. ‚,Wenn. sie. dich
          dorthinbringen‘, wirst du mit verbundenen
          Augen auf einem Balkon zurückgelassen. Es
          gibt kaum. PIatz. sich zu. setzen, geschweige
          denn, sich hinzult‘.en. Alle: Zellen dahinter
          sind ebenfalls überfüllt. Du. verbringst Tage
          mit: verbundenen Augen.. Niemand: klärt dich
          über dein Schicksal auf. ...Jede Nacht wur-
          den bis. in die frühen Morgenstunden Men-
          schen gefoltert, und zwar entweder im offe-
          nen Innenhof oder in den angrenzenden
          Räumen. Die Schreie waren fürchterlich.
          Auf den Balkonen flüsterten wir den Zellen-
          insassen zu.. Einige gaben uns Mitteilungen
          für ihre Familien in der Hoffnung,. daß. die.
          Botschaft hitiausgelangte. Einige der Zellen-
          häftlinge waren mit Eisen verbrannt worden ,
          andere. berichteten, siehätten ElCktroschocks
          erhalten Auf dem Hof gibt es einen (3e-
          richtssaal, in dem ein‘ als „Hadschi‘ AgaW‘
          bekannter Mann amtiert Dort gibt es kein
          Gerichtsverfahren im eigentlichen Sinne,, er
          schaut sich deine Akte an stelk ein paar Fra
          gen und! befiehlt dann den Wachen , ihre Ar-
          beit aufzunehmen.. Das. bedeutet,, mit. den
          Folterungen. anzufangen.. Gewöhnlich heißt
          das, daß. du um den Hof rennen mußt,, wäh-
          rend sie mit einem Schlauch oder mit Kabeln
          auf deinen Unterkörper einschlagen. Auf
          dem Hof gibt es einen kleinen Brunnen,, in
          den sie deinen: Kopf untertauchen. und so lan-
          ge festhalten, bis deine Lungen. anschwellen
          ‘und du das. Gefühl hast zu: ertrinken. Dann
          zerren sie dich‘ heraus und befehlen dir wei
          terzurennen.“ ___
          Peruanischer GemeindI führer freigelassen
          Pastor ANAYA Cuadros ist, wie amnesty in-
          ternational jetzt erfahren hat, am 4. Dezem-
          ber 1982 freigelassen worden, nachdem ein
          Gericht in der Hauptstadt Lima sowohl die
          Anklage gegen ihn wie auch die gegen acht
          andere führende Mitglieder seiner Dorfge-
          meinschaft fallengelassen hat. Pastor Anaya
          Cuadros aus Jicamarca, im Juli 1982 „Ge-
          L fangener des Monats“ (Vgl. ai-Information
          8/82), war des „Terrorismus“ beschuldigt.
          Die neun führenden Mitglieder der Gemein-
          schaft von Jicamarca waren im Februar 1982
          festgenommen worden, als 300 schwerbe-
          waffnete Angehörige der paramilitärischen
          Guarda Civil Jicamarca überfallen haben. Sie
          wurden alle nach Dekret 046, das im weite-
          sten Sinne terroristische Aktivitäten be-
          schreibt, angeklagt. Als einziger wurde Pa-
          stor Anaya in Haft gehalten.
          Die Guardia Civil beschuldigte ihn in der An-
          stachelung zur Landbesetzung, der politischen
          Agitation und der Ausbildung anderer zu
          ‚subversiven Aktionen“.
          Beweise stellten dann hautpsächlich Zeitun-
          gen, Bücher und Zeitschaften dar, die in den
          Wohnungen der Gefangenen sowie im Ge-
          meindezentrum gefunden worden waren.
          Darüberhinaus wurde eine Messingglocke,
          die für Gottesdienste und zur Einberufung
          von Gemeindetreffen benutzt worden war,
          beschlagnahmt und als Beweis vorgelegt.
