Aadel Collection

A successful distortion attempt

          
          P Ein gelungener
          Erpressungsversuch
          Falsche Rücksichtnahme auf Iran bei
          Ermittlungen zu Terroranschlägen
          VON RÜDIGER SCHEIDGES
          M an stelle sich vor: eine Staatsanwalt-
          schaft verzichtet darauf, Haftbefehl ge-
          gen einen Gangster zu beantragen, weil sie
          fürchtet, dessen Kumpane könnten unbe-
          scholtene Bürger als Geiseln nehmen. Mit
          solchem Hader, mit einer solchen Verbeu-
          gung vor dem Verbrechen gelangte der
          Rechtsstaat schnell an sein Ende. Auf inter-
          nationaler Ebene hält es die Bundesrepublik
          indes nicht mit dem strikten Legalitätsprin-
          zip. Wenn die Bundesregierung meint, ein
          Verfahren könnte ihre diplomatischen Krei-
          se stören, packt sie den steinalten Paragra-
          phen 153 c der Strafprozeßordnung aus und
          macht übergeordnete Interessen geltend.
          Dies ist jetzt im Falle Fallahians geschehen,
          als die Bundesregierung mit diesem Paragra-
          phen in Richtung Karlsruhe wedelte und der
          Bundesanwaltschaft die mögliche Bedro-
          hung deutscher Bürger im Iran suggeriert,
          sollte die oberste Anklagebehörde weiterhin
          ihr Ermittlungsverfahren gegen den irani-
          schen Geheimdienstminister Fallahian, der
          als Auftraggeber des vierfachen „Mykonos“-
          Mordes in Berlin gilt, verfechten. Da braucht
          es dann auch keine direkte Weisung mehr..
          Iran erpreßt die Bundesregierung und die-
          se schiebt den Schwarzen Peter den Bundes-
          anwälten zu, die entscheiden sollen, ob sie
          sich dem Vorwurf ausliefern, mit ihrem Ver-
          fahren Deutsche in Gefahr zu bringen. Den
          Antrag auf Haftbefehl gegen Fallahian haben
          sie erst einmal auf Eis gelegt, obwohl sie der
          Überzeugung sind, genügend Tatsachen er-
          mittelt zu haben, die den Haftbefehl recht-
          fertigen. Die gestern von der Bundesanwalt-
          schaft dem Berliner Kammergericht präsen-
          tierten Geheimdienst-Erkenntnisse zur Ver-
          wicklung des iranischen Geheimdienstmini-
          steriums in den „Mykonos “-Anschlag stüt-
          15 5 1741 FREITAG, 12. JANUAR 1996
          AA000303
        

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