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Unwahrheiten im Dossier Irans nachgewiesen

          
          SEITE 2/ DER TAGESSPIEGEL /
          Unwahrheiten im Dossier Trans nachgewiesen
          i nt sollt Geheirndienstr iitarbejter Teheraris als Zeugen im „Mykonös“-Prozeß diskreditieren
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          — ‘•2
          .BERUN..(eid) Das 28s .eitige Dossier mit Diplomatenpasse Dienstausweise offizielle Wieland bezeichnete das Dossier-als plum-
          dem Iran im November nach den Plädoyers Anträge auf Aufenthaltserlaubnjsse für die pe Fälschungen, die dem Ziel dienen sollten,
          der Bundesanwaltschaft einen Neueintritt in Bundesrepublik, Einreisedokumente, Visa, die Beteiligung der iranischen Staatsspitze
          die Beweisaufnahme des „Mykonos“-Pro- Flugtickets und Hotelanmeldungen, daß der an dem Attentat zu verschleiern“.
          zesses bewirken konnte, entpuppte sich Mitbegründer des iranischen Geheimdien- Mesbahi war 1987 und 1988 an der Be-
          während der gestrigen Verhandlung vor stes VEVAK bis zumindest Ende der 80er freiung des Hoechst-Managers Rudolf Cor-
          dem Berliner Kammergericht in weiten Tei- Jahre in geheimer Mission für Iran mehrfach des beteiligt, der in Libanon im Auftrag Irans
          len als ein Konglomerat aus falschen Be- nach Deutschland und Europa reiste. Zu entführt worden und später mit dem Ent-
          hauptungen. Der iranische Vizeaußenmini- dem Dossier, das offenkundig nur den Sinn führer, dem Libanesen Abbas Hamadi, aus-
          -ster hatte das Dossier im November dem hat, den Prozeß zu verschleppen, sagte der getauscht worden sein soll. Mesbahi war der
          deutschen Botschafter in Teheran überge- „Zeuge C“ dem Gericht, für das gestern die Beauftragte der iranischen Regierung und
          ben lassen, um zu belegen, daß der „Zeuge höchste Sicherheitsstufe angeordnet war: traf mit Erhard Eppler, Hans-Jochen Vogel
          C“, ein einstmals hochrangiges Mitglied des „Offenbar glauben jene, die mich beschuldi- und Hans-Jürgen Wischnewski in Deutsch-
          iranischen Geheimdienstes, ein „professio- gen, daß außer den Unterlagen, die mir ent- land zusammen. Mesbahi sagte der Bundes-
          neller Lügner“ sei. „Zeuge C“, der mit richti- wendet worden waren, keine weiteren exi- anwaltschaft; „Hinter solchen Entführungen
          gern Namen Abolghassem Mesbahi heißt, stieren, die das Gegenteil der Behauptungen im Libanon war stets Iran die treibende
          hatte in seiner Vernehmung die iranische belegeii“ Kraft, Libanon nur der Handlanger.“
          Staatsspitze als Auftraggeber des vierfachen In Nachvernehmungen hatte die Bundes- Mesbahi hat nicht nur mit deutschen Stel-
          Mordes an iranisch-kurdischen Exilpoliti- anwaltschaft die Angaben Irans überprüft len um entführte Geiseln „gedealr. In Bonn
          kern 1992 in Berlin bezeichnet. und eine Reihe von Dokumenten, Behörden- traf er 1987 mit Mitterrand und dessen
          Hatte Iran in dem Dossier erklärt, Mesbahi auskünften deutscher und ausländischer Außenm !, tC [ Dum ‘2ll «
          habe nach 1984 nicht im Dienste des Staats- Ri n tc OWi I ll Mussagen deutscher USA emJ f tC [ mit JIffl ‘y ter uni
          llR einer ßiptornatie gestanden 1 i 1it!liC [ CtllI ft, t1i ‘iuscIien Angaben über die Freigabe von Geiseln zu verhan-
          O til 1 fl vom Gericht jewürdigte als falsch belegen. Nebenkläger Wolfgang deIn, die Iran hatte entführen lassen.
          Der Anwalt sagte nur ein Wort
          • ;;Mykonos“-Pro eß gehtzü Ende. Rechtsanwalt hielt kein
          Plädoyer. Diö Bundesanwaitschaft forderte „lebenslänglich“
          Berlin (dpa) — Im „Mykonos“-.
          Prozeß wurden gestern die Plädoy-
          ers gehalten. Dabei übte die Bun-
          desanwaitschaft abermals scharfe
          Kritik an der iranischen Führung.
          Mit dem Versuch, den Zeugen und
          ehemaligen iranischen ‘Geheim-
          dienstmitarbeiter Abolghassem
          Mesbahi zu diskreditieren, habe
          Teheran den Prozeß massiv zu be-
          einflussen versucht, sagte Bundes ,
          anwalt Bruno Jost vor dem Berli-
          ner Kammergericht. Das Verfah-
          ren wegen des Mordes an vier kur-
          disch-iranischen Oppositionspoli-
          tikern im Berliner. Restaurant
          „Mykonos“ im Jahre 1992 läuft seit
          mehr ls drei Jahren.
          Der 39jährige Mesbahi war als
          niöglicher Zeuge von dem im fran-
          zösischen Exil lebenden iranischen
          Expräsidenten Abolhassan , Bam-
          Sadr. benannt worden, der 1996
          selbst in dem Prozeß aussagte. Der
          ehemalige Geheimdienstier und
          Geheimdiplomat wurde daraufhin
          — aus Sicherheitsgründen zunächst
          anonym als „Quelle C“ — im Pro-
          zeß angehört. Mesbahi, der seine
          Identität später preisgab, machte
          wie Bani-Sadr die iranische Staats-
          spitze für die Morde verantwort-
          lich. Detlev Kolloge, der Anwalt
          des mutmaßlichen Drahtziehers,
          des Iraners Kazem Darabi, sagte
          gestern nur ein Wort: ‚Frei-
          spruch“. Er verzichte auf Wunsch
          Darabis auf ein Plädoyer, die Rolle
          des Drahtziehers sehe man nicht
          als erwiesen an, sagte Kolloge.
          Die Bundesanwaitschaft blieb
          bei ihren Strafanträgen vom ver-
          gangenen November. Sie hatte da-•
          mais für Darabi und den mutmaß-
          lichen libanesischen Todesschüt-
          zen Abbas Rhayel lebensiange
          Haft gefordert. Sie sieht bei beiden
          eine besonders schwere Schuld.
          Bei einer Verurteilung zu lebens
          langer Haft wäre ihre. Entlassung
          nach 15 Jahren ausgeschlossen.
          Für die angeklagten Libanesen
          Atallah Ayad, Mohamed Atris
          und Youssef Amiri hatte die Bun-
          desanwaitschaft wegen Beihilfe
          Haftstrafen zwischen fünf und elf
          Jahren verlangt. Die Plädoyers
          mußten im November wegen zu-
          sätzlicher Beweisanträge der Ver-
          teidigung unterbrochen werden.
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          Nr. 15 887 / FREITAG, 7. FEBRUAR 1997
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