          Aufgrund von Untersuchungen des „Fiscal
          Superior“ von Lima, des vom Staat beauf-
          tragten Anwalts, dessen öffentlicher Bericht
          zu dem Ergebnis kam, daß kein Beweis für
          die nach Dekret 046 erhobenen Anklage des
          Terrorismus erbracht werden konnte, wur-
          den die Angeklagen gegen die Neun fallenge
          lassen. Der Bericht kritisierte auch die Aktio-
          nen der Guardia Civil und hinterfragte die
          Basis, auf der die Anklagen erhoben worden
          waren.
          Offensichtlich agierte die Guardia Civil auf
          Wunsch von Bodenspekulanten, die den Ge-
          meindeführern vorwarfen, mit Gewalt die
          Inbesitznahme von Ländereien durch diese
          Spekulanten verhindert zu haben. Die Unter-
          suchung des ‚ ‚Fiscal Superior“ kam dagegen ‚
          zu dem Ergebnis, daß die Spekulanten kei-
          nerlei Besitzrechte an diesem Land haben,
          und daß sie selbst Leute angeheuert haben,
          die mit Gewalt und illegal Land besetzen soll-
          ten, das der Gemeinde gehörte und von ihren
          Mitgliedern bearbeitet wurde. In der Bewer-
          tung der Dokumente, die als angebliche Be-
          weise zur Untermauerung des Terrorismus-
          Vorwurfs vorgelegt worden sind, heißt es in
          dem Bericht, daß es sich um frei veröffent-
          lichte Publikationen handelte, die nicht als
          „terroristisch einzuschätzen sind“.
          Der Bericht fahrt fort, daß die Bewertung
          solchen Materials als terroristisch „die Si-
          cherheit all derer bedroht, die in ihren Bü-
          cherschränken Arbeiten sozialistischer
          Schriftsteller stehen haben, und damit gegen
          das Gesetz verstoßen würde, indem die ver-
          fassungsmäßige Garantie verletzt würde...,
          wonach es kein Verbrechen darstellt, Mei-
          nungen zu vertreten“.
          Türkei
          Bis auf Gundagon GORSEV, der sich noch
          immer in Haft befmdet, sind alle Angeklag-
          ten des Prozesses gegen die Türkische Frie
          densvereinigung (TPA) freigelassen worden.
          Ihr Prozeß rd fortgesetzt (siehe ai-
          Information 11/82).
          Freilassungen
          1
          1
          Pastor Anaya Cuadros (links)
          R
        
          
          i erzcnte aus aen Lanaern
          ai-rnJörmation 3/83
          Freilassung politischer Gefangener in Rumanien
          Der 71 Jahre alte Dichter und Kirchenführer
          Traian DORS gehört zu den von amnesty in-
          ternational betreuten gewaltlosen politischen
          Gefangenen, die Berichten zufolge nach einer
          am 29. Dezember 1982 ausgesprochenen
          Amnestie freigelassen worden sind.
          Dors ist Führer einer inoffiziellen Sekte der
          Rumänischen Orthodoxen Kirche, der „Ar-
          mee des Herrn“. Er wurde 1982 im Zusam-
          menhang mit der Versendung und Verteilung
          religiöser Werke verurteilt. (Vier Männer, die
          mit ihm festgenommenworden waren, sollen
          ebenfalls frei sein.)
          Die beiden anderen von ai adoptierten Ge-
          fangenen, die freigelassen worden sein sollen,
          sind:
          Matthias LISCHKE, 21 Jahre alt, der im
          Oktober 1982 für den Versuch, Rumänien
          ohne Erlaubnis zu verlassen, zu zehn Mona-
          ten Haft verurteilt worden war; sowie Lucian
          NAUM, 32 Jahre alt, der im Juli 1982 ge-
          meinsam mit elf Mitangeklagten zu drei Jah-
          ren Gefängnis verurteilt worden war, weil er
          sich bei den Behörden schriftlich über die
          Ablehnung seines; Ausreiseantrags be-
          schwert hatte, und weil er um Genehmigung
          einer öffentlichen Demonstration für ihr
          Recht auf Ausreise gebeten hatte. (ai verfügt
          über keine abgesicherten Informationen
          über diese elf Mitangeklagten, die ebenfalls
          als gewaltlos politische Gefangene adoptiert
          wurden; zehn von ihnen sollen freigelassen
          worden sein.)
          Das im Dezember vom Präsidenten ausge-
          sprochene Dekret, wonach bestimmte Kate-
          gorien von Gefangenen freigelassen werden
          sollen, betrifft vor allem Gefangene mit bis.
          zu fünfjährigen Gefängnis- oder Besserungs-
          arbeitsstrafen. Gefängnisstrafen von fünf bis
          acht Jahren sind, um ein Sechstel reduziert
          worden.
          Obwohl die Mehrheit der von ai betreuten
          politischen. Gefangenen Gefängnisstrafen un-
          ter fünf Jahren erhielten, mag. eine Reihe von
          ihnen von der Begnadigung ausgeschlossen
          worden‘ sein, weil sie schon früher wegen p0-
          litischer Vergehen‘ verurteilt worden waren
          und damit als Wiederholungs ter gellen.
          Zwei gewaltläse. politische Gefangene, die aI
          lem Anschein nach nicht begnadigt wurden,
          sind:
          -Pater CALCIU, 56 Jahre alt, ein Priester
          der Rumänischen Orthodäxen Kirche,. der
          1979 wegen angeblicher Kontakte zur unab-
          hängigen. nimänischen. Gewerkschaftsbewe-
          gung SLOMR zu zehn Jahren Gefängnis ver-
          urteilt worden war; sowie der
          ..S9jährige Dragos OLOIERU, der wegen
          „Propaganda gegen den sozialistischen
          Staat“ zu acht Jahren Gefängnis verurteilt
          worden war; nachdem er sich in Schreiben an
          die Behörden‘ des. Lande und an im. Ausland.
          lebende Personen. über die gegen‘ ihn stattfin-
          dende Verfolgung beschwert hatte.
          Beide waren bereits früher politische Gefan-
          gene und verbüßten zum zweitenmal Ge-•
          fängnisstrafen.
          Israel und Besetzte Gebiete
          amnesty international hat jetzt erfahren, daß
          die gegen Bashir-al-Barghuti (,‚Gefangener
          des Monats“ im Oktober 1982) verhängten
          Restriktionen am 21. Dezember 1982 aufge-
          hoben wurden. (Vgl. ai-Informationen
          11/82).
          Zeitungsherausgeber
          in Manila nach
          internationalen Appellen
          freigelassen
          Der Herausgeber der oppositionellen philip-
          pinis .hen Zeitung ‚.‚We Forum“ sowie neun
          weitere festgenommene Personen sind am
          15. Dezember 1982 aus der Militärhaft in der
          Hauptstadt Manila. entlassen worden, nach-
          dem weltweit. Appelle. zur Freilassung dieser
          Gefangenen ausgesprochen‘ worden waren —
          unteranderem auch. „urgent actions“ (Dring-
          lichkei.tsaktionen) von amnesty international.
          5: Dezember 1982 waren Jös BURGOS
          sowie feste und freie Mitarbeiter der Zeitung
          verhaftet und. in die Maximale Sicherheitsein-
          heit (MSU) des Fort Bonifacio gebracht wor-
          den Der Druck der Zeitung wurde untersagt
          und. ihre Büros geschlossen.. Den zehn Ver-
          hafteten ist vorgeworfen worden, durch poli-
          tische Propaganda, Agitation und Befürwor-
          tung von Gewalt an einer „Verschwörung
          zum Sturz der Regierung“ beteiligt gewesen
          zu sein. Jost Burgos selbst erklärte, daß die
          Schließung seiner Zeitung unmittelbar nach
          einer Serie von Artikeln folgte, die unter dem
          Titel „Die andere Version von FM‘s (Präsi-
          dent Ferdinand Marcos‘) Heldentaten im
          Krieg“ auf die Aktivitäten des Präsidenten
          im 2. Weltkrieg einging. Drei ehemalige
          Kriegskameraden Präsident Marcos‘ sollen
          daraufhin eine riesige Verleumdungsklage ge-
          gen „We Forum“ angestrengt haben.
          amnesty international sorgt sich insbesondere
          um das Wohlergehen der zehn im MSU in-
          haftierten Gefangenen. ai hat immer wieder
          Berichte über schlechte Haftbedingungen,
          den fehlenden Kontakt der Gefangenen zur
          Außenwelt, über Folterungen und Mißhand-
          lungen im MSU erhalten. Eine ihrer Emp-
          fehlungen im „Bericht über eine ai-Mission
          nach Philippinen“, der im September 1982
          veröffentlicht wurde, bezog sich auf die
          MSU, die nach Meinung von ai als Hafiort
          unbedingt geschlossen werden muß.
          Pater Cäkin
          9
        
          
          ai-information 3/83
          Gefangene des MonaLs
          Gefangene des Monats
          Donat MUREGO — Ruanda
          Ehemaliger Richter des Obersten Ge-
          richtshofes, 46 Jahre alt, verbüßt zur
          Zeit eine lOjährige Haftsirafe, die im
          November 1981 gegen ihn verhangt wur-
          de.
          Donat Murego gehörte zu einer Gruppe
          von mehr als 50 Personen, die Ende
          April 1980 in der Hauptstadt Ruandas,
          Kigali, festgenommen und angeklagt
          worden waren, an einem angeblichen
          Putschversuch beteiligt gewesen zu sein.
          Die gerichtliche Untersuchung seines
          Falls erbrachte den Nachweis, daß er an
          keinem Putschversuch beteiligt war.
          Stattdessen wurde er nach Artikel 166
          des Strafgesetzbuches angeklagt, eine
          Schrift verbreitet zu haben, in der die
          Absetzung der Regierung befürwortet
          wurde. Er hatte einer Reihe von Perso-
          nen den Brief eines Beamten gezeigt, in
          dem hohe Armeeoffiziere der Korrup-
          tion beschuldigt wurden. Der Brief
          sprach sich nicht für die Absetzung der
          Regierung aus.
          Donat Murego und ca. 50 weitere Ange-
          klagte wurden im November 1981 vom
          Staatssicherheitsgericht verurteilt. Zu-
          vor war ihm verweigert worden, sich ei-
          nen Anwalt oder Einsicht in die Ankla-
          geschrift zu nehmen.
          Er gehörte zu den 26 Angeklagten, die
          zur Höchststrafe von zehn Jahren Ge-
          fängnis und einer Geldstrafe verurteilt
          worden sind. Die von ihm eingelegte Be-
          ru fung beim Berufungsgericht wurde
          mit der Begründung zurückgewiesen, sie
          sei nicht rechtzeitig erfolgt — obwohl
          sie nur eine Woche nach der Verurtei-
          lung eingebracht wurde.
          Während der Untersuchungshaft wurde
          Donat Murego über ein Jahr lang ohne
          Verbindung zur Außenwelt in einer be-
          sonderen Zelle des Ruhengeri-Gefäng-
          nisses bei völliger Dunkelheit festgehal-
          ten. Aufgrund dieser Haftbedingungen
          soll er ernsthaft erkrankt sein. Berichten
          zufolge ist ihm jede medizinische Be-
          handlung verweigert worden.
          Er soll sich noch immer im Ruhengeri-
          Gefängnis, und zwar in einer besonde-
          ren Abteilung für politische Gefangene,
          befinden. Offensichtlich dürfen ihn we-
          der seine Frau noch seine sieben Kinder
          besuchen.
          Schreiben Sie bitte höflich formulierte
          Briefe und bitten Sie, nach Möglichkeit
          in französischer Sprache, um die Frei-
          lassung von Donat Murego. Schreiben
          Sie an:
          Son Excellence
          le G n ra1 J. Habyarimana
          President de la R publique
          B.P. 15
          Kigali
          Ruanda
          und bitte eine Kopie ihres Briefes an die
          Botschaft der Republik Ruanda
          Beethovenallee 72
          5300 Bonn 2
          Alle hier vorgestellten Gefangenen sind politische Gefangene. Jeder von ihnen ist aus religiösen oder politischen Gründen,
          wegen seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder Sprache inhaftierl. Sie haben weder Gewalt auge-
          %%endet noch hefürworiet. Ihre fortgesetzte Inhaftierung stellt eine Verletzung der Allgemeinen l rklärung der Menschenrechte
          der Vereinten Nationen dar.
          Porto:
          Türkei
          Ruanda
          Internationale Appelle können dazu beitragen, die Freilassung der Gefangenen zu erreichen oder die Haftbedingungen zu er-
          leichtern. Schreiben Sie bitte, im interesse der Gefangenen, höflich formulierte Briefe an die Behörden des Landes und betonen
          Sie, daß Ihre Sorge um die Menschenrechte rein humanitären Gründen entspringt und nicht mit irgendeiner parteipolitischen
          Orientierung zu tun hat. Richten Sie Ihren Brief unter keinen Umständen an den Gefangenen selbst-
          1 ans
          1. ott post karten:
          0,70 DM
          0.90 DM
          0.90 DM
          Luftpostbriet-Crundgebühr
          1,20 DM (20 g)
          1,20 DM
          1,20 l) ‘sl
          je 5 g Zuschlag
          0,20 1)M
          0,30 DM
          10
        
          
          UeJu 1gWW UCY JVWT1WS
          Ø-inJQrpflaliQfl J/8j
          : 7 4t1 IM TSJ4PHONG Laos
          Ehemals, von 1973 b is 1975, Generaldi-
          rektor im Erziehungsministerium des
          Landes seit sieben Jahren ohne Ankla
          ge oder Verfahren in einem Umerzie
          hungslager inhaftiert
          Sawiith Ratsaphong war .e ner y i vie-
          len Beamten Mitarbeitern und Armee
          angehortgen unter der ehemaligen Re
          gierung ie nach ger Machtergreifung
          der Pathet Lao zwischen Mai und De
          zen ber 1975 in Umerzieh ingslager
          geschicl t wurden
          Die meisten von ihnen sind .zunäqhst z,u
          angeblich kyrzen politischen Semina
          ren einberufen worden bevor sie in
          die Lager ersendet wurden So wurde
          Sarnlith Ratsaphong im Jüli 1975 die
          Tei nal meaneiiiem, qlclen Se ina r
          angeordnet um dann am 1 August in
          ein Lager in der Houa Phan Provinz
          nahe der vietnamesischen Grenze ver
          schickt zu werden (Es wird angenom
          nien d43 er sich im Lager 05 befindet)
          Fast alle hochrangigen Regierungsmit
          glieder sind in Lagern dieser Provinz in
          haftiert.
          Nur Wenige It sassen von ‚jjinerzie-
          hungslagern sind Berichten zu olge
          vor November 1980 freigelassen wor
          den danach soff es bis Mitte 1981 uber
          300 Freilassungen gegeben haben Spa
          ter sind iilgnn allerdings nur noch sehr
          wenige inhaftierte freigelassen worden
          und die Zahl derjenigen die noch im
          mer festgehalten werden gibt amnesty
          international Anlaß zu großer Sorge
          Da .Samli ;h Ratsaphong w der an-
          gek lagt noch verurteilt wurde gibt es
          keinen Hinweis darauf, wann er freige-
          lassen werden soll ie Behörden geben
          keinen Grund fur seine fortgesetzte In
          haftierung an amnesty international
          glaubt daß er aUein deshalb festgehal
          ten wird weil er einen Posten in der ehe
          1 maligen Regierung bekleidet bat
          Schreiben Sie bitte höflich formulierte
          Briefe mit der Bitte um Freilassung von
          Samlith Ratsaphong Schreiben Sie
          nach Moglichkeil in franzosischer Spra
          che an
          Soii Exeellence -K ysone Phornvihane
          Premier Minist e
          Vientiane
          :PemTati5c Vo1ksr pubiik Laos
          Demir KUCU A YDIN Türkei
          H.erausg ber einer poiitischen Wochen-
          zeitung seit 1974 inhaftiert aufgrund
          son Beitragen die in seiner Zeitung ab
          gedrueLt waren -Keiner der Artikel rief
          zur Gewalt ?Uf
          Demir Kuc 1 j avdin, der eine fasi l8jäh-
          rige Haftstrafe ‘erbußt hat die Wo
          ‚ ‘. chenzeituog Ki‘ilcim (Der Funk) her
          äüsgegeben; die zum erstenmal im Feb-
          rüar 1974 in der Absieht veröffentlicht
          wurde, eine „proletarische Partei“ in
          der Türkei zu etablieren. Nach nur sechs
          Ausg *hen würden der Herausgeber, Re-
          dakteur V triebsleiter und Buchhalter
          serhaftet.‘ • ‚
          r Aufgrund von Beiträgen, die in der Zei-
          tung abgedruckt waren wurden sie ver
          urteilt nach Artikel 141 und 142 des tur
          kischen Strafgesetzbuches die die
          (jrundung von Organisationen oder die
          Propagierung von Ideologien unter
          Strafe stellen die auf die Herrschaft
          einer sQzialen Klasse uber andere soziale
          Klassen abzie en (pemir Kucukaydins
          ursprungliches Urteil von mehr als 40
          Jahren Haft ist spater in der Berufungs
          verhandlung äuf 17 Jahre und neun Mo-
          nate herabgesetzt worden.)
          amnesty international hat alle vier Mit-
          arbeiter der Zeitung als gewaltlose poli
          tische Gefangene adoptiert Von ihnen
          ist nur noch Demir Kucukaydin in Haft
          Nach Kenntnis von ai gibt es keinen an
          
          deren Gefangenen in der Türkei, der
          derart lange fur eine vergleichbare Tat
          festgehalten worden ware Weitere Stra
          fen sollen ihm in der Haft auferlegt wor
          den sein wegen Fluchtversuchs Beleidi
          gün eihes Richters und der Versendung
          eines Telegramms an General Evren, in
          dem er gegen Hinrichtungen protestier-
          te. Allerdings verfügt ai über keine wei-
          teren Details.
          Berjchte aus jüngster Zeit sprechen Øa-
          von daß er monatelang in Einzelhaft ge
          halten wprde Er soll im Gefangnis wie
          derholt geschlagen worden sein Folge
          dieser Sch age i t eine uc epver etz ing
          Seit dem Militärptitsch vom September
          1980 herrscht in der ganzen Türkei
          Kriegsrecht. amnesty intern tional hat
          seitdem wieder holt die Behörden des
          landes aufgefordert, der Inhaftierung
          on g&waltloscn politischen Gefangenen
          ein Ende zu setzen, Hinrichtungen ein-
          zustellen und Untersuchungen über Fol-
          tervorwürfe einzuleiten. Dernir Kucy-
          kaydin ist allerdings — 1974 — urfter ei:
          per zivilen Regierung inhaftiert worden
          und befindet sich in einem Zivil— und
          nicht in einem Militärgefähgnfsin Maja—
          tya.
          Schreiben Sie bitte höflich formulierte
          Briefe und appellieren Sie um die rrei
          lassung von Demir Kutukaydin Schrei
          ben Sie an:
          Präsident Kenan Evren
          Pev let Baskanligi
          Ankara
          Türkei
          und an:
          Premierminister Bu jend Ulusu
          Bäsbakän lik
          Ankara
          Türkei
          Sie bitte eine Kopie Ihres
          die
          Repub ii K Türkei
          Und schicken
          Schreibens an
          Bötschaft der
          LJtestraße 47
          5300 Bonn 2
        
          
          Postvertriebsstück
          G.ebüLh:r bezahlt
          Z 7699 .E
          amnesty international
          Postfach 170229
          5300 Bonn 1
          Der40jährigeCharies BROOKS Jr. war der
          erste Amerikaner, der in denUSA durch eine
          tödliehe Injektion ‘hingerichtet wurde. Er
          starb am 7.. Dezember 1982 auf einer Opera-
          tionsbahre im Huntsvilie-Gefängnis in Texas.
          (Siehe Titelphoto)
          Die Hinrichtung wurde trotz weltweiter Ap-
          :pdlle — unter anderem auch von ai — an den
          Gouverneur von Texas, Wilhiarn Clements,
          eine Begnadigung auszusprechen, ausge-
          führt. Das Oberste Gericht der Vereinigten
          Staaten entschied in einer sechs zu drei-
          Abstimmung, in diesem Fall nicht zu interve-
          nieren.
          Charles Brooks war schuldig gesprochen
          worden, im Jahre 1976 einem Automechani-
          ker tödliche Schüsse beigebracht zu haben.
          In einem abgetrennten Verfahren wurde sein
          Komplize zu 40 Jahren Gefängnis verurteilt.
          Die Anklagevertretung war nicht in der Lage
          zu klären, wer von den beiden den tödlichen
          Schuß abgegeben hatte.
          Zwei Ärzte waren bei der Exekution anwe-
          send, die durch eine intravenöse Spritze mit
          dem Betäubungsmittel „Sodium
          Thiopental“ durchgeführt worden ist. Einer
          der beiden Ärzte, Dr. Ralph GRAY, medizi-
          nischer Direktor des texanischen „Ministeri-
          ums für Strafanstalten“ soll geäußert haben,
          daß er, ohne die Injektion selbst verabreicht
          zu haben, die tödlichen Drogen seinem eige-
          nen Lager entnommen, daß er das medizini-
          sche Personal bei der Handhabung der In-
          jektion beraten und die Herzschläge des Ge-
          fangenen bis zu dessen Tod überwacht habe.
          In den frühen Morgenstunden des Tags der
          Hinrichtung führte einer der medizinischen
          Assistenten einen Katheder in die Vene des
          Gefangenen und injizierte eine tödliche Dosis
          Sodium Thiopental, während er den zum
          Tode Verurteilten durch einen Ein-Weg-
          Spiegel beobachtete.
          Fünf Minuten später hörte Dr. Gray die
          Herztöne Brooks‘ mit einem Stethoskop ab
          und erklärte, daß die Injektion noch einige
          Minuten länger verabreicht werden müsse.
          Sieben Mir uten, nachdem die Spritze gesetzt
          worden war, erklärte der Gefängnisarzt Dr.
          Bascom BENTLEY :C es Broc$ks für tot..
          In ihrer Deklaration über die Todesstrafe
          und die Rolle des Arztes ruft amnesty inter-
          national alle Medizii er auf, nicht an Hinrich-
          tungen teilzunehmen, indem sie zum ‘Beispiel
          über die geistige und physische Verfassung
          des zum Tode Verurteilten befinden, medizi-
          nische Beratung geben oder während der
          Exekution medizinische Untersuchungen
          durchführen zur Überprüfung, ob eine Hin-
          richtung fortgesetzt werden kann, wenn der
          Gefangene noch nicht tot ist. (ai hat diese
          Deklaration im März 1981 veröffentlicht —
          Sowohl der Amerikanische Ärzteverband
          (American Medical Association) als auch die
          Mediziner-Vereinigung des Bundesstaates
          Texas haben erklärt, daß sie die aktive Teil-
          nahme von Ärzten an Hinrichtungen für un-
          ethisch halten. Der Generalsekretär der
          Weltärzte-Vereinigung, Dr. Andre Wynen,
          äußerte nach Bekanntwerden der Exekution
          die Meinung, daß „unabhängig von der Art
          und Weise, wie die Todesstrafe vollzogen
          wird, kein Arzt aktiv an einer Hinrichtung
          teilnehmen sollte“. Das einzige, was über-
          haupt ein Arzt dabei tun könnte, bestünde in
          der Ausstellung des Todesscheines, wenn das
          Urteil vollstreckt worden ist.
          Im Dezember 1982 belief sich die Zahl der
          zum Tode verurteilten Gefangenen in den
          USA auf 1.137. Texas ist eines der sechs
          Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe mit
          der Giftsprit.ze ausgeführt werden kann. Die
          anderen Staaten sind Idaho, New Mexico,
          Oklahoma, Washington und Massachusetts..
          Allein im Monat Dezember 1982 sollen nach
          Informationen, die von amnesty internatio-
          nal ausgewertet werden konnten, in zwölf
          Ländern 65 Menschen zum Tode verurteilt
          worden sein. Im gleichen Zeiffi,um fanden in
          elf Staaten 73 Hinrichtungen statt.
          in Afghanistan
          hingerichtet
          Zehn Personen, die regierungsfeindliche Re-
          bellen sein söllen, sind im Dezember 1982 in __
          Afghanistan hingerichtet worden. im glei-
          chen Monat ist gegen sechs Mev hen die
          Todesstrafe ausgesprochen worden.
          Die Zehn wurden am 4. Dezerriberhingerich-
          tet, nachdem sie von einem Besonderen Re-
          volutionsgericht unter anderem der „Tötung
          unschuldiger Personen“ und des Diebstahls
          für schuldig befunden worden waren.
          Am 1. Dezember 1982 hatte das Gericht drei
          Personen zum Tode verurteilt, die Berichten
          zufolge Mitglieder der Widerstandsgruppe
          „Hesbe Islami“ sein sollen. Sie wurden für
          schuldig befunden, im Juni 1981 einen Offi-
          zier entführt zu haben. Die drei sind Niaz ‚
          MOHAMMAD, BARIALAY und Enzer
          GOL. Zwei 17 Jahre alte Mitangeklagte sind
          wegen ihres Alters zu 15 Jahren Gefängnis
          verurteilt worden.
          Am 29. Dezember verurteilte das Gericht drei
          weitere Personen zum Tode, die Mitglieder
          einer Rebellengruppe in Pakistan sein sollen:
          AMANOLLAH, Sohn von Janeb, ABDOL
          MAJID, Sohn von Shaykh Nur, und SA-
          LEH MOHAMMAD, Sohn von Momen,
          wurden als ‚ ‚Terroristen und Saboteure“ be-
          zeichnet, die für subversive Aktivitäten im
          November 1982 in Kabul verantwortlich sein
          sollen, unter anderem auch für das Legen
          von Bomben in einem Restaurant.
          Gegen die vom Besonderen Revolutionsge-
          richt gefällten Urteile gibt es keine Berufungs-
          instanz. Allerdings müssen sie vom Präsidi-
          um des Revolutionsrates bestätigt werden.
          amnesty international brachte in drei Tele-
          grammen — am 3., 7. und 29. Dezember
          1982 — ihre Sorge über die Hinrichtungen
          und Todesstrafen zum Ausdruck und erin-
          nerte an die Versicherungen des Präsidenten
          gegenüber einer ai-Mission im Februar 1980,
          die Abschaffung der Todesstrafe in Erwä-
          gung zu ziehen. ai rief zum Stopp aller I-lin j
          richtungen auf.
          3 7ä 9 2 58OO L4
          F-. «JMM J ., ‘UChl4 L
          A
          j000
          BERi.1. t)
          USA — Hinrichtung mit der Gift prilze
          Zehn „Reb Uen“
        

Download Attachments:

Show More

Related Articles

Back to top button